Bewertung Corendon Airlines

Corendon Airlines Bewertung | Wer kann uns helfen ?

Corendon Airlines Flug von Antalya nach Rostock

Wir sind am Sonntag 1.12.2019 in Antalya gestartet. Dann waren wir im Landeanflug nach Laage. Wir merkten das der Flieger immer kreiste. Dann kam eine Durchsage vom Piloten eine Durchsage die keiner verstanden hat, weil er nur Englisch sprach. Dann sagte ein Stuart in gebrochem Deutsch, wir fliegen nach Osnabrück.

Ein paar Minuten später hies es Münster. Gelandet sind wir in Berlin - Tegel. Wir sind irgentwo am Ende gelandet (Flugplatz). Dann wurden wir mit Bussen zum Terminel gefahren. Dort mussten wir noch einmal durch den Check in. Dann hiess es wir fliegen um 13.00 Uhr weiter. Dazu muss ich sagen wir sollten 08.45 Uhr in Laage landen.

Dann wurde uns wieder gesagt es sind Busse unterwegs von Laage nach Berlin. 15.00 Uhr kam 1 Bus. Der war natürlich schnell voll und weg. Dann hiess es wieder es kommen nochmal Busse die gegen 17.00 Uhr in Berlin eintreffen. Es war kalt und wir haben uns praktisch nur noch an Eingang aufgehalten, um nicht den Bus zu verpassen.

Zwischen zeitlich haben wir unsere Koffer noch geholt die aus dem Flieger zur Gepäckausgabe gebracht wurden. Da niemand dort war sind die Kofferdurch die halbe Halle geflogen und das Band hatte sich verklemmt. Na gut Koffer genommen und weiter.

Die 2 Busse kamen dann, Koffer wurden eingeladen die Fahrer machten dann noch Ihre Pause. 18.15 Uhr sind wir dann nach Rostock - Laage los gefahren. 20.30 Uhr waren wir nach 20 Stunden entlich am Flughafen in Rostock - Laage angekomme.

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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - mittel
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - mittel
  • Preis-Leistung
  • - mittel
  • Durchschnitt
  • 2.71 Sterne
  • geflogen
  • 1. Dezember 2019
  • Flug Nr.
  • CAI 7115
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 4 Kommentare

    • Hans

    Ja und ?

    Alles schlecht gelaufen, alles wenig organisiert, alles scheinbar ohne Konzept. Zumindest wenn Ihr Beitrag den Tatsachen entspricht. Ergo bestehen nach der EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ein Kompensationsanspruch von 400,- Euro a Person, basierend auf der Entfernung von 2.400 Kilometern und der Verspätung oberhalb von 2 Stunden.
    Sie kündigen zwar eine Frage an, stellen diese aber nicht konkret. Wer soll Ihnen helfen ? Machen Sie zunächst einmal Ihre Ansprüche geltend. Um es allerdings vorweg zu sagen, wird es schwer werden diese bei Corendon durchzusetzen. Sollte es eine Pauschalreise gewesen sein, wenden Sie sich an den VA mit den entsprechenden konkreten Forderungen.

    • Hans

    Schreibfehler

    Korrektur: Natürlich muss es korrekt lauten "oberhalb von 3 Stunden" und nicht von 2 Stunden.

    • emmdee

    Effektive Hilfe

    Sich bei einer Flugverspätung an den Reiseveranstalter zu wenden, führt eher nicht zum gewünschten Ergebnis. Im Rahmen der Pauschalreise haftet der RV für die Ankunftsverspätung (Bus, Rostock als Endziel) nur mit 5% eines Tagessatz und davon z.B. 25% bei 6 Stunden Verspätung. Peanuts also, die dann auch noch mit dem Gesamtanspruch an die Airline verrechnet werden können. Ansonsten ist der Reiseveranstalter für die Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 nicht zuständig. Immer die Airline direkt kontaktieren. Der Betrag von 400 € pro Person wurde ja für diese Reise schon genannt. Es hat den ersten Anschein, daß es sich bei der Flugumleitung nicht um "außergewöhnliche Umstände" handelt, die die Airline vor Zahlung schützen würde. Erschwerend kommt hinzu, daß die Maschine auch von der türkischen Muttergesellschaft Corendon gestellt sein könnte und da entfällt der EU-Anspruch bzw. wird durch eine türkische Verordnung ersetzt. Inwieweit daß problemlos umgesetzt werden kann, ist schwierig zu beurteilen. Andere Airlineseiten zeigen aber auch, daß die Maschine seit 1.11.19 durch die slowakische Airline Go2Sky betrieben wird. Das wäre dann wiederum EU. Scheint nicht ganz einfach zu werden mit dem Anspruch. Auf der Homepage von Corendon gibt es sowohl eine Email-Adresse als auch eine Callcenter-Telefonnummer. Wenn man selbst nicht sicher ist, wie man seine Ansprüche formuliert, kann man z.b. bei Google unter "Hilfe bei Flugverspätung" verschiedene Anbieter finden, die gegen Verrechnung einer pauschalisierten Provision die ggf. die Abwicklung übernehmen. Und natürlich bleibt noch der Experte im Reiserecht, der Rechtsanwalt. Diesen sollte man wegen der Kostenübernahme aber erst nach evtl. Ablehnung durch die Airline einschalten. Hilfreich wäre hier, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

    • emmdee

    (Nachtrag) Aber ...

    lt. Wetteraufzeichnungen gab es in den Vormittagsstunden in Rostock offenbar Eisnebel und Nebel am 01.12.2019. Das würde die Umleitung erklären und die Airline entlasten. Bei solchen "außergewöhnlichen Umständen" gibt es keine Ansprüche. Sichere Landung ist wichtiger.

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