Bewertung swiss

swiss Bewertung | Swiss, die Abzocker Airline

  • 14.07.2020
  • Jonathan(29) Bad Säckingen
  • 4
  • swiss Swiss Air Flug nach Rom

swiss Flug von Zürich nach Rom

2000 Euro hat man mir abgezockt aufgrund der Corona Krise, habe pro Ticket 68 Euro zurück bekommen, der Flug hat nicht stattgefunden und wurde storniert. Diese Airline sollte sich Schämen.
ABZOCKER AIRLINE NIE WIEDER! Das von einer Schweizer Airline war nicht zu erwarten ...
Ihr beklaut eure Kunden.2000 Euro ohne Gegenleistung.
Euch kann man nur das beste wünschen.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • Juni 2020
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Zürich nach Rom
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 4 Kommentare

    • Melia

    Vorsicht!

    Mit solchen aussagen, könnten Sie selber Probleme bekommen! Nur so mal am Rande!

    • Mitch Rapp

    Abzocke ...

    Leider kann man aus dem "Gestammel" nicht wirklich was entnehmen. Schade. Nur Frust. Was ist denn genau passiert ? Wenn Sie einen Betrag gezahlt haben und die Leistung nicht erhalten haben, würde ich zum Anwalt gehen und das von ihm erledigen lassen. Die Begründungen der Airline Ihnen nur 68,00 EUR zukommen zu lassen, wären auch wichtig. Leider null Informationen nur Frustabsonderungen auf RTL 2 Niveau

    • Hans

    Abzocke ?

    Abzocke bedeutet frei übersetzt Betrug. Nach Sichtung Ihrer wenig qualifizierten Kommentierung kann niemand den Sachverhalt beurteilen, weil Sie dazu nichts mitteilen. Ergo kann hier auch niemand nachvollziehen, ob Sie betrogen worden sind. Den Tatbestand eines Betrug und Diebstahl hier mal eben zu unterstellen - ohne jede präzise Angabe - ist mindestens unseriös oder erfüllt u.U. sogar den Straftatbestand der üblen Nachrede (in Deutschland StGB § 186).
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Man könnte es auch deutlich robuster und volksnaher ausdrücken.: Sie schlagen hier auf, kotzen sich aus und teilen nahezu nichts konkretes dazu mit. Sollten Sie Ihre vorgeblichen Ansprüche in einem ähnlichen inhaltslosen und sprachlichen Duktus bei der Airline beansprucht haben, dürfen Sie sich nicht wundern, eine entsprechen Behandlung zu erfahren. Man sollte schon seine Ansprüche seriös präzisieren und das ohne jede Beschimpfung und ohne jede Unterstellungen, die Sie u.U. noch nicht einmal belastbar belegen können.
    Oder können Sie der Airline einen Diebstahl (O-Ton @Jonathan "beklaut") belastbar nachweisen ?

    • Brain

    @Hans

    Hans ... zutreffend genau auf den Punkt gebracht !

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