Bewertung Lufthansa

Lufthansa Bewertung | Grauenhafte Reklamationsbearbeitung

Lufthansa Flug von München nach Marrakesch

Wir buchten Lufthansa, da wir den Eindruck hatten einen besseren Service zu erhalten, als bei einer Billigairline. Der gute Ruf der Airline erlebte wärend und nach der Reise einen Dämpfer.

Bei unserer Reise war ein "warmes" Frühstück und ein "warmes Mittagessen" dabei. Wir haben dafür also bezahlt. Bekommen haben wir einen eingeschweißten Kuchen zum Frühstück und ein "kaltes" belegtes Brot mit Hähnchenschinken zu Mittag, welches wir als Vegetarier nicht in Anspruch nehmen konnten.

Auf Nachfrage gab es kein vegetarisches Brot (z.b. mit Käse) Als wir diese Schlechtleistung bei der Gesellschaft reklamierten, bekamen wir im ersten schritt 1000 Flugmeilen (Gegenwert 3 Euro) angeboten.

Nach unserer Entrüstung, dann 5 Euro angeboten, welches eine Frechheit ist, nachdem man für ein warmes Mittagessen 12 Euro bezahlen müsste. Nachdem keine Einsicht war richteten wir uns an den Ombudsmann. Das Ombudsverfahren wurde seitens der Airline nicht akzeptiert und ein Klageweg favorisiert, da es sich "nur" um einen Servicemangel handeln würde.

Dem zahlenden Kunden die gebuchte Leistung vorzuenthalten und eine solche Antwort zu präsentieren ist unterirdisch.

Die Lufthansa hat uns seit diesem Verhalten als langjährigen Kunden verloren.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - vorbildlich
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - gut
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 2.63 Sterne
  • geflogen
  • 14. Dezember 2019
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug München nach Marrakesch
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 13 Kommentare

    • Mike

    Kommentar

    Die Geschichte mit den Einschränkungen beim Catering zieht sich ja nun schon seit Monaten hin. Eine Frechheit, wie LH mit diesem selbstverschuldeten Problem umgeht. Es wird Zeit, dass mal eine Verbraucherzentrale dieses nicht hinzunehmende Vorgehen rechtskräftig abmahnt. Es kann echt nicht sein, dass über Monate tausende Kunden die gebuchten und bezahlten Leistungen nicht erhalten aber ein Regress verweigert wird. Wer im Restaurant ein Steak bestellt wird sich schließlich auch nicht zum selben Preis mit einem Sandwich zufrieden geben weil nun gerade mal nichts anderes da ist. Da liegt ja schon der Verdacht nahe, dass diese Situation als Test für eine künftige komplette Abschaffung des inkludierten Caterings benutzt wird (was dann natürlich wieder als eine Verbesserung auf vielfachen Kundenwunsch verkauft wird).

    • Hans

    Hurra Deutschland

    Das ist Deutschland ! Inzwischen gibt es erkennbar Fluggäste, die den juristischen Klageweg gegen eine Airline einleiten würden, nur weil die servierte Stulle nicht den Erwartungen entsprach. Bedauerlich das deutsche Gerichte mit so etwas belastet werden. Solche "Klage-Versuche" sollte die Justiz in Deutschland ablehnen. Und das alles noch bei einem Flug, dessen Flugzeit kaum 4 Stunden (3:45) dauert. Da bleibt nur noch "Kopfschütteln". Ansonsten guten Flug demnächst mit Royal Air Maroc nach Marrakesch. Kennen Sie deren Service-Leistungen an Bord ? Seien Sie gespannt.

    • Jochen

    Ich glaub es ja nicht

    wenn man sonst keine Sorgen hat und für Achtung " eingeschweiste Pastapampe " den Ombudsmann einschaltet, ist die Welt doch in Ordnung oder? Gehts noch? Und wenn ich Vegetarier / Veganer / Lakotseintoleranz oder was auch immer habe / bin dann bestell ich ein Essen vor. Ich lade Sie gerne auf eine warme Mahlzeit ein, kommen Sie doch bitte einfach vorbei.

