Bewertung Sun Express

Sun Express Bewertung | Nie wieder

Sun Express Flug von Venedig nach Düsseldorf

Der Flug startete 5 Stunden verspätet von Venedig nach Köln/Bonn (ursprünglich Düsseldorf, konnte aber wegen Nachtflugverbot dort nicht mehr landen). Keine Informationen in Venedig über Ursachen der Verspätung. An Bord haben sich weder die Piloten noch die Crew für die Verspätung entschuldigt und auch keinen Verspätungsgrund genannt. Auf dem Hinflug hatten wir 2 Stunden Verspätung und wurden dann mit tuifly von Düsseldorf nach Venedig geflogen. Entschädigungsanspruch wurde bei sunExpress eingereicht, zunächst per Brief dann über die website. Keine Reaktion der Fluggesellschaft bis heute. Ein Brief des Rechtsanwaltes wurde nicht beantwortet. Der Anspruch wird nun wahrscheinlich vor Gericht durchgesetzt werden. Dies war das erste Mal dass wir mir sunExpress geflogen sind und auch das letzte Mal.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - mittel
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.57 Sterne
  • geflogen
  • 22. April 2018
  • Flug Nr.
  • XG 3722
  • Strecke
  • Flug Venedig nach Düsseldorf
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 8 Kommentare

    • Hans

    Leider

    Leider dauert die Bearbeitung von Entschädigungs-Zahlung die sich aus Verspätungen ergeben (EU/VO 261/2004) bei allen Airlines etwa 3 Monate und mehr. Wobei ein Anspruch nur dann besteht, wenn die Ankunftszeit am Zielort um mehr als 3 Stunden überschritten wurde. Das trifft nach ihren Angaben auf den Rückflug zu, ausdrücklich aber nicht auf den Hinflug. Entscheidend ist auch immer die verspätete Ankunftszeit und nicht etwa die verspätete Abflugzeit. Der Flieger kann durchaus 3 Stunden später starten, aber z.B. nur 02:45 Stunden verspätet gegen Plan am Zielflughafen ankommen, dann besteht kein Anspruch.
    Für solche Fälle ein Mandat an einen Anwalt zu übertragen, ist wirtschaftlich betrachte höchst bedenklich. Da die Entfernung Venedig - Düsseldorf nur rund 1.100 Kilometer beträgt, ergibt sich nach der EU/VO 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) nur ein Anspruch von 250,- Euro a Pax. Die dabei entstehenden Kosten für einen Anwalt fressen den Entschädigungsbetrag fast auf. Man kann den Anspruch durchaus auch ohne Rechtsbeistand durchsetzen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Nach ihren Angaben trifft das auf den Rückflug zu. Man muss nur etwas Geduld mitbringen. Wie gesagt, 3 Monate Bearbeitungszeit ist eher die Regel, manchmal dauert es auch länger. Der Anspruch auf die Zahlung besteht 3 Jahre. Sie versäumen somit auch keine Fristen.

    • Fräulein Smilla

    Kommentar

    Seit wann fliegt denn die Sun Express nach Venedig?

    • Hans

    Genau

    @Fräulein Smilla Das habe ich mich auch gefragt.

    • Hans

    Danke an die Klicker

    Möchte hiermit meinen Dank aussprechen, gerichtet an die Fraktion der "Roten-Daumen-Klicker". Ich kann zwar nicht nachvollziehen was die Gruppe an meinen Ausführungen weiter ob zu reklamieren hat, freue mich aber trotzdem über die große Aufmerksamkeit die Sie meinen Beiträgen immer wieder schenken. Akribisch verfolgen Sie meine Kommentierung und klicken fleißig. Daher nochmals vielen für die permanente Aufmerksamkeit. Offensichtlich erwecke ich immer wieder Ihr Interesse. ps Wenn Sie sachlich mit der obigen Ausführung nicht konform gehen, schreiben Sie doch einfach Ihre Bewertung des Sachverhaltes. Oder reduziert sich Ihr kommunikatives Verhalten nur auf klicken ? Dann muss man Sie in der Tat bedauern. - So und nun wieder fleißig klicken (egal ob rot oder grün) und akribisch verfolgen, wann ich wieder eine Kommentierung verfasse. Viel Erfolg dabei.

