Bewertung Air Canada

Air Canada Bewertung | In Montreal gestrandet

Air Canada Flug von Montreal nach Winnipeg

Ich kam mit Lufthansa aus Fankfurt nach Montreal um nach Winnipeg weiterzureisen. Pünktlich in Montreal konnte der Flieger nicht einparken weil ein anderes Flugzeug Probleme hatte. Nach ca. einer halben Stunde hatte ich eine Stunde Zeit umzusteigen ... das war wegen der whnsinnig langen Schlangen an Menschen und dem unkooperativeb Bodenpersonals leider nicht möglich. Man hat mir, nachdem der Flug nach Winnipeg weg war alternativ einen Flug nach Toronto angeboten-mit Taxi und Übernachtung im Hotel- und Weiiterflug von dort nach Winnipeg am nächsten Morgen. In Toronto wusste aber niemand davon, auch telefonisch war nichts zu managen. So verbrachte ich die Nacht auf dem Airport! Endlich in Winnipeg angekommen musste ich feststellen, dass mein Gepäck in einem anderen Flugzeug war! Nicht genug passierte mir ähnliches auf der Rückreise noch einmal! Wieder in Montreal gestrandet ... musste ich über London nach Frankfurt reisen. Letztendlich kostete mich das zwei komplette Tage und gesundheitliche Einschränkungen! Das war nach 25 Jahren meine erste Flugreise, ich bin sehr enttäuscht und werde sicher nicht mehr fliegen! Grüße, S. Kanne



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • - mittel
  • Unterhaltung
  • - gut
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - mittel
  • Preis-Leistung
  • - gut
  • Durchschnitt
  • 3.38 Sterne
  • geflogen
  • 25. Juni 2019
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • Hans

    Ein Anhäufung von Mängeln

    Die Summe der Leistungsdefizite auf diesen Codeshare Flügen mit Lufthansa und Air Canada ist groß. Das der Passagier verärgert war, kann man nachvollziehen. Dazu noch zwei Anmerkungen.
    1.) Selbst wenn der Flieger in Montreal pünktlich angedockt wäre, hätte die Umsteigezeit nur 1,5 Stunden betragen. Zwar machbar, aber schon bei einer nur marginalen Verspätung sehr Risiko behaftet, wie es sich leider gezeigt hat. Insofern sollte man sich bei solchen Umsteige-Verbindungen nach Möglichkeit immer ein ausreichend zeitliches Sicherheitspolster gönnen, auch wenn die Airlines solche Verbindungen anbieten.
    2.) So wie dargestellt hatte der Passagier bei beiden Flügen (Hin-und Rückflug) erhebliche Verspätungen. Damit stehen im auf Basis der EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 insgesamt 2 x 600,- Euro als Entschädigung zu. Diese Ansprüche müssen natürlich schriftlich geltend gemacht und eingefordert werden.

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