Bewertung germanwings

germanwings Bewertung | Pauschal 50% für Ersatzkleidung, ein Witz!

germanwings Flug von Düsseldorf nach Neapel

Kundenservice ist bei Germanwings vergeblich zu suchen. Nachdem sich der Flug um mindestens eine Stunde aufgrund des fehlenden Gepäcks verzögerte, sind wir dann schließlich ohne Gepäck gestartet. Am Zielflughafen auch kein Gepäck und keine zeitnahe Lieferung in Sicht. Nur ein Onlinecode zur Nachverfolgung, was schließlich auch nichts bringt. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde mir geraten, Ersatzkleidung zu beschaffen. Die Kosten werden vollständig gegen Beleg übernommen. Eine Höchstgrenze oder Tagespauschale wurde mir nicht genannt.

Zurück in Deutschland habe ich die Belege wie vereinbart eingereicht und auf die Rückerstattung gewartet. Vergebens, ohne viel Begründung wurde mir eine 50%-ige Übernahme der Kosten angeboten. Die Kommunikation findet ausschließlich per E-Mail mit vorgefertigten Standardtextblöcken statt. Eine individuelle Betreuung ist nicht gegeben. So kann man Geschäftskunden auch vergraulen. Germanwings baut wohl darauf, dass die meisten eh nicht klagen. Ich schon.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - gut
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2 Sterne
  • geflogen
  • 7. Juni 2015
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Düsseldorf nach Neapel
  • Klasse
  • Premium Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


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Kommentare

bisher 6 Kommentare

    • XYX

    Betrag

    Die Frage ist, wie viel haben Sie ausgegeben, dass nur 50% übernommen werden sollen? Dass natürlich irgendwo ein Limit liegt und Germanwings einem nicht alles bezahlt was teuer ist hätte man sich ggf. denken können.

    • Abc

    Kommentar

    Das muss Ihnen eigentlich bewusst sein dass es ein Limit gibt. Sie hätten auch einfach nachfragen können.

    • Minion

    Fluggastrechte

    Liebe Germanwingsmitarbeiter XYX und Abc, nach dem Montrealer Abkommen in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Gepäckschäden, geändert durch die VO (EG) Nr. 889/2002, §47 Luftverkehrsgesetz haften Fluggesellschaften bei verspätet befördertem Gepäck grundsätzlich für alle kausal verursachten Schäden, Aufwendungen und Kosten.


    Bei einer Gepäckverspätung haftet die Fluggesellschaft nach Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens bis zu einer Haftungshöchstgrenze in Höhe von 1.131 Sonderziehungsrechte, die ich nicht überschritten habe.

    • Abc

    Kommentar

    Immer das selbe mann ist gleich Mitarbeiter bei einer Airline sobald mann einen Kommentar dazu schreibt. Naja dann müsste ich auch bei Condor arbeiten. Wieso erwähnen Sie das bei Ihrer Bewertung dann nicht gleich dass es diesen Betrag gibt und Sie diesen nicht überschritten haben?!

    • XYX

    @Minion

    Oh, falsch getippt, ich arbeite nicht bei Germanwings ;) Und das Montrealer Übereinkommen ist mir wohl bekannt (weswegen ich auch geschrieben habe, dass es selbstverständlich ein Limit gibt) und ich denke, dies wird auch bei Germanwings bekannt sein. Dass es diese Obergrenze gibt, haben Sie ja nun festgestellt. Wenn Sie drunter liegen, dann sollte Ihre Klage ja erfolg haben, das können Sie uns dann gerne mitteilen. In der Regel reicht es aber gerichtlich einen Mahnbescheid zu erwirken.

    • er

    Und die ...

    ... Formulare für Mahnbescheide gibts in Schreibwarengeschäften oder im Netz - darf jeder selbst ausfüllen und abschicken

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