Bewertung Vueling

Vueling Bewertung | Nicht buchen!!!

  • 09.10.2020
  • jahü(48) Leipzig
  • 12
  • Vueling Wir wollten im April nach Spanien fliegen. Durch Corona war das nicht möglich. Der Flug wurde von der Fluggesellschaft storniert. Wir haben lediglich eine Gutschrift erhalten, die bis Ende diesen Jahres einzulösen ist. Dies ist laut EU Recht nicht legit

Vueling Flug von Berlin nach boa

Wir wollten im April nach Spanien fliegen. Durch Corona war das nicht möglich. Der Flug wurde von der Fluggesellschaft storniert. Wir haben lediglich eine Gutschrift erhalten, die bis Ende diesen Jahres einzulösen ist. Dies ist laut EU Recht nicht legitim. Auch ich habe unzählige Male eine Kontaktaufnahme, vergeblich versucht. Später habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt formulieren lassen. Es wird nicht reagiert. Mir bleibt nur eine Klage. Das Geld ist in Sand gesetzt. Welches Ziel soll man bis Dezember buchen?



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • April 2020
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 12 Kommentare

    • SusanneH.

    @ jah(48) Leipzig

    Je nachdem, wie hoch Ihr Schaden ist würde es sich vielleicht doch lohnen weiter zu kämpfen! Sie können jederzeit innerhalb der EU einen Mahnbescheid bis hin zur Pfändung einleiten lassen. Eine verständliche Adresse zur Information: --- www.arintass.de/mahnverfahren ---- Viel Erfolg, falls sich Ihr Fall nicht doch noch erledigt hat! MfG

    • SusanneH.

    @Jah(68) Leipzig

    Nachtrag: -vergaß zu erwähnen, schätzte Sie flogen nach Barcelona, BCN - nicht Boa ?? - Ist wichtig, da für einen Mahnbescheid sicher das Amtsgericht in Barcelona zuständig wäre, da der Haupt*/Wohnsitz von Vueling sich in El Prat de Llobregat befindet. evtl zu klein für ein eigenes AG..

    • emmdee

    Gerichtsstand Abflugort in der EU problemlos wählbar

    Flug mit Start in der EU wie in diesem Fall in Berlin berechtigen auch zur Klage vor dem zuständigen Gericht im Raum Berlin. Dann kann man mit dem Titel später immer noch notfalls eine Maschine der Airline in der EU pfänden lassen. Der Konzern verhält sich da störrisch. Bei Iberia gelang Kreditkarten-Chargeback. Aber dafür ist der Zeitraum hier bei Vueling längst überschritten.

    • SusanneH.

    @emmdee

    1.) - Ja, Klage kann "auch" vor einem Amtsgericht in Berlin eingereicht werden. Wogegen ein "internationaler" Mahnbescheid kann nur beim Europäischen Mahngericht Deutschland, in Berlin-Wedding, Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
    2.) - Gerichtsstandort, sollte der Passagier Klage einreichen, hängt jedoch von sehr vielen, verschiedenen Faktoren ab und bräuchte "Seiten" diese hier darzulegen.
    3.) - Ich hatte mich ja allerdings auf das Thema "Mahnbescheid und Vollstreckungsauftrag" eingelassen.
    4.) - Ja, ich habe mich in meinem Nachtrag nicht korrekt ausgedrückt. Richtig wäre, dass der Passagier den Mahnbescheid beim Amtsgericht in Barcelona vorlegen muss um eine Vollstreckung einzureichen.
    5.) - Für " die Durchführung" (also Vollstreckung) dieses Mahnbescheids ist grundsätzlich das Gericht des Landes zuständig. in dem der ""Antragsgegner" (hier Fueling) seinen Sitz hat.
    6.) - Die Vollstreckung muss vom Antragsteller bei dem Gericht/der Behörde beantragt werden. das/die in dem Mitgliedsland liegt, in dem die Vollstreckung vollzogen werden soll.
    7.) - Der Antragsteller legt der zuständigen Behörde (hier in BCN) eine Ausfertigung des von dem Ursprungsgericht (hier Berlin) für vollstreckbar erklärten EU- Zahlungsbefehls. die die für seine Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, und eine Vollstreckungserklärung, vor.
    8.) - Ob sich das alles lohnt ?