    • gherrmann

    nie wieder

    Hallo Hans, ich gehe davon aus, dass Sie Mitarbeiter der airline SunExpress sind. Die drei-Monats-Frist wird nächste Woche auslaufen, aber bisher habe ich keine Anwort auf meine briefliche Anfrage und dem Entschädigungsantrag auf der website erhalten. Lediglich ein ticket ist mir zugewiesen worden. Ich glaube hier hat man den Begriff "Kundenbindungsprogramm" bei SunExpress falsch verstanden. Ich verstehe das Problem einer zügigen Abwicklung der Entschädigung nicht: Wenn es klar ist, dass weder Streiks (Piloten, Fluglotsen, Crew, Bodenpersonal usw.) noch das Wetter (wir hatten phantastisches Wetter in ganz Europa zur Flugzeit) an einer Verspätung Schuld sein kann müsste man dies doch nur vermerken und allen Passasieren, die Entschädigungsansprüche für diesen Flug geltend machen, den Betrag auszahlen. Das wäre Kundenbindung! Zu warten und zu hoffen, dass einige Passagiere den Kampf gegen die airline aufgeben ist zu kurz gedacht. Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat und einen Rechtsanwalt beauftragen kann.

    • Hans

    Nun ja

    @gherrmann: Hallo und guten Tag.
    1.) Nein, ich bin kein Mitarbeiter von Sun Express und auch kein Mitarbeiter einer anderen Airline, wie es mir hier immer wieder unterstellt wird.
    2.) An keiner Stelle habe ich von ein FRIST von 3 Monaten gesprochen. Ich habe lediglich die Aussage gemacht, dass die Bearbeitung von Anspruchsleistungen die sich aus der EU/VO 261/2004 ergeben, etwa 3 Monate dauern, oftmals noch länger.
    Ein gesetzliche festgelegte FRIST für die Bearbeitung gibt es nicht.
    3.) Das Sie genau so wie zahlreiche andere Betroffene die Bearbeitungszeit reklamieren, ist nachvollziehbar. Leider zeigt die Erfahrung, dass nahezu alle Airlines sich ähnlich zögerlich verhalten. Einen Vorsatz dieser schleppenden Bearbeitung, kann man den Airlines leider nicht nachweisen. Dazu kommt noch das der Gesetzgeber KEINE zeitliche Vorgabe der Bearbeitung festgeschrieben hat. Mit anderen Worten, übern Sie sich in Geduld.
    4.) Ein Alternative besteht noch darin, dass Sie Ihre Ansprüche an bestimmte "Agenturen" abtreten können. Von dort erhalten Sie die Entschädigung zwar deutlich schneller, allerdings unter Abzug eine Bearbeitungsprovision, die bei etwa 30% liegt.

    • Armin

    Steuer

    @Hans: Ich hoffe, dass sie alle Einnahmen richtig versteuern, die sie von den verschiedensten Fluggeschellschaften bekommen. Nicht dass sie wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Ich lese nöglich gerne sehr gerne ihre Kommentare, und ich weiß nicht, ob es im Knast Wlan gibt. SATIRE AUS.
    Es ist schon verwunderlich: wenn einem der Kommentar zu einer Bewertung nicht gefällt, ist man gleich Airline-Mitarbeiter.

    • Mitch Rapp

    Aus eigener Erfahrung

    Ich habe bereist selbst 3 x diese Erfahrung gemacht. Die Airline wird nicht antworten und auch nicht zahlen. Sobald man eine dieser "Agenturen" einschaltet (wie von Hans beschrieben) kommt Bewegung in die Sache. Meistens kostet es 25% Mwst, das entspricht dann den völlig richtig angegebenen 30%. Nein, ich bin kein Airline Mitarbeiter sondern ein Passagier (mit Interesse für das Fliegen)

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