Bewertung Lufthansa

Lufthansa Bewertung | Airline verweigert Schadenersatz

Lufthansa Flug von Frankfurt nach Chicago

Auf dem Flug hat eine Flugbegleiterin ein Tablett mit Wasser und Apfelsaft über mich ergossen. Hose und Hemd komplett durch, aber noch schlimmer war, dass auch mein Laptop geflutet wurde. Auf dem Flug bekam ich als Entschuldigung eine Tafel Schokolade und ein Formular für die Versicherung, die dann den ganzen Schaden begleichen sollte.

So wurde mir zumindest auf dem Flug versichert. Leider stellt sich das jetzt natürlich ganz ander raus. Der Höchstsatz für verlorenes Gepäck wird erstattet (seltsam, wo ich doch gar kein Gepäck verloren habe) und der Rest von ca. 1.000 Euro bleibt offen.

Begründung ist sinngemäß: Pech gehabt. Ich bin selten so unverschämt und verlogen behandelt worden. Das Ganze geht jetzt an den Rechtsanwalt. Heute bekomme ich die nächste Antwort der Lufthansa, die da lautet "Die Lufthansa beendet hiermit die Korrespondenz zu diesem Thema." Unverschämt und kundenverachtend!



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine Lufthansa Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - mittel
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.88 Sterne
  • geflogen
  • Juni 2019
  • Flug Nr.
  • LH432
  • Klasse
  • Business
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 10 Kommentare

    • Hans

    Bitte etwas mehr Information.

    @Markus. Bitte informieren Sie doch etwas genauer. Welche Entschädigung für den Anzug (Hose und Hemd) und für den Laptop haben Sie ganz konkret erhalten (Summe in Euro) und was haben Sie konkret eingefordert, bzw erwartet ? Mit anderen Worten, über welchen strittigen Betrag handelt es sich. Bedenken Sie dabei bitte - auch wenn es den meisten Geschädigten nicht gefällt - dass Versicherung gerne nur den Zeitwert ersetzen und nicht etwa den Neuwert. Im vorliegenden Fall sei daher die Frage erlaubt, wie alt der Laptop war ? Ein, zwei oder vielleicht drei Jahre ?

    • Brain

    Aha...

    Die LH beendet heute die Korrespondenz mit Ihnen und nun hauen Sie die Frustbewertung raus, das Ganze noch in der Business Class. Das glaubt Ihnen keiner. Ärgerlich ist die Sache mit Ihrem Laptop schon, aber was für ein Schaden liegt vor? Kein Wort ihrerseits. Und .... ein Laptop ist mitgeführtes Gepäck, sehe ich auch so. Wie hoch ist den die Entschädigung.?

    • emmdee

    Offen und nachvollziehbar

    Bei Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt der gedeckelte Schadensersatzanspruch je Koffer, bis zu dem Fluggesellschaften haften, maximal 1.131 Sonderziehungsrechte (SZR). Das ist eine künstliche Währung und entsprechen aktuell umgerechnet etwa 1.330 Euro pro betroffenem Passagier (nicht Reisegepäckstück). Da, wie Sie schreiben, damit der Höchstsatz übernommen wurde, wird es vermutlich auch über einen Rechtsbeistand schwierig, weitere Forderungen durchzusetzen.

    • Hans

    @emmdee, korrekt

    @emmdee, @Markus: Völlig korrekt. Man muss mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Hemd, Hose und Laptop diesen Betrag von 1.330,- Euro nicht überschritten haben. Daher nochmals die Bitte an @Markus hier der Community die Info zu übermitteln, a,) wie viel die LH-Versicherung vergütete hat und b.) welche Ansprüche @Markus gestellt hat.

    • Markus

    Hochinteressant

    .... was für Schlauberger hier unterwegs sind. Für Hemd und Hose habe ich gar nichts in Rechnung gestellt. Für das Laptop sind aber in der Tat noch ca. 1.000€ offen. Und die werde ich nicht mal eben der Lufthansa schenken.

