Bewertung TUIfly

TUIfly Bewertung | Geplatzer Reifen zwingt zur Landung in Frankfurt

  • 14.06.2013
  • Daniel(23) Nürnberg
  • 3
  • TUIfly

TUIfly Flug von Boa Vista nach basel

Am 18.03 bin ich von Boa Vista (Kapverden) mit der TUIfly nach Basel zurückgeflogen. Bei der Zwischenlandung in Basel platze ein Reifen, was erst während des Weiterfluges bemerkt wurde. Auf Grund dessen entschied der Pilot nicht in Basel, sondern in Frankfurt zu landen. Die meisten Passagiere wurden etwas unruhig, da eine Landung mit geplatzem Reifen nicht das Einfachste zu sein schien. Auf dem Flughafen musste der Pilot auch sehr schräg landen, um den Reifen zu entlasten. Unten warteten bereits Feuerwehr und Krankenwagen (die zum Glück nicht gebraucht wurden).

Wir mussten erstmal einige Zeit im Flieger warten, bis das Fahrwerk überprüft wurde und wir zu einem Gate geschleppt werden konnten. Nach längerer Zeit als gewöhnlich konnten wir unser Gepäck in Empfang nehmen und wurden dann mit Bussen nach Basel transportiert. Basel erreichten wir knapp 6 Std später als geplant. Auf meine Frage, welche Rechte ich nun hätte, zuckte die gefragte TUIfly - Dame nur mit den Schultern. So habe ich mich selber schlau gemacht und herausgefunden, dass mir nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 261/2004(Fluggastverordnung) nun Ausgleichszahlungen von 600€ zustehen würden (gerichtet nach der Entfernung von über 3500 km außerhalb Europas).

Da hier eindeutig ein technischer Defekt vorlag, ist die Rechtslage eigentlich unstrittig. Auf mehrer Mails mit Hinweisen auf Präzedenzfälle wurde nur mit einfachen Standardsätzen meine Ansprüche abgelehnt. In einem Präzedenzfall vom 28.09.2010 (AG Frankfurt am Main 30C 1048/10(32)) wurde entschieden, dass ein Defekt am Reifen nicht unter die Rubrik außergewöhnliche Umstände fällt, womit klar wäre, dass hier eindeutig eine Versäumnispflicht von TUIfly Seite vorliegt.

Ein Urteil vom 31.05.2011 (AG Königs Wusterhausen 20C 84/11) ist sogar noch präziser auf den vorliegenden Fall gemünzt, denn hier handelt es sich ausdrücklich um einen geplatzten Reifen und auch hier wurde beschlossen, dass dieses Vorkommnis kein außergewöhnlicher Umstand ist, was die Fluggesellschaft von ihrer Zahlungspflicht befreien würde. Ich habe bisher einen Haufen (mehrere Tage) Zeit investiert, nur um herauszufinden, wie meine Rechte sind, wie die Rechtslage zu dem geschilderten Fall ist und erhalte eine 0815 Antwort, die mehr oder weniger besagt, dass sich gar nichts rühren wird, solange ich nicht einen Anwalt und/oder ein Gericht bemühe.

Hier wird der Kunde einfach nur verar...t. Einen weiteren Fall habe ich mit TUIfly von Gran Canaria erlebt, den ich an andere Stelle schildere! Ich werde meine weiteren Erfahrungen hier weiterhin schildern. Bisher sind schon ca. 3 Monate ins Land gegangen, aber ich bleibe hartnäckig, zur Not auch vor Gericht... ich vergebe überall Minimum an Sternen, da der Ärger den eigentl relativ positiven Service leider ausgleicht (nach unten).



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • 18. März 2013
  • Flug Nr.
  • X31010
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 3 Kommentare

    • Manu

    Tuifly

    Sie müssen sich freuen und dankbar sein, dass sie leben, egal wo sie gelandet sind,sie LEBEN.

    • Daniel

    Weiterer Sachstand

    Ich weiß nicht, ob ein geplatzer Reifen wirklich gefährlich für Leib und Leben ist, aber ein bisschen schwammig war die Landung schon... Tuifly hat inzwischen mit einem weiteren Kommentar alle Ansprüche abgelehnt, da ich eigentlich in Basel hätte landen sollen und somit die EU-Richtlinien zu Ausgleichszahlungen nicht gelten sollten, da Basel Flughafen schweizerisch sei. Dies stimmt jedoch in keinster Weise, denn es ist so, dass der Flufhafen Basel-Mulhouse-Freiburg auf französischen Staatsgebiet liegt. Ferner ist im SCHWEIZERISCH-FRANZÖSISCHEN STAATSVERTRAG v. 04.07.1949 in Art. 6 -Anwendbares Recht- niedergeschrieben: 'Für das ganze Gebiet des Flughafens gilt das französischen Gesetz und Verordnungsrecht... Dazu gehört bekanntlich auch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Inzwischen wurde ein Anwalt eingeschalten, Schade...

    • Peter

    Reifen

    Die Vergangenheit hat gezeigt,das geplatzte Reifen durchaus eine Katastrophe beifüren können. Das es hier nicht passierte, liegt auch am können des Piloten. Und Sie machen sich Gedanken um eine Scheiss Entschädigung???Hauptsache sie sind sicher runtergekommen...

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