    • Vagabund

    Lufthansa Catering

    Ein wenig kann ich Ihren Unmut schon nachvollziehen und im Prinzip haben sie Recht und hier meine Erfahrung zu dem Thema.
    Im Dezember 2019 absolvierte ich 2 Flüge mit Lufthansa in der Business Class (Frankfurt-Porto und München-Las Palmas, letzerer kommt der Flugzeit nach Marrakesch gleich).
    In beiden Fällen stand im Reiseplan "warmes Frühstück". Warm war allerdings nur der Kaffee. Insofern, selbst in der Business Class habe ich das nicht erhalten und ich muss auch feststellen, dass das Catering auch in der so toll beworbenen oberen Reiseklasse stark an Qualität und Quantität abgenommen hat.
    Das mag vielleicht auch mit den Zwistigkeiten zwischen Lufthansa und der LSG zusammenhängen, ich weiß es nicht. Die "guten alten Zeiten" sind aber nun einmal vorbei. Wie bereits erwähnt, auch ich fühlte mich etwas "verschaukelt". Man sollte nichts pompös anbieten, was man dann nicht liefert. Dennoch finde ich es übertrieben, deshalb jetzt so ein "Fass" aufzumachen und ein Ombudsverfahren einzuleiten. Dazu wäre mir meine Zeit zu schade.
    Ich kann für mich auch nur subjektiv festhalten, dass Lufthansa keine 5Sterne Airline ist. Aber, auch alle anderen sogenannten "Qualitätsairlines" haben ihr Serviceangebot im Cateringbereich in allen Reiseklassen stark zurückgefahren. Ich sehe da keine so großen Unterschiede mehr. Ich habe aber nochmal eine Frage. Sie schrieben, dass Sie für ein warmes Mittagsessen 12 Euro bezahlt haben. Ist es in der Lufthansa Economy möglich Essen auf der Mittelstrecke käuflich zu erwerben?
    Das soll jetzt nicht überheblich rüberkommen, aber ich weiß es wirklich nicht, da ich schon ewig keine Flüge mehr in der Lufthansa Economy absolviert habe. Auf der Internetseite konnte ich dazu nichts dazu finden. Das würde mich wirklich interessieren.

    • Armin

    Entschädigung

    Natürlich bietet ihnen Lufthansa nur 3 oder 5 Euro statt 12 Euro an. Die zahlen doch auch nicht mehr für das Essen, selbst wenn es "warm" ist. Aber dafür gleich die Ombutsstelle einschalten oder vielleicht sogar den Klageweg beschreiten finde ich schon ein wehnig übertrieben. Gerichte haben nach meiner Meinung wichtigere Entscheidungen zu treffen. Lufthansa bietet übrigens an, Sondermahlzeiten ab einer Flugzeit von 185 Minuten an. Da gibs auch vegetraische oder vegane Kost. Man muß sie bis 24 Stunden vor Abflug bestellen.

    • Mike

    Ãœbertrieben? Keineswegs!

    1.) Es geht doch nicht darum, ob dem Bewerter das Sandwich zusagte oder nicht. Er hat eine Leistung gebucht und bezahlt aber nicht erhalten. Wie heißt es hier immer? Buche was Ordentliches dann kriegst du auch was Ordentliches – hat er gemacht aber LH hat nicht geliefert. Und dem Bewerter jetzt eine übertriebene Reaktion vorzuwerfen ist schon ein starkes Stück. Ab welcher Summe ist es denn den Kommentatoren hier genehm, dass rechtlich gegen diese Nichterbringung von bezahlten Leistungen vorgegangen werden darf? 10€, 50€, 100€ oder etwa noch mehr? Nein, das Geld müsste automatisch und unverzüglich an die Betroffenen zurückgezahlt werden.
    2.) Betrachten wir die Sache jetzt mal aus Sicht der LH: Im letzten Jahr wurden 145 Mio. Passagiere befördert. Das sind durchschnittlich pro Tag ca. 400.000. Unterstellt, dass nur 10% der Reisenden von den Cateringproblemen betroffen waren und dass es sich pro Reisendem um eine Summe von nur 5 € handelt ergibt das 200.000 € pro Tag. Nun dauern diese Cateringprobleme seit Juli 2019 an und sind aktuell immer noch nicht behoben. Macht also mind. 180 Tage. Zusammengerechnet reden wir demzufolge also von einer Summe von bisher 36 Mio. €, die LH mutmaßlich durch Nichterbringung von bezahlten Leistungen „erwirtschaftet“ hat. Denn die LSG hat mit Sicherheit keine Zahlungen für das nicht gelieferte Catering erhalten.

    • Hansi

    Mike spricht mir aus der Seele

    Glückwunsch zu diesem Kommentar. Gleiches ist uns (6 Personen) bei Eurowings (bekanntlich ebenfalls LH) passiert. Es wirkt wie ein kleiner Betrag und generiert dann eine zusätzliche Einnahmequelle in Millionenhöhe. Leichter kann man kein Geld verdienen. Die vertraglich zugesagte Leistung wird einfach nicht erbracht und damit sind die Herren fertig. Service wird bei diesem Unternehmen schon lange ganz klein geschrieben und der Kunde zählt nicht viel. Zum Glück machen viele nette Mitarbeiter dieses Manko durch persönlichen Einsatz wenigstens manchmal wieder wett. Immer positiv bleiben, auch wenn es schwer fällt...

