Bewertung easyJet

easyJet Bewertung | Flughafen Berlin gesperrt

  • 23.07.2019
  • Klaus(67) Erkner
  • 6
  • easyJet Airbus A320

easyJet Flug von Jerez de la Frontera nach Berlin Tegel

Start in Jerez mit 30 Minuten Verspätung. Dies ist noch zu akzeptieren. In Berlin angekommen kreiste der Flieger ca. 25 Minuten. Kapitän informierte über den Grund: Unwetter. Beide Berliner Flughäfen gesperrt. Dann Info: Ausweichflughafen Hannover, dort gelandet. Nun begann der eigentliche Skandal! Keine Information wie es weitergeht. Keine Ansprechpartner! Das Alles gege Mitternacht am Wochenende.

Keine Verpflegung wurde angeboten. Nach Telefonaten des Flugkapitäns mit Beschwerden kam die Durchsage: Easyjet bietet keine Ersatzbeförderung an!! Viele Familien mit kleinen Kindern wurden wie Ausgesetzte behandelt. Erste Zahlungsforderungen wurde durch Easyjet abgelehnt! Statt eine unbürokratische Lösung, Hinhaltetaktik und Arroganz!! Anders war es ja auch nicht zu erwarten.



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine easyJet Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - mittel
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2.33 Sterne
  • geflogen
  • 20. Juli 2019
  • Flug Nr.
  • EJU5824
  • Strecke
  • Flug Jerez de la Frontera nach Berlin Tegel
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 6 Kommentare

    • Hans

    Ersatzanspruch ?

    Wenn die Wetterlage ("Unwetter") wirklich so war, werden sich wohl kaum Ersatzansprüche auf der Basis der EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 durchsetzen lassen. Da steht nämlich Justitia auf der Seite der Airline.

    • Sven

    Ansprüche

    Es besteht zwar kein Ausgleichsanspruch (250/450/600 Euro gemäß EC261/2004) für die Verspätung, da Wetter und somit höhere Gewalt, jedoch ist die ausführende Luftverkehrsgesellschaft verpflichtet eine Ersatzbeförderung zu stellen oder die Kosten für eine alternative Beförderung zu übernehmen. Dies gillt unabhängig der Ursache für die Ausweichlandung.

    • Peter

    Unwetter

    OK, das die Passagiere da komplett alleingelassen wurden ist nicht so das Gelbe vom Ei, Jedoch wird man doch schon in der Lage sein sich in Deutschland weiterzuhelfen. Auf der anderen Seite sind aber die Möglichkeiten einer Airline, die ein Alternate anfliegt sehr eingeschränkt, wenn auf diesem Platz keine Station der Airline ist.  Aber. wie oft wurde hier gemeckert und getobt, wenn ein Flieger in nem nicht so heftigen Unwetter gelandet ist? Da wird von Todesangst und Todesgefahr geschrieben. Somit wieder ein Substanzloses Denken. Landet man ist man in Gefahr, wird Alternate angeflogen ist es auch nicht recht.

    • Gelegenheitsflieger

    @Peter

    Es stimmt zwar, dass Hannover keine Basis von easyjet ist. Aber Hannover ist m. W. Standard-Ausweichflughafen für Tegel und entsprechende Umleitungen kommen durchaus immer wieder vor. Von daher kann man sich als Airline auf dieses Szenario vorbereiten und z. B. einen Vertrag mit einem Busunternehmen aufsetzen das dann im Zweifelsfall den Transport von Hannover nach Tegel durchführt.

    • Emmdee

    Normalerweise

    ist eine Gewitterfront in rund 30 Minuten abgezogen und einer sicheren Landung steht dann nichts mehr im Wege. Nun hat die Airline sich für einen Alternativflughafen entschieden. Da darf man die Notwendigkeit durchaus hinterfragen. Ausgleichszahlung bei Gewitter wurde Passagieren zudem zugesprochen, soweit die Airline bei pünktlichem Start nicht in das Gewitter geraten wäre. Also die Ausweichlandung hätte vermeiden können.

    • Emmdee

    Versehentlich

    Gewitter mit Unwetter verwechselt, so dass mein vorhrrgehender Beitrag allgemein zwar als Info bleibt, aber für den Fall hier nicht zutreffen sollte. Sorry

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.