Bewertung Corendon Airlines

Corendon Airlines Bewertung | Fehlende Rückerstattung bis heute

Corendon Airlines Flug von Dresden nach Antalya

Fehlende Rückerstattung bis heute. Angeblich wurde der erste Teil (laut E-Mail vom 08.07.2021) des Geldes am 8.7.2021 für den einen Flug an Opodo zurück überwiesen. Diese haben aber keinen Geldeingang. Auch ein Nachweis, dass die Zahlung angewiesen oder überwiesen worden ist, der von mir angefordert wurde fehlt bis heute.

Das Geld für den zweiten Flug ist noch nicht mal angewiesen/ überprüft oder ähnliches worden. Auf E-Mails wird nicht reagiert. Man erreicht einfach niemanden in Ihrem Unternehmen. Ist dies Ihr Geschäftsgebaren, so mit Kunden umzugehen, möchten Sie so Kunden halten oder Neukunden gewinnen?

Ich möchte noch einmal dringlichst, wie in den zig E-Mails vorher um Klärung bitten. Seit einem halben Jahr kämpfe ich nun schon um mein Geld. Ich bin so wütend deswegen.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • Juli 2021
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • emmdee

    Nur die Airline

    ist der rechtliche Ansprechpartner auf Erstattung des Flugpreises, soweit ihre Forderung berechtigt ist. Auch wenn der Flug über einen Vermittler wie Opodo gebucht wurde. Der Beförderungsvertrag wurde mit der Airline geschlossen. Opodo hat nur erfolgreich vermittelt. Lassen sie sich nicht zum Pingpong-Ball zwischen Fluggesellschaft und Vermittler machen.
    Ein beliebtes Spiel ist auch die Behauptung, dass der Flugpreis bereits an den Vermittler zurückerstattet sei. Das ist in aller Regel eine Ausrede. Mehr dazu finden sie unter den Stichworten Air France -Verbraucherzentrale - Reisevermittler im Netz. Denn selbst, wenn dies im Einzelfall mal so abläuft, ist die Airline damit nicht entlastet, da die Schuld nur gegenüber dem Fluggast besteht. Also behält der Anspruch auf Rückerstattung des Tickets gegenüber der Airline weiterhin Gültigkeit. Selbst wenn die Airline bereits an den Vermittler zurückgezahlt hat. Hier empfiehlt sich die Einschaltung qualifizierter Reiserechtsexperten oder eine Eingabe bei der Schlichtungsstelle Flug beim Bundesjustizministerium.

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