Bewertung Sun Express

Sun Express Bewertung | Stornierung nur gegen Gebühr

Sun Express Flug von Düsseldorf nach Izmir

Ich habe im Oktober 2019 einen Flug direkt bei Sunexpress auf deren Homepage für Mai 2020 in die Türkei gebucht. Die Fluggesellschaft Sunexpress hat den Flug ausgesetzt, somit startet mein Flieger nicht. Ich wollte meinen Flug verständlicherweise kostenfrei stornieren.

In der Zwischenzeit konnte ich online meinen Flug nicht aufrufen und ich bekam die Nachricht mich bei der Telefonhotline zu melden (natürlich ist der Anruf nicht kostenfrei). Ich bekam telefonisch die Info meinen Flug kostenfrei umbuchen zu lassen oder einen Gutschein über den Ticketwert zu erhalten.

Der letzte Tag des umgebuchten Fluges wäre der 27.03.2021, was mir überhaupt nicht hilft, denn ich kann und möchte nicht bis dahin fliegen. Ich würde den Flug in den Osterferien 2021 in Anspruch nehmen, doch diese beginnen erst am 28.03.2021.

Alternativ könnte ich (so Sunexpress am Telefon) meinen Flug stornieren, jedoch nicht kostenfrei, sondern mit Storno- und Bearbeitungsgebühren von insgesamt 45%. Dies ist nicht rechtens. Ich bin mit der Fluggesellschaft einen Vertrag zu deren Bedingungen eingegangen. Ich erfülle meine Bedingungen voll und ganz, wobei die Fluggesellschaft Sunexpress diese nicht erfüllt.

Ich verzichte auf meine Regressansprüche und verlange lediglich meine Ticketkosten zurück, was wiederum mein vertraglich geregeltes Europäisches Recht ist! Wenn sich Sunexpress nicht umentscheidet, war dies meine letzte Buchung bei Sunexpress.

Und nicht nur meine, denn als Multiplikator habe ich ebenfalls Einfluss auf weitere Reisende.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 1.13 Sterne
  • geflogen
  • April 2020
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Düsseldorf nach Izmir
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 5 Kommentare

    • Hans

    Nun ja - ein Multiplikator

    SunExpress macht sich ganz bestimmt Sorgen, um die eigene Zukunft. Wann die Airline wieder den Flugbetrieb aufnehmen kann, steht in den Sternen. Den Grund kennen wir alle - CORONA.
    Weniger Sorgen wird sich SunExpress wegen der Pseudo-Drohungen dieses angeblichen Multiplikators machen. Auf wie viele mögliche SunExpress Fluggäste hat er wohl Einfluss? Sind es 5, 10 oder sogar 20? SunExpress zittert schon.
    - Nun zum Thema Gutschein. In der Tat hat der Beschwerdeführer nach gültiger Rechtsprechung Anspruch auf die Rückzahlung des bereits geleisteten Flugpreis, wenn der Flug durch die Airline nicht ausgeführt wird. Allerdings wird auf politischer Ebene gerade darüber heftig debattiert, ob der Fluggast nicht auch einen Gutschein akzeptieren muss.
    Diese neue "Corona-Übergangs-Lösung" kann aber Deutschland nicht entscheiden. Vielmehr muss das noch durch die EU in Brüssel entschieden werden. Das gilt sowohl für Flüge, Pauschalreisen und Kreuzfahrten. Bis dahin zahlen die Dienstleiter nicht und warten auf die EU Entscheidung.
    Den Rest dieser Bewertung kann man im Papierkorb entsorgen. Im Text ist die Rede von einem gebuchten Flug im Mai, bei der Benotung steht dort April und es werden Noten (Sterne) vergeben für einen Flug, den der Beschwerdeführer nicht angetreten hat.

    • emmdee

    Keine Zwangsgutscheine

    Die EU-Kommission hat dem Begehren der Reise-Lobbyverbände und der deutschen Bundesregierung widerstanden. Damit bleibt die Rechtslage unverändert.

    • Björn

    Recht und Gesetz

    Obwohl ich niemals dorthin fliegen würde und niemals mit dieser Airline fliegen würde, muss ich dieser Bewertung voll und ganz zustimmen. Die Geschäfte der Airlines werden von Gesetzen geregelt. Im Klartext heißt das, wenn der Flug nicht stattfindet ist er zu zu erstatten und zwar finanziell. Es steht der Airline frei dem Fluggast Angebote zu machen, dieser ist aber nicht verpflichtet diese anzunehmen und dann ist der Flugpreis zu erstatten. Auch wenn ein Kommentator hier in die Ferne schauen kann und sagt es komme eine Gutscheinlösung ist eine Rückwirkende Gesetzgebung weder in der EU noch in Deutschland möglich. Also hat Sun Express den vollen Preis zu erstatten. Hilfreich ist in solch einem Fall eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt, die enstehen wenn man einen Anwalt oder eine Flugrechteseite im Internet nutzt. Bei der nächsten Flugbuchung weiß man dann wo man nicht buchen sollte.

    • Hans

    Alles richtig

    @Björn - Alles was Sie schreiben ist korrekt, allerdings Theorie. Was Sie schreiben ist juristisch gewertet richtig, aber trotzdem im Segment der Airlines die blanke Theorie. Was nützt es dem Reisegast/Passagier wenn er weiß, dass Justitia voll auf seiner Seite ist. Die Airlines (fast alle) sitzen das Thema aus und warten auf eine Gutschein-Lösung. Der Sitz von SunExpress ist in Antalya. Suchen Sie sich also im türkischen Antalya einen Anwalt, der dort ihre Ansprüche versucht durchzusetzen. Hoffentlich kennen Sie die Erfolgschancen. Sie liegen unter 10%. Zudem ist es ein Trugschluss dass das alles kein Problem ist, wenn man eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat. Inzwischen prüfen immer mehr Versicherer welche Aussichten auf einen Erfolg bestehen. Sind die der sehr gering, wird die Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Der uralte Claim der besagt das man nicht immer Recht bekommt, auch wenn man Recht hat - ist immer noch gültig. Die Praxis belegt das jeden Tag.

    • kla

    Rechtsanwalt

    14 Tage Frist geben.. Gleichzeitig mit Rechtsanwalt drohen. Klappte bei mir immer sogar bei der widerspenstigen CONDOR. Kein langer Schriftverkehr.

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