easyJet Bewertung | Beschädigtes Gepäck wird nicht ersetzt
easyJet Flug von Berlin nach Nizza (NCE)
Nach meiner Rückkehr reklamierte ich den Schaden bei Easyjet. Nach langer Zeit erhielt ich eine erste Standard-Antwort mit der Bitte um weitere Unterlagen. Ich lieferte alle Unterlagen, die mir zur Verfügung standen. Eine Rechnung des Koffers hatte ich jedoch nicht mehr. Außerdem verlangte Easyjet eine schriftliche Bestätigung eines Kofferhändlers in Nizza (!), dass das Gepäck tatsächlich irreparabel beschädigt ist.
Anstelle eines unbürokratischen Ausgleichs kam kam es zu zwei weiteren Schriftwechsel, aus denen letztendlich hervorging, dass Easyjet nicht willig war, für den durch ihr Handling verursachten Schaden aufzukommen und den Koffer zu ersetzen (ca. 250 Euro Wert). Auf mein letztes Schreiben antwortete die zuständige Stelle gar nicht mehr. Dieser Vorgang widerspricht völlig klar dem Warschauer Abkommen, wonach die Airlines für eingechecktes Gepäck verantwortlich sind und Beschädigungen ersetzen müssen. Mir wäre es jedoch zu mühsam und aufwändig, Easyjet diesbezüglich zu verklagen.
Es scheint so, als rechnet Easyjet genau damit, dass der Passagier einen Schaden in dieser Höhe nicht gerichtlich einfordern wird.
Fazit: wer mit Easyjet fliegt, sollte keine teuren Gepäckstücke einchecken. Ein Schadensersatz bei etwaiger Beschädigung ist nicht zu erwarten, obwohl Easyjet wie alle Airlines dazu verpflichtet ist.
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- schlecht - geht so - mittel - gut - vorbildlich
- Service
- - mittel
- Essensqualität
- - mittel
- Unterhaltung
- - mittel
- Sauberkeit
- - mittel
- Freundlichkeit
- - geht so
- Pünktlichkeit
- - mittel
- Sitzkomfort
- - mittel
- Preis-Leistung
- - mittel
- Durchschnitt
- 2.88 Sterne
- geflogen
- Mai 2008
- Flug Nr.
- --
- Strecke
- Flug Berlin nach Nizza (NCE)
- Klasse
- Economy
- Reiseart
- Privat/Urlaub
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