Sun Express Bewertung | 4,5 Std. Verspätung
- 29.07.2018
- Helmut (55) München
- 6
- Sun Express XQ130
Sun Express Flug von Antalya nach München
4,5 Stunden Verspätung und keine Zahlung obwohl auch ein türkisches Fluggastrecht besteht. Nie wieder diese AIRLINE
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- schlecht - geht so - mittel - gut - vorbildlich
- Service
- - schlecht
- Essensqualität
- kein Essen an Board
- Unterhaltung
- keine Unterhaltung an Board
- Sauberkeit
- - schlecht
- Freundlichkeit
- - schlecht
- Pünktlichkeit
- - schlecht
- Sitzkomfort
- - schlecht
- Preis-Leistung
- - schlecht
- Durchschnitt
- 1 Sterne
- geflogen
- 17. Juni 2018
- Flug Nr.
- XQ130
- Strecke
- Flug Antalya nach München
- Klasse
- Economy
- Reiseart
- Privat/Urlaub
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Kommentare
bisher 6 Kommentare
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Überprüfen lassen
Den Anspruch würde ich überprüfen lassen. Wenn ich richtig informiert bin gilt das EU Fluggastrecht bei Ankunft oder Start in einem EU Land. Checken Sie das mal in einem der Portale. Ich habe genau die Erfahrung mit genau dieser Airline gemacht. Die zahlen keinen müden Cent ( andere übrigens auch nicht und die sind genauso unpünktlich). Wenn das Schreiben vom Anwalt kommt, dann geht es auf einmal. Übrigen, warum ist eigentlich die Verspätung aufgetreten ? Ein paar mehr Infos wären nicht schlecht gewesen.
Wieso keine Ausgleichszahlung ?
Wieso wurde nach der EU VO 216/2004 keine Entschädungsvergütung geleistet ?
Hat die Airline das begründet oder resultierte die Verspätung u.U. wegen schlechter Wetterbedingungen, einem medizinischen Notfall oder Streik ?
Auf die Details achten
Nur bei einem Flug von Antalya nach München mit SunExpress Deutschland in Frankfurt gilt das EU-Recht. Die meisten Maschinen der SunExpress im Einsatz ab Antalya fliegen mit türkischer Zulassung und unterliegen eben nicht, wie vom Verfasser der Bewertung richtig bemerkt, nur dem türkischen Recht hinsichtlich Flugverspätung.
Keiner übernimmt
Also es ist folgendes. Es ist eine Türkische Fluggesellschaft und auch kein Abflug von einem EU Flughafen, deshalb sind die ganzen Internet Bekannten Fluggastrechtler, die man kennt, nicht in der Lage das Vorweg zu unternehmen, da sie Klage in der Türkei einreichen müssten. Auch die Rechtsanwalts Agentur Diekmann, übernimmt auswärtige Sachen nicht.
Lesen Hans
Hans, vielleicht einfach mal die EU VO 216/2004 lesen, dann muss man keine Überflüssigen fragen stellen.
wieder was gelernt
@Helmut, emmdee: Danke für den Input, habe das mal nachgelesen und da habt Ihr recht ! Wieder was wichtiges gelernt !