Bewertung LaudaMotion

LaudaMotion Bewertung | Flugausfall-Keine Hilfe

LaudaMotion Flug von Marseille nach Stuttgart

Der Flug wurde kurzfristig storniert (da waren wir schon unterwegs am frühen morgen). Vor Ort am Check-In wurde uns von einer Ryanair-Mitarbeiterin (Laudamotion ist zu 100% Ryan-Air Tochter) die Bestätigung der Stornierung ausgeteilt, mit der Anweisung/Rat, wir sollen doch versuchen, mit der Lufthansa nach Hause zu fliegen! Mit Glück konnten wir dann abends (ca. 11 Std. später) über Frankfurt einen Rückflug buchen. Nun weigert sich Laudamotion diese Kosten (3 Personen=1200 Euro) zu übernehmen! (da wir nicht die Fluggesellschaft kontaktiert hätten!) Der Fall wurde nun an das Luftfahrtbundesamt weitergeleitet; nie wieder Laudamotion!!



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine LaudaMotion Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.67 Sterne
  • geflogen
  • April 2019
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 16 Kommentare

    • Hans

    Nun ja

    1.) Wieso sollte Laudamotion 1.200,- Euro übernehmen ? Dafür gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
    2.) Sollte im vorliegenden Fall die EU Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 greifen (der geschilderte Sachverhalt ist etwas undurchsichtig), besteht bei Flügen bis 1.500 Kilometer Entfernung ein Anspruch von 250,- . Im vorliegen Fall also 3 (Personen) x 250,- Euro = 750,- Euro . Wie viel die Ersatzflüge mit Lufthansa gekostet haben, ist dabei unerheblich.
    3.) Wieso wurde das LAB informiert ? Das LBA ist nicht zuständig für Ausgleichszahlungen auf Grund einer Flug-Verspätung.
    4.) Insgesamt fällt allerdings bei dieser Airline Bewertung noch etwas ganz anderes auf. Weder Laudamotion noch Ryanair fliegen Marseille an. Aber vielleicht kann das Klaus Scherer alles plausibel erklären.

    • Peter

    LBA?

    Gestatte mir die kurze Frage: Was genau soll das Luftfahrtbundesamt denn mit dem Fall machen?

    • Klaus

    Fakten

    Hallo Hans (ich duze dich mal, weil kein Nachname angegeben wurde), gerne erkläre ich alles "plausibel":
    Zu 4): Einfach mal die Homepage von Laudamotion aufrufen und einen Flug von Stuttgart nach Frankreich suchen. Kannst dann nach Marseille fliegen oder Nizza! Also was soll der Unsinn mit dieser nachweisbar falschen Behauptung? Bist Du unfähig oder unwillig das zu prüfen?
    Zu 3): Jeder kann das LBA informieren bei Flugausfall bzw. Verspätungen! Die haben ein spezielles Formular, wo man die Daten eingeben kann. Ist vielleicht auch besser als gleich zum Anwalt zu gehen. Meiner Ansicht der richtige Weg, da das LBA oberste Aufsichtsbehörde ist was den Flugverkehr betrifft (kann aber jeder selber entscheiden). Mir wurde jedenfalls freundlich geantwortet und das Formular zugeschickt. Also kann das so falsch nicht gewesen sein.
    Zu 2): Selbstverständlich muss sich die Fluggesellschaft bei einer (kurzfristigen) Stornierung entsprechend der EU-Richtlinie um die Passagiere kümmern! (wenn Du es genau wissen möchtest EU 261, Punkt 2 "ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG ODER ANDERWEITIGE BEFÖRDERUNG"). Das betrifft z.B. auch die Übernahme der Hotelkosten, wenn ein Ersatzflug erst am nächsten Tag möglich ist. Aber Ryanair/Laudamotion schickt ihre "Kunden" bei Flugausfall einfach nur zum Lufthansa Schalter und überweist denen dann den Betrag für den Rückflug. So spart man auch Probleme mit alternativen Rückreisemöglichkeiten und Ausgaben!
    Zu 1): Das werden wir sehen. Entsprechend Punkt 2 müssen von der Fluggesellschaft die Kosten der "ANDERWEITIGEN BEFÖRDERUNG" (was uns ja empfohlen wurde vor Ort von Ryanair.Mitarbeiterin!) übernommen werden. Ich weiss nicht, ob Du ein Kunde oder Mitarbeiter einer Fluggesellschaft bist. (vermute mal letzteres). Im ersten Fall wäre es sicher interessant, wenn Du mit einer ähnlichen Situation konfrontiert wirst. Stehts morgen früh am Flughafen mit Familie, liest an der Abflugtafel, dass dein Flug kurzfristig storniert wurde. Dann gehst Du ratlos zum Check-In Schalter der Fluggesellschaft, bekommst die Info "technische Probleme" und ein Blatt mit derFlugstornierungsbestätigung sowie den Rat, dich selber um die Rückreise zu kümmern! (wo natürlich alle Alternativen teurer sind bzw. ausgebucht oder viel länger dauern). Vielleicht mangelt es dir aber auch an Empathie... Mehr gibt es nicht mehr zu sagen zu diesem Kommentar. Klaus

    • Hans

    Habe nichts anderes erwartet.

