Bewertung Blue Wings

Kundenansprüche basierend auf Rechtsvorschriften werden missachtet

Blue Wings Flug von Istanbul nach Stuttgart

Durch die Einsendung aller notwendigen Unterlagen habe ich einen Totalschaden geltend gemacht, den mein Koffer auf der Rückreise von Istanbul nach Stuttgart erlitten hat. Blue Wings wies im Antwortbrief meine Ansprüche zurück. Der Antwortbrief besteht aus einer Anhäufung von wohl generell versandten Standardformulierungen, die in meinem Fall nachweislich nicht zutreffen. Zitat aus dem Blue-Wings-Schreiben:"Das von Ihnen aufgegebene Gepäckstück erfüllte diese Anforderungen jedoch nicht."

Fakt ist: Der irreparabel beschädigte Koffer stammt aus dem Vertrieb einer anderen renommierten Fluggesellschaft. Zitat aus dem Blue-Wings-Schreiben: "Die uns eingereichten Unterlagen, die zumal nicht ausreichend sind, senden wir anliegend im Original zurück."

Fakt ist: Alle in einem Merkblatt der Stuttgart Ground Services aufgeführten Belege waren eingesandt worden. Zitat aus dem Blue-Wings-Schreiben: "Danach ist eine Haftung für Kratzer, Beulen oder andere Kleinschäden, ..., ausgeschlossen."

Fakt ist: Aus der mit Unkosten verbundenen Bestätigung eines Lederwarenservice, die vorgelegt wurde, geht eine irreparable Beschädigung / ein Totalschaden hervor. Zitat aus dem Blue-Wings-Schreiben: "Auch Schäden an Griffen, Rädern, Koffergürteln oder anderen abstehenden Koffer- oder Gepäckteilen sind von der Haftung ausgenommen, ..."

Fakt ist: Aus der bereits genannten Bestätigung eines Lederwarenservice geht hervor, dass ein Teil des Grundgestells irreparabel gebrochen ist. Die Argumentation des Briefes stellt eine grobe Missachtung rechtlicher Regelungen dar.

Die von mir geltend gemachten Ansprüche basieren auf Haftungsregeln bzw. Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal.

Der Schadensersatzanspruch bei Gepäcksverlust-Beschädigung/Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck während Flügen wird durch die EU-Verordnung Nr. 889/02/EG geregelt. Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1000 SZR (Sonderziehungsrechten). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. (Nur bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.) Trotz weiterer Aufforderungen erhielt ich bis zum heutigen Zeitpunkt keine Rückmeldung von Seiten der Blue Wings AG, die meinen Anspruch auf Schadensersatz anerkennt.

Fazit: Nie wieder Blue Wings


✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine Blue Wings Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.63 Sterne
  • geflogen
  • Oktober 2008
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 0 Kommentare




Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.