Bewertung Ryanair

Ryanair erstattet keine Flugsicherheitsgebühren zurück bei No-show, obwohl dies EU-Gesetz für Verbraucher ist

  • 23.09.2007
  • maria beyer(53) kiel
  • 0
  • Ryanair

Ryanair Flug von Lübeck nach Hamburg

ein Brief an die Geschäftsstelle in Dublin bewirkte nichts. Mind. 2 dt. Airlines erstatten die Flughafen- und Sicherheitsgebühren rückwirkend der letzten drei Jahre zurück. Diese Gebühren werden nur dann von der Airline an die Flughäfen gezahlt, wenn der gebuchte Mensch auch wirklich flog.
Es gibt unzählige Rechtssprüche, die das bestätigen. Fliegt Mensch nicht, und er muss einfach nur nicht erschienen sein, behält die Airline diese nicht unerheblichen Beträge ein.Freiwillig wird nicht gezahlt, aber auf Antrag.

Im Fall von Ryanair wird eine Rückzahlung glatt abgelehnt. Ich werde klagen, denn es sind in den vergangenen Jahren viele Beträge zusammen gekommen. Das Urteil dürfte dann kein gutes Licht auf Ryanair werfen, da bereits ein dt. TV-Sender gespannt ist und berichten wird. Hier wurde letztes Jahr berichtet, worauf hin viele ZuschauerInnen erst auf die Forderungsmöglichkeiten hingewiesen wurden.


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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - gut
  • Durchschnitt
  • 1.88 Sterne
  • geflogen
  • Juni 2007
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Lübeck nach Hamburg
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


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