Edelweiss Air Bewertung | Sehr ärgerlich und mühsam
- 14.02.2018
- Weyermann(1959) Volketswil
- 2
- Edelweiss Air A-320
Edelweiss Air Flug von Zürich nach Hurghada
Ich bin behindert nur mit Gehstöcken beim einchecken in Zürich hat man uns Sitzreihe 37 gegeben. Ich bin 187 gross und hinten keine Beinfreiheit. Sehr ärgerlich und mühsam. Auch keine Frage ob man etwas braucht zum einsteigen (Rollstuhl, Transportwagen). Das war in Aegypten sehr vorbildlich man hat mich sehr gut betreut. Da könnt Ihr Euch eine Scheibe abschneiden.
✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine Edelweiss Air Bewertung eingeht? Benachrichtigung.
- schlecht - geht so - mittel - gut - vorbildlich
- Service
- - gut
- Essensqualität
- - vorbildlich
- Unterhaltung
- keine Unterhaltung an Board
- Sauberkeit
- - vorbildlich
- Freundlichkeit
- - vorbildlich
- Pünktlichkeit
- - schlecht
- Sitzkomfort
- - gut
- Preis-Leistung
- - vorbildlich
- Durchschnitt
- 4.14 Sterne
- geflogen
- 4. Februar 2018
- Flug Nr.
- VK 130/1
- Strecke
- Flug Zürich nach Hurghada
- Klasse
- Economy
- Reiseart
- Privat/Urlaub
Unser Tipp: Fluggutschein verschenken
Kommentare
bisher 2 Kommentare
Kommentar abgeben
Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.
Nun ja ...
Ist man gehbehindert und benötigt u. U. einen Rollstuhl, ist es üblich, dass man das vorher bei der Airline anmeldet.
Wünscht man einen Platz mit mehr Beinfreiheit, sollte man diesen zwingend auch vor der Reise online buchen, sonst besteht die Gefahr, dass beim Check-in diese Plätze bereits alle ausgebucht sind.
Offensichtlich hat "Weyermann" das alles nicht berücksichtigt. Bei allem Verständnis für eine Gehbehinderung, aber keine Airline dieser Welt hält dafür bis zum Abflug Plätze frei, wenn der betreffende Passagier das nicht vorher anmeldet hat.
Auch nicht in Hurghada.
XL-Sitzplatz, Notausgang, A320
Im A320 können Passagiere mit eingeschränkter Mobilität keinen XL-Sitzplatz an den Notausgängen über den Tragflächen belegen.
Grund: Die Notausgänge über den Tragflächen sind nicht von Flugbegleitern besetzt und im Falle einer Evakuierung, müssen die dort sitzenden Passagiere körperlich in der Lage sein die Türen zu öffnen.
Bei Türen an denen Flugbegleiter sitzen (in der Regel Großraumflugzeuge), verhält es sich anders. Die Anforderung einer Mobilitätshilfe (Rollstuhl etc:), meldet man bei der Airline vorher an und nicht erst am Check-in.
Dann klappt das auch.