    • Mike

    Nachtrag

    Wie ich im Netz gefunden habe gibt es sogar bereits ein Urteil, das das Cateringproblem bei LH behandelt. Es betrifft zwar die vertragliche Nichterfüllung in der Business Class, aber es beweist, dass diese "Lappalie" durchaus ernstzunehmen ist.
    Im vorliegenden Fall wurde dem Passagier eine Entschädigung von 200 € zzgl. Zinsen und Anwaltskosten zugesprochen, was sehr deutlich über den bloßen Warenwert hinausgeht. AG Köln, Urt. v. 09.12.2019, 121 C 585/19

    • Oliver

    Hurra Hans

    Und wieder ist Hans dabei. Natürlich wieder mit einem abfälligen Kommentar über eine Bewertung, die ihn nichts angeht. Prima, dass du Dich mit der Arbeitsbelastung deutscher Gerichte so gut auskennst. Die Gerichte sind mit ganz anderen Dingen belastet, und wahrscheinlich bist Du der erste, der sich über alles und jedes beklagt, was ihm selbst widerfährt. Befass Dich doch bei Gelegenheit mal mit dem Grundgesetz, wenn Du Dich im Rechtswesen derart gut auskennst. Du wirst dann sehen, dass es überhaupt keine rechtliche Möglichkeit gibt, "Klage-Versuche", wie Du schreibst, abzulehnen. Mit einer Bemerkung hast Du jedoch recht: man kann angesichts deiner vielfältigen abwertenden Kommentare wirklich nur den Kopf schütteln.

    • Hans

    Danke Oliver

    @Oliver Ein herzliches Dankeschön für Deine Begrüßung. Mit der Bewertung dieses hier geschilderten LH Fluges beschäftigst Du Dich zwar nicht, aber dafür ausreichend mit persönlichen Angriffen mir gegenüber.
    Ein Umstand der mich allerdings nicht trifft. Witzig dazu wie Du mir unterstellst, ich würde mich über "alles und jedes" (O-Ton Oliver) beklagen. Wieso spekulierst Du über Personen, obwohl Du diese nicht kennst ?
    Exakt das Gegenteil ist der Fall, ich gehöre zu den Menschen, die nicht jeden Tag das große Klagelied anstimmen, über das was andere alles falsch machen.
    Weiter kritisierst Du, das die Bewertung mich nichts angeht. Erstens bietet der Betreiber dieses Portals die Möglichkeit einer Kommentierung der Airline Bewertungen an. Und zweitens könnte ich im Umkehrschluss die Frage an Dich stellen, was Dich meine Kommentierung angeht. Das mache ich allerdings ausdrücklich nicht ! Ich gebe nur ein legitimes Werturteil ab.
    Mit Deiner (angeblichen) juristischen Vorbildung, solltes Du wissen, was ein Werturteil ist und dessen Bedeutung Du kennen solltest. So nun wünsche ich Dir weiter ein fröhliches "KOPFSCHÜTTELN". Aber bitte nicht zu lange, das belastet nämlich die Nacken-Muskulatur und verschafft dem Facharzt für Orthopädie ordentliche Einnahmen.

    • Brain

    @Hans ... alles richtig

    Guter Kommentar, sachlich und ordentlich abgebügelt!

    • Armin

    Klageweg

    @Mike Ich finde es weiterhin übertrieben. Im zitierte Urteil ging es ursprünglich um über 400,--Euro. Im aktuellen Fall hat die LH bereits 5,-- Euro angeboten, der Fluggast vordert 12,-- Euro. Also geht man dann wegen 7,-- Euro vor Gericht? Natürlich ist das Ärgerlich, aber die Verhältnismäßigkeit sollte doch schon noch gewahrt werden. Die beiden Fluggäste haben mit ihrem letzten Satz schon ihre Konsequnzen gezogen. LH verliert sie als langjärigen Kunden. Wenn das viele Kunden so machen wird Druck auf den Konzern aufgebaut, der sicherlich mehr bewirkt als ein Prozess um 7,-- Euro.

    • Mike

    @Armin

    Natürlich erscheint eine Klage wegen 7€ übertrieben. Aber wo soll man da die Grenze ziehen? Ich finde es gut, wenn Leute ihr Recht einfordern und durchsetzen. Warum bitte soll LH den Gegenwert für kassierte aber nicht erbrachte Leistungen behalten dürfen nur weil der einzelne Wert als Peanuts angesehen wird? Was da im Laufe der Zeit zusammenkommen kann habe ich ja oben mal vorgerechnet. Wer einmal 2 Pfandbons behält kriegt gewaltig Ärger, aber wer millionenhaft kleine Beträge kassiert und behält, ohne eine Leistung dafür zu erbringen, wird hier noch in Schutz genommen? Entschuldigung, aber für mich ist das absurd.

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