    @Klaus: Danke für das Feedback. Ganz klar, ich bin Mitarbeiter bei einer Airline. Ich gehe jetzt nicht auf Deine Ausführungen ein, bringt ja nichts. Wenn Du mir (ahnungslos) unterstellst das ich Mitarbeiter bei einer Airline bin, ist jede weitere Diskussion zwecklos. Abschließend viel Erfolg beim juristischen Durchsatz der Ansprüche die Du einforderst. Das LBA wird Dich dabei ganz bestimmt (Achtung Ironie) juristisch unterstützen. Ein LBA darf keinen juristischen Beistand leisten und ebenso auch keine juristische Beratung durchführen. Das genannte Formular dient nur dazu, dass LBA zu informieren. Eine Hilfestellung wirst Du dort nicht bekommen.

    • SusanneH.

    Herr Scherer

    zu 3.) Natürlich dürfen auch "Einzelpersonen" sich bei Flugausfall/Verspätungen beim LBA beschweren, aber NUR beschweren. Das LBA prüft jede Beschwerde und wird gegebenenfalls ein Bußgeld gegen die entsprechende Fluglinie verhängen. Bei der Durchsetzung von Passagier Ansprüchen HILFT DIE BEHÖRDE NICHT. Dafür kann man sich an die SOP, Schlichtung für den öffentlichen Personenverkehr, in Berlin wenden. Das Verfahren ist einfach und von der Bundesregierung anerkannt. Für Verbraucher kostenlos !!. Formular kann man direkt bei der SOP online ausfüllen. Sollten Sie immer noch glauben, dass das LBA Schadensfälle BEARBEITET und ausbezahlt, rufen Sie doch einfach beim LBA Braunschweig an, unter Tel.: 0531-23 55 115. Reden Sie nochmal mit Ihrem Sohn, vielleicht kann so das Missverständnis geklärt werden.
    MfG Susanne

    • SusanneH.

    Herr Scherer

    Korrektur: Sie sollten noch mal mit dem LBS Braunschweig reden, nicht mit Ihrem Sohn !!

    • Brain

    @Hans

    Oha ... jetzt auch noch Mitarbeiter bei Laudamotion. Das hätte ich wirklich nicht gedacht.
    Wie schaffen Sie bloss die vielen Nebentätigkeit?

    • Hans

    Lieber Brain

    @Brain Offenbar übe ich zwischen 5 und 10 Teilzeitjobs aus.

    • SusanneH.

    Brain,

    ja unser "Hans Dampf in allen Gassen"! - Aber, mal ehrlich, was wäre dieses Forum ohne "unseren Hans" ? ?. stinklangweilig!

    • Brain

    @Susanne H und @Hans

    Ja Susanne ... Die Kommentare haben schon was. Mal Witz, Satire und die Fachkenntnisse beeindrucken mich persönlich immer wieder. Naja ... und den scharfen Humor gibt es auch noch dazu, aber das lockert so manches Thema auf.

    • Hans

    Danke Brain

    Danke lieber Brain für dieses Lob. Man lernt eben nie aus. Gelernt habe ich jetzt, dass ich über einen scharfen Humor verfüge. Gebe dieses Lob gerne an Sie zurück. Ihren Humor erlebe ich vielfach als süffisant und praxisnah. Weiter so !

    • SusanneH

    @brain und hans

    und prompt gleich wieder jede Menge rote Daumen aus der Abteilung "Schlafhauben" !!

