Bewertung swiss

swiss Bewertung | Kundenfreundlichkeit Fremdwort!

swiss Flug von Hannover nach Zürich

Sehr "kundenfreundliche" Airline.
Mein 500-Euro-Rimowa-Koffer wurde unnötigerweise zerstört. Die Übernahme der Reparaturkosten lehnt Swiss ab.
Siehe unten: 27.10.2017
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, anlässlich meines Fluges LX0815 nach Zürich am letzten Mittwoch wurde mein Koffer von der Bundespolizei geöffnet und ein Feuerzeug entnommen. Dabei wurde ein Schloss zerstört. Dieses wurde auch auf dem dieser Mail anhängenden Papier dokumentiert. Teilen Sie mir bitte mit, wie hier nun weiter zu verfahren ist? Ich finde es nicht verhältnismäßig, dass mein mehrere Hundert Euro teurer Rimowa-Koffer für die Entnahme eines fast leeren Einweg-Feuerzeuges zerstört wird. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Volker H.

27.11.2017
Sehr geehrter Herr H., damit Ihr Anliegen in den richtigen Händen ist und direkt bearbeitet werden kann, haben wir es an die Mitarbeiter der Swiss weitergegeben. Das Serviceteam dort wird Sie kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen i.V. Karl V.

01.12.2017 Grüezi Herr H. Gerne möchten wir uns bezüglich Ihrer Nachricht melden, welche wir mit der Referenz 1711-LX-06530 erfasst haben. SWISS legt grossen Wert auf guten Service und Qualität, Ihr Anliegen ist uns daher sehr wichtig, jedoch erreichen uns zur Zeit sehr viele Anfragen, so dass wir Sie noch um etwas Geduld bitten müssen. Wir werden Sie in Kürze kontaktieren.
Freundliche Grüsse Customer Feedback Services

08.12.2017 Sehr geehrter Herr H., Die Bearbeitung Ihres Anliegens dauert länger als von uns erwartet. Bitte seien Sie versichert, dass wir alles in unserer Macht stehende unternehmen, um Ihre Anfrage so rasch als möglich abschliessend zu beantworten. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Freundliche Grüsse Customer Feedback Services

13.12.2017 Sehr geehrter Herr H. Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Oktober 2017 bezüglich Ihrer Reise von Hannover nach Zürich. Vorab möchte ich mich für die späte Rückmeldung entschuldigen. Leider wurde Ihr Schreiben erst jetzt von Lufthansa zur Bearbeitung an uns weitergeleitet. Bedauerlicherweise wurde Ihr Koffer von den Behörden geöffnet und das Schloss beschädigt. Die Zollbehörde hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam und unterliegt nicht der Weisungspflicht der Airline woraus folgt, dass die Airline für Schäden in diesem Zusammenhang nicht haftet.

Bestimmte Gegenstände dürfen generell nicht mit dem Flugzeug transportiert werden. Sie sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt und werden beschlagnahmt. Es handelt sich in erster Linie um Gegenstände, welche die Gesundheit und die Sicherheit der Passagiere gefährden können. Pro Passagier ist die Mitnahme eines Feuerzeuges erlaubt, dieses muss der Fluggast jedoch bei sich tragen und darf nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Diese Information können Sie auch auf unserer Webseite einsehen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch in dieser Angelegenheit nicht entsprechen konnte.
Freundliche Grüsse Silvia R. Consultant Customer Feedback Services / R1C

13.12.2017 Sehr geehrte Frau R., vielen Dank für Ihre Stellungnahme, für deren Inhalt ich kein Verständnis habe. Es handelt sich um einen Rimowa-Koffer, der seinerzeit mehrere Hundert Euro gekostet hat. Dieser wird nun wegen eines Einweg-Gas-Feuerzeuges zerstört. Da ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben. So gesehen, könnte man einen im Parkverbot stehenden Rolls Royce ja auch mit einem Panzer platt fahren und den Eigentümer dann auf seinen Fehler hinweisen und entsprechend nicht entschädigen. Wäre aber wohl unrealistisch. Ich frage mich außerdem, warum der Zoll das TSA-Schloss zerstören musste.

Bereits vorher einmal wurde er auch vom Zoll geöffnet und dabei nicht beschädigt. Es geht mir nicht darum, von Ihnen ein paar Hundert Euro Entschädigung für einen neuen Rimowa-Koffer zu bekommen. Aber im Minimum möchte ich die Reparatur von Ihnen bezahlt haben. Genug Ärger und Zeitaufwand habe ich ohnehin.
Mit freundlichen Grüßen Volker H.

19.12.2017 Sehr geehrter Herr H. Vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die erneute Prüfung Ihres Falles zu keinem anderen Ergebnis geführt hat. Auf dem Ihnen ausgehändigten Schriftstück werden Sie darauf hingewiesen, dass Ersatzpflichten bei Beschädigung eingeschränkt oder ausgeschlossen sind, wenn die durchgeführte Gepäckdurchsuchung durch Mitführen eines unzulässigen Gegenstandes verursacht wurde. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch in dieser Angelegenheit nicht entsprechen konnte. Freundliche Grüsse Silvia R. Consultant Customer Feedback Services / R1C

02.01.2018 Sehr geehrte Frau R., gutes 2018! Ich versuche es zum letzten Mal im Guten: Bei einem Flug mit Ihrer Gesellschaft wurde mein seinerzeit mehrere Hundert Euro teurer Rimowa-Koffer wegen eines Einweg Feuerzeugs geöffnet und dabei zerstört. Wie bereits zuvor, hätte man den Koffer auch ohne Beschädigung öffnen können. Nun ist er nicht mehr zu gebrauchen. Ich verlange von Ihnen keinen neuen Koffer sondern nur die Übernahme der Kosten für die Reparatur des einen Schlosses. Bitte bestätigen Sie mir diese.

Andernfalls gibt es das volle Programm: - Einschaltung eines Juristen - Einschaltung des Verbraucherschutzes - "Werbung" für Swiss in den gängigen Internet-Foren und -Portalen. Ist eigentlich nicht mein Stil. Sie verhalten sich aber derartig kundenunfreundlich, dass Sie mich dazu ggf. zwingen. Ich glaube nicht, dass meine Forderung unverschämt ist. Ihr bisheriges Verhalten schon?. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Volker H.

19.01.2018 Sehr geehrter Herr H. Vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben. Wie schon in meiner vorherigen E-Mail mitgeteilt, hat die erneute Prüfung Ihres Falles zu keinem anderen Ergebnis geführt. Daher verweise ich inhaltlich auf unsere vorangegangene Korrespondenz. Ich bedauere Ihnen keine zufriedenstellende Antwort geben zu können, bitte dennoch um Verständnis, dass dies nun unsere abschliessende Stellungnahme ist.
Freundliche Grüsse Silvia R. Consultant Customer Feedback Services / R1C



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • - gut
  • Unterhaltung
  • - mittel
  • Sauberkeit
  • - gut
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - mittel
  • Preis-Leistung
  • - mittel
  • Durchschnitt
  • 3.63 Sterne
  • geflogen
  • 25. Oktober 2017
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Hannover nach Zürich
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


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