    • Hans

    Unglaublich der letzte Satz

    Unglaublich die Frage im letzten Satz, welches Ziel man bis Dezember buchen soll ! Wenn man nur etwas Rücksicht auf andere Menschen nehmen will und wenn man sich selber schützen möchte, bucht man bis Dezember 2020 NICHTS ! Die Politik appelliert unaufhörlich nicht zu verreisen, damit die Fallzahlen bei der derzeitigen Corona Pandemie nicht noch weiter steigen, besser noch wieder zurückgehen. In dieser Situation schlägt dann hier @jah auf und fragt, wohin man bis Dezember reisen kann und/oder sollte ! UNGLAUBLICH ! Solche Verhaltensweisen und Einstellungen die an Ignoranz kaum noch zu überbieten, tragen dazu bei das sich COVID 19 noch weiter ausbreitet. Für solche Ignoranten existiert das Wort "SOLIDARITÄT" nicht.

    • Nina

    Verständnis

    Hallo @jah, ich habe Ihren letzten Satz "welches Ziel soll man bis Dezember buchen?" dahingehend verstanden dass Ihr "Gutschein" nur bis zu diesem Zeitpunkt gilt und Sie aus allseits bekannten Gründen gar keine Möglichkeit haben ihn einzulösen. Susanne H. und eemdee haben Ihnen konstruktive Ratschläge gegeben, dafür möchte ich mich als stille Mitleserin herzlich bedanken.

    • Peter46

    @Hans

    Ich vermute, so ganz haben Sie den Text nicht verstanden. Die Aussage war nach meiner Interpretation, was soll ich mit einem Gutschein, der bis zum Jahresende gültig ist, wenn ich nirgendwo hinreisen kann.

    • Krocker

    Unglaublich

    Und da hat man doch geglaubt, dass die quakenden Claqeure der Flugindustrie durch die Pandemie mittlerweile Geschichte wären. Das Gegenteil ist der Fall. In ihrem Teich tummeln sie nach nach wie vor. Nur ihre Opfer sind massiv dezimiert worden. Dies ist aber auch kein Wunder. So verlegt Eurowings zig Mal die Abflugzeiten, Flughäfen und Abflugtage. Die Krönung ist die Stornierung. Bei solch einem Service muss man sich nicht wundern, wenn die letzten Kunden vergrault werden, Dann reichen irgendwann auch nicht mehr die Milliarden an Steuergeldern, um die Flugindustrie am Leben und ihre Claqeure durchzufüttern.

    • Peter46

    @Hans

    Anscheinend haben Sie die Frage nicht verstanden. Die Frage ist doch, was soll ich mit einem Gutschein anfangen, der nur bis Jahresende gültig ist ? Mir geht es ähnlich, Ich habe Gutscheine der DB , die auch nur bis Jahresende gültig sind und die DB ist weniger großzügig bei Erstattungen im Vergleich zu Fluggesellschaften.

    • SusanneH.

    @Krocker

    Ich wiederhole mich ungern! Habe Ihnen vor langer Zeit schon einmal mitgeteilt wie man " Claqueure " schreibt ! "Claqeure" ist und bleibt falsch !

    • PeterH

    Lächerlich

    @SusanneH: was erwartest du von einem Individuum, der tausenden Menschen die Arbeitslosigkeit herbeiwünscht?
    Was erwartest du von einem Individuum, welches überhaupt nicht die Situation erkennt, in der Airlines und auch jeder Bewohner eines Landes steckt?

    • SusanneH.

    @PeterH.

    Sie haben Recht, und ich nehme an, @Krocker hat meine Nachricht verstanden ...

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