Corendon Airlines Bewertung | Zahlt nicht
- 10.03.2024
- Andreas(49) Erftstadt
- 1
- Corendon Airlines Achtung! Fluggesellschaft hält nichts von Fluggastrechten und zahlt keine Fluggastentschädigung!
Corendon Airlines Flug von Köln nach Antalya
Corendon hält nichts von Fluggastrechten und zahlt keine Fluggastentschädigung!
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- schlecht
- geht so
- mittel
- gut
- vorbildlich
- Service
- schlecht
- Essensqualität
- schlecht
- Unterhaltung
-
- schlecht
- Sauberkeit
- schlecht
- Freundlichkeit
- schlecht
- Pünktlichkeit
- schlecht
- Sitzkomfort
- schlecht
- Preis-Leistung
- schlecht
- Durchschnitt
- 1 Sterne
- geflogen
- 20. Juli 2023
- Flug Nr.
- XC3904
- Strecke
- Flug Köln nach Antalya
- Klasse
- Economy
- Reiseart
- Privat/Urlaub
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Kommentare
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Bekanntes Fehlverhalten
Dem grossen Schweigen trotz klarer Rechtslage durch Corendon Airlines muessen sie nicht tatenlos zusehen. Wenden sie sich, da Corendon nicht der Schlichtungsstelle SOEP beigetreten ist, an das zustaendige BfJ Bundesamt fuer Justiz, das ihren ggf. vorliegenden Anspruch kostenfrei prueft und dann ihre Rechte bei der Airline einfordert. Das Bundesamt kann die Airline bei offensichtlichem Fehlverhalten auch mit einer zusaetzlichen Geldbusse sanktionieren. Darum ist es wichtig, dass man dort Kenntnis von solchen Vorfaellen erhaelt.
bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Schlichtungsstellen/Luftverkehr/Luftverkehr_node.html