    • Klaus

    Rückmeldung

    Hallo, danke für die Rückmeldungen. Nun ist ja (hoffentlich!) geklärt, dass der Flug so wie beschrieben gebucht wurde (die Unterstellung von Hans hat mich schon sehr geärgert, aber damit ist jetzt gut.
    Mir ist klar, dass das LBA keinen juristischen Beistand leistet, aber es ist auf dem Hinflug (5 Tage vorher) kurz vor dem Start auch noch eine (für mich) sehr ungewöhnliche technische Störung aufgetreten (die vom Piloten per Durchsage mitgeteilt wurde!) und da schon zu 20 min Verspätung geführt hat bis ein Techniker das Problem gelöst hat.
    Ich möchte jetzt nicht näher darauf eingehen, das führt nur zu noch weiteren Diskussionen. Nur so viel: Ich bin wirklich kein ängstlicher Mensch (ehemaliger Drachenflieger), bin sehr viel geflogen in meinem bisherigen Leben und nebenbei auch Modellflieger und Elektroingenieur. Ich kenne mich als ziemlich gut aus in der Fliegerei denke ich und war daher relativ verunsichert, wenn ein zum sicheren Fliegen absolut notwendiges technisches Gerät nicht funktioniert und da externer Support angefordert weden musste.
    Nicht auszudenken, wenn das Gerät in der Luft versagt hätte. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass dieses Gerät möglicherweise bei der gleichen Maschine zum kompletten Flugausfall geführt hat (wenn ein Fehler mit Software/Elektronik einmal auftritt, kann das immer wieder passieren wenn die Ursache nicht gefunden werden kann ("Reboot macht oft nur kurzzeitig alles gut!").
    Also ein technisches Problem mit Ansage (sicher Spekulation aber man beginnt dann sich Gedanken zu machen). Auch diesen Vorfall habe ich beschrieben. Was das LBA mit der Information macht, ist denen überlassen; ich habe das getan, was ich für richtig gehalten habe.
    Ich werde als nächstes den Rat von SusanneH befolgen. Rechtliche Schritte habe angekündigt und das werde ich definitiv durchziehen.
    @Hans: ich habe dir nicht unterstellt ein Mitarbeiter einer Fluggesellschaft zu sein, es aber auch nicht ausgeschlossen. Aber ich habe bei Deinem Kommentar einfach ein wenig Mitgefühl/Empathie vermisst und mir so Deinen für mich einseitigen Kommetar erklärt.
    Mich hat es sehr betroffen (und auch etwas wütend) gemacht, als wir am Flughafen Frankfurt um 22:00 ein junges Paar getroffen haben mit einem kleinen Baby, die auch von diesem Flugausfall betroffen waren. Denen erging es ähnlich wie uns, die mussten über Nizza (!) nach Frankfurt und Stuttgart zurückfliegen (alles andere war bereits ausgebucht; natürlich auch selber organisiert bezahlt) und waren natürlich ziemlich erschöpft (Der Mann hat den Begriff "Rückreiseodysee" verwendet, fand ich sehr zutreffend). Nur ein Beispiel, da gab es sicher noch viele andere).
    Und wenn sich eine Fluggesellschaft so aus der Verantwortung stiehlt wie hier, sollte das doch auch öffentlich gemacht werden finde ich.
    Klaus

    • SusanneH.

    Herr Scherer,

    schön, dass ich Ihnen helfen kann/konnte, Nur um sicher zu sein, Sie müssen KEINE rechtlichen Schritte einleiten, Wird ALLES durch die SOP erledigt falls es vorher zu keiner Lösung kommen sollte, wie gesagt kostenlos., Sie als Einzelperson müssten sich eventuell gegen Lauda/Ryan Air auf einen langen und teuren "Kampf " einstellen, da diese über eine Armada von sehr versierten Anwälten verfügen, die die Dinge gerne (sehr) in die Längen ziehen könnte. Es wird z.B. sehr schwer nachzuweisen sein, dass Ihnen eine "Ryan Air" Mitarbeiterin geraten hat Ihre Flüge in deren Auftrag, selbst zu buchen. MfG Susanne

    • Hans

    Nun ja

    1.) Den letzten Kommentar hier von SusanneH. kann man nur unterstreichen. Alles kompakt auf den Punkt gebracht.
    2.) Die von Klaus Scherer jetzt hier beschriebenen technischen Probleme und daraus u. U. bestehenden Gefahren, sind nur simpelste Vermutungen und Spekulationen. Denn egal ob ehemaliger Drachenflieger, Modellflieger oder Elektroingenieur, damit besitzt man nicht ansatzweise die Kompetenz, über mögliche technische Mängel eines Verkehrsfliegers ein Urteil abzugeben.
    3.) (Achtung Satire) Bei der Suche nach Fluggeräte-Mechanikern (Personalanzeige) wird die Deutsche Lufthansa demnächst folgende Textpassage einbringen: "Bevorzugt werden Bewerber, die bereits über Erfahrungen als Drachen-und Modellflieger verfügen". - Immer wieder erstaunlich zu lesen, über welche fachliche Kompetenzen angeblich manche Verfasser verfügen".

    • Peter

    Chapeau

    @Hans, also der Kommentar war echt Weltklasse!!!

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.