Bewertung Air Berlin

Air Berlin Bewertung | Abzocke

Air Berlin Flug von München nach Hamburg

war 30 sekunden zu spät am check in aufgrund einer störung bei der s-bahn ... genauso wie 40% der anderen passagiere meines fluges sowie anderer airberlin flüge.
alle wurden einfach wortlos an den ticketschalter verwiesen an dem man dann ein neues ticket kaufen "durfte". 207,65 € one-way. war ein gutes geschäft für airberlin.
brauchen wohl die kohle kurz vorm pleite gehen.


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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - geht so
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - mittel
  • Preis-Leistung
  • - mittel
  • Durchschnitt
  • 3.13 Sterne
  • geflogen
  • März 2012
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug München nach Hamburg
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


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Kommentare

bisher 4 Kommentare

    • Jeanette

    Kundenfreundlich?

    Abzocke bei der Mitnahme von Tieren (Hunden ) im Frachtraum, weil jeder Hund in eine eigene Box muss obwohl sie zusammmen in eine Box passen, 2008 sind beide Hunde auch in einer Box geflogen, und der preis je Box , je Flug hat sich von 60 auf 75 euro erhöht , ich überlege ernsthaft den Flug zu stornieren.

    • Dagmar

    Abzocke

    bin letztes Wochenende geflogen. Flug lag nur 10 Euro unter dem der Lufthansa. Beim einchecken musste ich 45 Euro bezahlen. beim Rückflug nur 30 Euro weil ich online eingecheckt hatte. die haben in Düsseldorf extra einen Cashier-Käfig eingerichtet, wo man dann brav seine Kohle loswird. NIE mehr wieder. Die sehen mich nicht mehr! Jeder hat sich beschwert, die Schlange war endlang. Ich fliege nur noch Lufthansa, da gibt es keine versteckten Kosten!

    • rainer sch.

    Abzocke

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich an, dass mich die Herren Rainer Schn., Ingo B., Herbert B., Lothar K. und Marcus R. mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben; Hintergrund der Beauftragung ist die unter der oben genannten Nummer gebuchte Flugreise vom 29.05.2013 Hinflug Düsseldorf Palma de Mallorca und Rückflug 02.06.2013 Palma de Mallorca nach Düsseldorf.
    Hierbei hat sich Folgendes ereignet:
    1. Der Vorname des Fluggastes R. wurde irrtümlich bei der Buchung mit "Thomas" angegeben. Dies wurde bei Flugantritt beanstandet und auf den Vornamen "Marcus" korrigiert.
    Ihr Unternehmen hat sich diese "Leistung" mit einem zusätzlichen Betrag von 530,30 Euro vergüten lassen, dies ist unangemessen, rechtswidrig und daher unzulässig.
    2. Bei Antritt der Rückreise (Abflug 9:00 Uhr in Palma de Mallorca) befanden sich meine Mandanten ordnungsgemäß um 7:30 Uhr am Flughafen. Aufgrund der mangelhaften Organisation Ihres Unternehmens (es war lediglich ein Schalter für mehrere Flugzeuge und mehrere hundert Passagiere mit einer Person besetzt)? sind meine Mandanten erst um 8:30 Uhr am Check-In "abgefertigt" geworden.
    Ihnen wurde dann nach umständlicher und langwieriger Überprüfung der Personalien erklärt, das Check-In sei abgeschlossen und ein Mitflug sei nicht mehr möglich. Es wurde das Angebot unterbreitet, einen anderen Flug je Person für 548,97 Euro zusätzlich zum bereits bezahlten Reisepreis zu buchen, was meine Mandanten "dankend" ablehnten.
    Für den Rückflug über Iberia sind meinen Mandanten pro Person Kosten i.H.v. 429,30 Euro entstanden, also insgesamt 2.146,50 Euro.
    In der Summe haben meine Mandanten daher 2.676,80 Euro mehr bezahlt, als den ohnehin an Sie bereits beglichenen Ticketpreis. Diese Mehrkosten fordere ich Sie auf, zu Händen des Unterzeichners (Geldempfangsvollmacht wird anwaltlich versichert) zurückzuzahlen, und zwar spätestens bis zum 13. Juni 2013 (hier eingehend).
    Rechtsberatungs- und Nebenkosten werden Ihnen gesondert aufgegeben. Es ist zwar richtig, dass mein Mandant R. einen falschen Vornamen angegeben hat. Es ist allerdings unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt, derart hohe Gegenleistungen für eine einfache Vornamenänderung zu verlangen, zumal der bereits gezahlte Ticketpreis auch nicht erstattet wurde. Dies ist sittenwidrig und entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
    Im Hinblick auf den Antritt des Rückflugs ist meinen Mandanten nichts anzulasten. Lediglich die fehlerhafte Organisation Ihres Unternehmens hat dafür gesorgt, dass meine Mandanten "vermeintlich" zu spät am Check-In-Schalter vorstellig wurden. Die gesamten Mehrkosten sind meiner Mandantschaft daher zurück zu erstatten.
    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass meine Mandanten seit langen Jahren Kunden Ihres Unternehmens sind und auch ganz überwiegend zufrieden waren. Umso mehr bedauern meine Mandanten diesen Umgang ohne jedes Augenmaß und außerhalb der Rechtsordnung.
    Ob meine Mandanten künftig weiterhin mit Ihrem Unternehmen Reisen antreten, wird sich nicht zuletzt danach entscheiden, wie Sie auf die berechtigten Ansprüche meiner Mandantschaft reagieren.

    • Polina

    Abzocke beim Sportgepaeck

    Habe online tickets nach Palma gekauft, und später noch zusaetzlich telefonisch Sportgepaeck angemeldet UND mit kreditkarte gezahlt. Am Schalter hiess es ich muss nochmals 140 euro zahlen, da es im System nich sichtbar war (an meinem Kontoauzug sehr wohl!).
    Nie wiede mit diesen Betrueger!

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