Bewertung Etihad Airways

Etihad Airways Bewertung | Bewertung

Etihad Airways Flug von Bangkok nach Frankfurt

Da Sie den Flug mit der Flugnummer EY407 von BKK nach AUH, EY7 AUH nach FRA am 24.03.2020 nicht wie geplant durchfuehren konnten moechte ich meine Auslagen zurueckerstattet haben, der ja letztendlich ohne weitere Alternative gecancelt wurde von Etihad.

Rueckerstattung fuer die Rueckflugtickets des urspruenglichen Flugs BKK - FRA. Rueckerstattung meiner zusaetzlichen Ausgaben Rueckflug mit Thai Airways Bangkok - Bruessel 2127,52 Euro. Rueckflug mit Iberia Bruessel Madrid 151 Euro pro Person. Stornogebühren von Etihad 129,38 Euro, einfach vom gezahlten Preis abgezogen.

So geht man nicht mit Kunden um. Ich finde Vorgehensweise von ETIHAD nicht gut, auf E Mail wird nicht geantwortet, und auf der Hotline wird alles mögliche versprochen, aber nicht gehalten. Nach über 575 Minuten telefonieren mit EITHAD bin ich es Satt.

Danke für die Verarsche.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • 24. März 2020
  • Flug Nr.
  • ey407
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • Hans

    Nun ja

    Wenn der Beschwerdeführer bei seiner Reklamation und der Durchsetzung seiner Ansprüche einen ähnlichen Duktus anwendet wie hier, O-Ton: "Danke für die Verarsche", dürfte der Durchsatz seiner Forderungen nicht unproblematisch sein.
    Im übrigen sei die Anmerkung erlaubt, das zwar ein juristischer Anspruch auf die gezahlten Flugkosten besteht, da der gebuchte Flug storniert wurde, aber keinesfalls zusätzlich noch die Erstattung für die Kosten die bei dem Flug mit Thai entstanden sind.
    Man kann nicht 2 x abkassieren. Um es mit den Worten von @Horst zu sagen, bei diesen Forderungen wird sich die Airline verarscht vorkommen.
    Horst sollte mal die Meinung eines Juristen (Anwalt) einholen, der im Reiserecht entsprechend qualifiziert ist.
    Dieser wird ihm ebenso deutlich machen, dass er nicht 2 x abkassieren kann.

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