Bewertung Lufthansa

Lufthansa Bewertung | Möglichst nie wieder LH

  • 02.12.2019
  • Hans Dieter Christ(70) Burbach
  • 7
  • Lufthansa LH

Lufthansa Flug von Orlando nach Frankfurt

Flug wird gestrichen, Ersatzflug findet einen Tag später statt, nur Eco. Der gesamte Service für die Verlegung, eine einzige Katastrophe. Habe erst versucht, selbst Schaden anzumelden, vergeblich, dann über mein Reisebüro, vergeblich, dann über Anwalt, läuft noch, bereits 4x Unterlagen, wie Legitimation zugesandt.

Meines Erachtens alles Schikane, man versucht mit allen Mitteln, einen Schaden bei mir von ca. 5-6.000 Euro auszusitzen. So stelle ich mir einen funktionierenden sog. Kundenservice vor.

Mein Resumee: bin noch LH Vielflieger, werde alles vermeiden, um wieder LH zu fliegen.

Zutiefst enttäuscht von einer einst kundenorientierten und zuverlässigen Airline.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • - gut
  • Unterhaltung
  • - gut
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - mittel
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 2.63 Sterne
  • geflogen
  • 21. Mai 2019
  • Flug Nr.
  • LH 465
  • Klasse
  • Business
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 7 Kommentare

    • Hans

    5.000,- bis 6.000,- Euro Schaden ?

    @Hans-Dieter Crist Ihnen steht zunächst nach der EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ein Ausgleich von 600,- Euro zu, egal wie hoch der Ticketpreis war. Diese Vergütung wird im Regelfall auch von der Lufthansa vergütet. Ein Reisebüro ist dafür nicht zuständig und der falsche Ansprechpartner. Wenn sie darüber hinaus weitere Schäden geltend machen wollen, müssen Sie dieses präzise nachweisen und zivilrechtlich bei der Lufthansa einfordern und vor allem belastbar belegen. Warum hatte der Schaden denn eine Dimension von 5.000,- bis 6.000,-Euro. Folgeschäden die sich aus der Verspätung ergeben haben, muss eine Airline nicht zwingend zurück erstatten. Um das beurteilen zu können, muss man schon den exakten Sachverhalt kennen. Dazu schreiben Sie hier nichts.

    • Hans Dieter Christ

    Erweiterter Kommentar

    Flugstornierung betraf 4 Familienmitglieder, zusätzliche Übernachtung, zusätzlicher Mietwagen, Preisdifferenz Business zu Eco, usw. Die Lufthansa selbst hat mich an das Reisebüro verwiesen, da ich über Reisebüro gebucht hatte, also auch wieder Verzögerungstaktik!

    • Mike

    Durchhalten!

    Also für mich scheint der Sachverhalt klar. 4 x 600€ für die Annullierung (es sei denn es gibt die berühmten außergewöhnlichen Umstände.). Dazu 4 x 75% des Flugpreises für die Strecke wegen Downgrade. Kosten für Hotel und ggf. Verpflegung (wenn nicht bereitgestellt). Beim Mietwagen bin ich mir nicht sicher wenn z.B. Taxi günstiger gewesen wäre. Aber alles in allem kommen da schon locker die 6000€ zusammen. Das erklärt natürlich das Verhalten von LH, denn wenn der Kunde aufgibt hat man gewonnen. Aber was soll bitte das Reisebüro damit zu tun haben? Die Ansprüche hat der Fluggast gegenüber der Airline. Bei mir hat sowas schon mal ein Jahr gedauert, also durchhalten und viel Erfolg!

