Bewertung KLM

Katastrophale Entschädigung bei Flugverspätung

  • 20.03.2020
  • Christine Treutner(christinetreutner@gmail.com)
  • 1
  • KLM

KLM Flug von München nach Detroit

Noch nie einen dermaßen schlechten und unverschämten Kundenservice erlebt wie bei KLM. Erst hat es fast ein Jahr gedauert, bis überhaupt eine Entschädigung gezahlt wurde, und das auch nur nach Einschaltung eines Anwaltes.

Die Kosten des Anwaltes wollte KLM dann nicht mal übernehmen, obwohl KLM durch ständige Verzögerungen, mehrmaligen Anforderungen derselben Unterlagen und Ignorieren meiner Nachfragen die Einschaltung eines Anwaltes erst erforderlich machte.

Auf weitere Entschädigungsansprüche reagierte KLM gar nicht mehr. Kann jedem nur abraten, bei KLM zu buchen. Ohne Anwalt geht bei KLM scheinbar nichts-Katastrophe!!!!!

Entschädigung bei Flugverspätung



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • Juni 2019
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug München nach Detroit
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • Hans

    Nr. 261/2004

    Die europäische Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 bestimmt klar und transparent welche Ausgleichszahlung der Fluggast bei einer Verspätung erhält. Diese sind in 3 Beträge (250,-/ 400.-/ 600,- Euro) gestaffelt, je nach der Entfernung des Fluges, unabhängig vom Flugpreis. Ihn Ihren Fall wären also 600,- fällig gewesen. Darüber hinaus werden weitere Kosten - z.B. Anwaltskosten für einen juristischen Beistand - nicht vergütet. Sofern Ihnen KLM 600,- Euro (a Person) vergütet hat, was das also völlig korrekt und entsprach der EU Regelung. Was man allerdings vielen Airlines vorwerfen muss, ist die Länge der Bearbeitungszeit. Wobei in ihrem Fall das von Ihnen angegebene Zeitfenster nicht ganz plausibel ist. Sie geben an, dass der Flug im Juni 2019 stattgefunden hat. Weiter geben Sie jetzt im März 2020 an, das die Bearbeitung 1. Jahr gedauert hätte, Wie geht da ? Sie haben doch die Ausgleichszahlung bereits erhalten. Wenn diese spätestens jetzt im März 2020 erfolgt wäre, wären das maximal 9 Monate, aber nicht 1. Jahr. Wenig glaubwürdig dazu, dass sie alle Leistungen des Fluges jetzt mit jeweils nur 1. Stern abqualifizieren. War wirklich bei diesem Flug alles so schlecht, oder ist das nur ihr gelebter Frust gegen KLM. Fazit: 1.) Sie haben mehr gefordert (Anwaltskosten) als Ihnen nach 261/2004 zusteht. Was im übrigen auch ein Grund für die lange Bearbeitungszeit sein kann. 2.) Sie behaupten das es 1.Jahr gedauert hat, bis die Ausgleichszahlung vergütet wurde. Die Daten die Sie hier dazu angeben zeigen allerdings auf, dass es maximal (06/2019 bis 03/2020) 9 Monate waren. 3.) Alle Leistungen des Fluges abzuqualifizieren, ist nicht besonders glaubwürdig.

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