Bewertung Eurowings

Eurowings Bewertung | Ãœberbucht

  • 12.08.2019
  • Thorsten(54) Ruppichteroth
  • 2
  • Eurowings

Eurowings Flug von Köln nach Palma de Mallorca

Ein überbuchter Flug und ich musste auf meinen Sitzplatz verzichten mit der Aussage: "Sie als Alleinreisender mit Handgepäck sind der ideale Kandidat". Durfte dann 4 Stunden auf die nächste Maschine warten. Rückflug auch verspätet. Detaillierte Beschwerde geschickt und eine allgemein formuliertes Antwortschreiben bekommen, in dem auf keine Sache Stellungnahme erfolgt. NIE WIEDER - mehrfach teurer als Billig-Airline bei wesentlich schlechterem Service



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine Eurowings Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.33 Sterne
  • geflogen
  • 22. Juli 2019
  • Flug Nr.
  • EW592
  • Strecke
  • Flug Köln nach Palma de Mallorca
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 2 Kommentare

    • Hans

    Keine Kompensation ?

    Eine Überbuchung ist immer unangenehm für den, den es trifft. Üblich ist allerdings bei den Airlines, dass man Passagieren zunächst im Fall einer Überbuchung eine Kompensation anbietet, wenn sie auf den Flug verzichten und mittels einer Umbuchung auf den nächsten Flieger gesetzt werden.
    Sollte EUROWINGS tatsächlich im geschilderten Fall dem Fluggast keine Kompensation angeboten haben, wäre das sehr verwunderlich.
    Selbst wenn EUROWINGS keine Kompensation angeboten hat, warum hat der Fluggast nicht danach gefragt ?
    Die Bewertung von @Thorsten hinterlässt einige Fragen und klingt nicht gänzlich überzeugend.

    • emmdee

    Ãœberbuchung

    Fordern Sie von Eurowings die Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 offenbar nicht gewährte Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro wegen Überbuchung und Nicht-Mitnahme zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und entstandene Kosten für Verpflegung etc.

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.