    • Hans

    Sorry

    @Hans Dieter Christ. Das es sich um einen Flug mit 4 Personen handelte, war bisher nicht bekannt. Und ob Ihnen Lufthansa Hotelzimmer zur Verfügung gestellt hat oder ob Sie in Eigenregie handeln mussten, auch dazu schreiben Sie nichts.
    Ihr juristischer Vertragspartner ist nicht das Reisebüro. Oder handelt es sich bei der Reise u. U um eine Pauschalreise (Flug, Hotel, Mietwagen etc.) die das Reisebüro für Sie zusammen gestellt hat und damit das Reisebüro der Reiseveranstalter wäre. Dann hätten Sie in der Tat auch Ansprüche an das Reisebüro. Sorry Sie informieren höchst oberflächlich und nicht präzise. Hoffentlich haben Sie Ihre Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern etwas genauer formuliert.

    • Gelegenheitsflieger

    Reisebüro

    @Hans, Mike: So pauschal würde ich die Aussage, dass das Reisebüro nicht zuständig ist, nicht treffen. Hier müsste man die genaue Vertragskonstellation kennen. Die Frage ist, ob das Reisebüro nur als Vermittler auftritt oder als Vertragspartner. In letzterem Fall wäre das Reisebüro in der Tat der erste Ansprechpartner und müsste dann seinerseits eine Regressforderung an die LH stellen. Da aber der eingeschaltete Anwalt dies sicher genau geprüft hat und das Reisebüro auch eingeschaltet war dürfte die Sachlage in fraglichen Fall unstrittig sein.

    • SusanneH.

    Thema:

    1.) Habe im Internet einen interessanten Artikel über dieses doch recht schwierige Thema gefunden, den sich eigentlich jeder Fluggast ausdrucken sollte. - Auch "alte Fluggast-Hasen" !
    2.) Man muss den Sachverhalt mit viel Geduld und vielleicht mehrmals langsam und sorgfältig lesen, damit man zumindestens im Vorab ungefähr Bescheid weis, was einem bei Verspätungen (etc) eines Fluges überhaupt zustehen könnte ! - Alles "herumgerätsel" online ist eh nicht hilfreich ! Dazu ist das Thema viel zu komplex.
    3.) Dieser Artikel wurde von den Verbraucherzentralen Hessen und Nord-Rhein-Westfalen für das Netzwerk Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt. - Ausgabe vom 20.09.2019, also sehr aktuell !
    4.) Jeder Fluggast kann sich auch bei den Verbraucherzentralen beraten lassen. Aber "nur" beraten!
    5.) Also, am besten googeln, Verbraucherzentrale,de ……. mein-flug-war-verspaetet , dann ist man zumindest ein bisschen gewappnet, für den Fall der Fälle !
    6.) Es gibt zwar unzählige "Was steht mir zu" Artikel im Internet, mit entsprechenden Eingabefeldern, aber diese sind meiner Meinung nach eigentlich keine sehr zuverlässige Hilfe, da dieses Thema viel zu komplex und immer ein "Einzelfall" bleibt !
    7.) Besser ein bisschen Ahnung als gar keine !

    • HONSTR

    Nicht alles so klar

    Bitte erklären sie mal die Sachlage: Warum wurde der Flug gestrichen? Ich saß Weihnachten wegen schlechten Wetters schon mal 2 Tage in nem York fest. Da gibt es keine Entschädigung, da der Flugbetrieb entscheidend gestört und nicht sicher war.
    Mietwagen wird nicht erstattet, wenn der Transfer mit dem Taxi zum und vom Hotel an den Flughafen günstiger ist. Hotel wird erstattet, aber nicht in zu jedem Preis (Suite im 5 Sterne Hotel sicher nicht. ). Downgrade wird normal erstattet. Aber bedenken sie, dass die downgrade Erstattung nur auf den reinen Flugpreis berechnet wird, ohne Steuer und Gebühren.
    Der ein oder andere freut sich da meist schon und aus den geplanten 75 % werden dann effektiv nur ca. 25-30 % des Flugpreises, da steuern und Zuschläge weiter voll berechnet werden.
    Bei einem Business Class Flug von Frankfurt nach Charlotte waren insgesamt 650 Euro Steuern und Gebühren im Preis enthalten. Nur mal so als Anhaltspunkt

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