    • Brain

    @Markus

    Schlauberger? Wo sind die? Bisher lese ich sachliche Kommentare mit hinweisen und nachfragen. Sie selbst machen hier einen auf beleidigten Geschädigten. Der Fall wird ganz sicher nach den Versicherungsbedingungen abgehandelt und da kann man durchaus als Geschädigter draufzahlen. Wie beim Autochrash ... Zeitwert

    • PeterH

    Laptop Alter

    @Markus: Anfangs wurde doch von Hans schon die Frage gestellt, wie alt der Laptop den ist bzw war. Warum wird von dir denn das Wort "Schlauberger" in den Raum gestellt? Das weder Hose und Hemd in Rechnung gestellt wurde, hast du vorher nirgendwo erwähnt. Also bleib mal locker mit deinem Gemaule, beantworte die Fragen und du kriegst auch Antworten. Für einen 5 Jahre alten Laptop kriegst du wohl keine 1000 Euro mehr. Verstehst du die Frage nach dem Alter vom Laptop nun, die Hans dir stellte?

    • Hans

    Danke für das Feedback

    @Markus: Danke für Ihre Rückmeldung, in der Sie weiter keine konkrete Angaben machen. Die Fragestellung ist doch sehr simpel: Was bietet die Versicherung der Lufthansa Ihnen konkret an, bzw wurde bereits schon bezahlt und wie lautet dagegen Ihre Forderung ? Ich drücke es mal etwas vorsichtig aus. Den Personenkreis den Sie hier etwas zynisch als "SCHLAUBERGER" bezeichnen, verfügt u.U. über mehr Wissen in diesem Segment als Sie. Warum Sie die einfachst formulierte Frage nicht mit zwei Sätzen beantworten, aber stattdessen Foristen die hier sehr sachlich informiert haben (z.B. @emmdee) als "SCHLAUBERGER" bezeichnen, macht ihre "Story" nicht gerade glaubwürdiger.

    • SusanneH.

    Kommentar

    Markus,
    1.) Was Ihnen an Bord "gesagt" wird zählt letzten Ende nicht!
    2.) Hier geht es auch nicht um "verlorenes Gepäck, sondern um Zerstörung von "nicht aufgegebenem" Reisegepäck.
    3.) Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet , hier die LH, nur für schuldhaftes Verhalten !
    4.) Handelt ein Schuldner (LH) vorsätzlich oder fahrlässig "handelt er schuldhaft !
    5.) Hat aber bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten (also Ihnen) mitgewirkt , könnte §254 BGB (Mitverschulden) zur Anwendung kommen.
    6.) Sie hätten z.B. den Deckel Ihres Laptops "vorbeugend" schließen können um mögliches Missgeschick zu vermeiden. Da Sie Kaffee bestellt hatten, muss Ihnen dieser ja irgendwie zugereicht werden. Man "muss" auch u. U. damit rechnen, dass es im Flugzeug jederzeit leicht "turbulent" werden kann, sodass es dann eben passieren könnte, dass selbst bei aller Vorsicht der Kaffee überschwappt. Wir befinden uns im Flieger und nicht auf "festem" Boden.
    7.) Ganz so einfach ist das mit einer "Schuldzuweisung" eben doch nicht !! - Da spielen noch andere Paragraphen mit. Fragen Sie einfach Ihren RA !
    7.) Sie sind ja bisher auf Fragen meiner Vorgänger Redner nicht eingegangen sind, somit ist es weiterhin nicht nachvollziehbar, was letzten Endes passiert ist und was Ihnen die Lufthansa mitgeteilt/ausbezahlt/abgelehnt hat!
    8.) Stattdessen titulieren Sie die Herren, die Ihnen eigentlich helfen wollten, als sogenannte "Schlauberger" !! Musste das sein?

    • Mitch Rapp

    Informationen

    @Markus, Ihr Fall interessiert hier, glaube ich, alle. Das ist ein Vorgang, der uns allen mal passieren könnte. Insofern wäre auch ich für mehr Infos dankbar. Vielen Dank !

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.