Bewertung Ryanair

Ryanair Bewertung | Vorsicht! Keine Erstattung trotz Reisewarnung

Ryanair Flug von Münster nach Palma de Mallorca

Am 14.08.2020, 19.00 Uhr, erfolgte eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes für die Baleareninsel Mallorca, Unseren Flug am 15.08.2020, 09.45 Uhr von Münster/Osnabrück nach Palma de Mallorca habe ich sofort storniert, da es unverantwortlich gewesen wäre, u.a. mit 2 Kleinkindern in ein Risikogebiet zu fliegen. Der Flug wurde von mir umgehend am 14.08.2020 gegen 20.00 Uhr storniert.

Dieses wird von Ryanair seitdem konsequent ignoriert. Eine Reisewarnung wäre für sie nicht erheblich. Zu einer Gelderstattung sind sie nicht bereit. Der Kundensrevice dieses Billigfliegers ist eh mega schlecht, da schwer zu erreichen (aber das ist wohl Absicht!).

Zum Vergleich: Eurowings hat die Stornierung des Rückfluges akzeptiert und innerhalb von 3 Wochen den Betrag erstattet. Das nenne ich Kundenservice, und nicht das Vorgehen von Ryanair. Ich kann nur jedem Kunden raten, diesen Billigflieger zu meiden und eine Alternative zu wählen, gerade in den heutigen "Corona-Zeiten". Selten so einen schlechten Kundenservice erlebt.



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine Ryanair Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • 15. August 2020
  • Flug Nr.
  • FR 7248
  • Strecke
  • Flug Münster nach Palma de Mallorca
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 3 Kommentare

    • SusanneH.

    @Holger

    lassen Sie Ihren Fall die SÖP (Schlichtungsstelle) abwickeln. Ist kostenlos/online. Dauert wahrscheinlich auch dort, wegen des großen Andranges, immer noch etwas länger als sonst. Aber die schaffen das! Siehe: soep-online punkt de

    • emmdee

    Richtig oder nicht ...

    Es ist nicht die einzige Airline, die in diesen Zeiten bei Flugdurchführung die Rückzahlung des Flugpreises verweigert. Auch der eine oder andere Reiseveranstalter fliegt die Urlauber weiter auf die Insel, unabhängig der Reusewarnung. Zumindest stehen die Erstattung von Steuern und Gebühren ebenso wie persönliche Aufschläge wie Reisegepäck, Sitzplatzreservierung und Kerosinzuschlag an. Da aber Ryanair den Flugpreis im Allgemeinen nicht transparent wie erforderlich aufschlüsselt, ist auch das in der Praxis schwierig umsetzbar. Zwar sind Bearbeitungsgebühren der Airline bei Erstattung dieser Positionen nicht rechtens, aber auch das ist bei Ryanair offenbar nicht ungewöhnlich. Wie ersichtlich, ist es schwierig, das selbst umzusetzen. Versuchen Sie es ggf. mit Unterstützung von darauf spezialisierten Unternehmen wie Coronaritter. Kosten fallen nur an, wenn man dort erfolgreich arbeitet. Eine Ersteinschätzung ist kostenlos.

    • SusanneH.

    @Holger

    1.) - wie @emmdee Ihnen auch mitgeteilt hat, ist es für Sie als "Einzelkämpfer" schier unmöglich Ihre gesamten Ticketkosten erstattet zu bekommen, Steuer und Gebühren, Ja.
    2,) - Es ist menschlich voll nachvollziehbar, dass Sie um Sorge für Ihre Familie die Reise umgehend storniert haben.
    3.) - Es ist aber von Gesetzeswegen ein Unterschied ob Ryan Air Ihren Flug streicht oder SIE Ihre Reservierung!! und ob Sie über ein Reisebüro Flug/Hotel etc oder selbst/direkt bei Ryan Air Nur-Flug gebucht haben. Geht der Flieger wie geplant, bleiben Sie (zumindest) auf den reinen Flugkosten sitzen!
    4.) - Denn, aus Sicht des Auswärtigen Amtes ist eine Reisewarnung KEINE Bedingung, nur ein INDIZ für eine kostenlose Stornierung.
    5.) - Gerichte entscheiden bei Reisewarnungen mittlerweile für eine kostenlose Stornierung! Sie müssen aber klagen!
    6.) - Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie dies ab - je nach Streitwert ein JA oder NEIN ?
    7.) - Wenn nicht, kontaktieren Sie FR nochmal. Auf jeden Fall sollten Sie auf die Rückzahlung Ihrer Nebenkosten bestehen mit dem Hinweis an FR, dass Sie Rechtsmittel einlegen, sollten FR die Auszahlung weiterhin ablehnen !
    8.) - Wie @emmdee schon erwähnte, darf Ryan Air nach einem EU-Gerichtshofurteil auch seine Stornogebühr von EUR 20.- nicht berechnen, selbst wenn seine Konditionen diese ausweisen. (EUGH, A2:C-290/16) 9.) - Hilft Alles Nichts? - Dann doch SÖP kontaktieren. -
    Alles erdenklich Gute Ihnen und Ihrer Familie, SusanneH.

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.