Bewertung Eurowings

Eurowings Bewertung | Allein in Stuttgart auf dem Rollfeld vergessen

  • 18.05.2023
  • Giesela() Berlin
  • 1
  • Eurowings Eurowings

Eurowings Flug von Lissabon nach Berlin

Ganz sicherlich werde ich mit EUROWINGS nicht wieder fliegen.
Abflug war in Lissabon über Stuttgart nach Berlin. Wegen einer Behinderung war rechtzeitig ein zwingend erforderlicher Rollstuhlservice gebucht, bestätigt und auf nochmalige Rückfrage wieder bestätigt worden.

Noch vor der Landung fragte ich das Flugpersonal, ob bei der Landung ein Rollstuhltransport gewährleistet ist. Die Antwort war JA. Lüge, denn da war niemand. Ich bat 2 Flughafenbeschäftigte auf dem Rollfeld, mir zu helfen. Das taten die Herren auch und nur durch deren Einsatz kam ich im Rollstuhl zu meiner Maschine.

Meine Beschwerde an Eurowings wurde ignoriert.

Außerdem: Ganz schnell wurde die Anzeige der vorderen Toilette als Besetzt durch den Purser auf dem Flug von Lissabon nach Stuttgart gekennzeichnet. Nur sehr kurz konnte man zur Toilette gehen. Wahrscheinlich war das für das sehr mit sich beschäftigte Personal angenehmer.

Das scheint aber System zu haben, denn die Toilette von Stuttgart nach Berlin wurde gleich total durch das Flugpersonal gesperrt. Es gibt überhaupt keinen Grund für mich, diese Linie nochmals zu buchen.

Hinflug mit Lufthansa nach Faro: Hervorragender Service.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - gut
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - geht so
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.71 Sterne
  • geflogen
  • Mai 2023
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • emmdee

    Beschwerdebogen eingeschraenkte Mobilit

    Das ist nicht der erste Fall, bei dem die mangelhafte Leistungserbringung bei Eurowings wie von Ihnen geschildert vorgekommen ist.
    Wenn Behinderte oder Personen mit eingeschraenkter Mobilitaet der Auffassung sind, dass ihre Rechte missachtet wurden, koennen sie dies der Leitung des Flughafens oder dem betreffenden Luftfahrtunternehmen zur Kenntnis bringen.
    Wenn sie dort keine zufriedenstellende Loesung erreichen, ist eine Anzeige mittels des Beschwerdebogen auf lba.de / Luftfahrtbundesamt moeglich.

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