Bewertung TAP Portugal

TAP Portugal Bewertung | Schädigt Passagiere mit Vorsatz

TAP Portugal Flug von San Francisco nach Stuttgart

TAP hat uns beim Check In einen früheren Abschlussflug gebucht, als er geplant war. Wir machten das Personal darauf aufmerksam, dass dies mit dem Gepäck schwierig werden könnte und bestanden auf den Original gebuchten Flug.

Dann wurde uns erklärt, dass dieser nicht durchgeführt wurde, wegen einem Technischen Problem. Vielleicht würde eine Ersatzmaschine organisiert. Wir akzeptierten sodann den Check In auf die frühere Maschine. In Lissabon angekommen war diese natürlich bereits abgeflogen. In Lissabon wurde uns erklärt, dass TP 522 aus dem Streckennetz gestrichen wurde. Leider ohne uns hierüber zu unterrichten.

Statt um 15.20 wie eingecheckt sind wir dann um 22.55 in Stuttgart gelandet. Wir haben die Passagierrechte bei TAP geltende gemacht, was 3000 Euro Entschädigung bedeutet (5 Personen). Wir meldeten auch den Kofferverlust mit Inhaltsliste (768 Euro).

Absolut keine Reaktion der TAP, ausser der Löschung des Falles nach 3 Monaten. TAP schädigt seine Passagiere mit Vorsatz. Wir mit dieser Airline nie mehr fliegen: TAP= Take Another Plane - erkannte ich zu spät



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine TAP Portugal Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • 30. Juli 2019
  • Flug Nr.
  • TP 594 u
  • Klasse
  • Premium Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 2 Kommentare

    • Mike

    SÖP

    TAP nimmt doch am Schlichtungsverfahren der SÖP teil. Einfach mal den ganzen Sachverhalt dorthin schicken und ein paar Monate Geduld mitbringen. Während der Laufzeit dort sind dann auch alle Fristen unterbrochen. Das Ergebnis ist für beide Seiten nicht bindend, d.h. wenns einem nicht gefällt kann man es auch ablehnen und immer noch einen Anwalt nehmen. Aber bevor ich den beauftrage oder diversen Portalen ordentlich Prozente abgebe würde ich immer wieder diesen Weg gehen.

    • Gelegenheitsflieger

    Vorsätzliche Schädigung?!

    Also eine vorsätzliche Schädigung zu unterstellen finde ich jetzt erst einmal etwas daneben. Darüber hinaus komme ich mit der Formulierung "Statt um 15.20 wie eingecheckt sind wir dann um 22.55 in Stuttgart gelandet." nicht klar. Sie erwecken damit den Eindruck, gute siebeneinhalb Stunden zu spät angekommen zu sein. Relevant für die Entschädigung gem. Fluggastrechte ist aber in meinen Augen die Differenz zum gebuchten Flug. Und der wäre ja nicht um 15:20 Uhr gegangen sondern später. Und da wir über einen Flug von außerhalb der EU sprechen ist die Frage, ob sie wirklich 4 Stunden oder mehr Verspätung gegenüber der Buchung hatten? Ansonsten besteht in meinen Augen auch kein Anspruch.

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.