Bewertung Ryanair

Ryanair Bewertung | Diebstahl aus Handgepäck

Ryanair Flug von Berlin nach Barcelona

Mussten das Handgepäck wegen Überfüllung der Kabine abgeben und prompt wurde zuvor gekauftes Parfüm gestohlen. Ryanair haftet hierfür nicht, besser kein Gepäck abgeben oder alle Wertsachen und Duryfree Käufe in die Handtasche nehmen.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 1.86 Sterne
  • geflogen
  • Februar 2017
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 2 Kommentare

    • Peter

    Abgeben

    Wo mussten sie ihr Handgepäck denn abgeben? Bei den Flugbegleitern, die es dann in ihren Bereichen Verstaut haben oder gänzlich runter in den Frachtraum? Ist ihr Handgepäck in den Frachtraum der Boeing geladen worden, kann jeder Ramp Mitarbeiter an das Gepäck ran und auch die Verlader könnten, ich betone KÖNNTEN die Sachen gestohlen haben. Ryanair da pauschal zu beschuldigen ist hier eher an den Haaren herbeigezogen. Anders sähe es aus, wenn die Sachen in den Bereichen IN der Kabine gelagert wurden. Aber auch hier gilt es leider als unglaubwürdig. In der Maschine ist man höchstens auf der Toilette unbeobachtet, sonst nirgendwo, dann eine Tasche zu öffnen und Sachen zu entwenden ist aber höchst gewagt.

    • emmdee

    Ryanair haftet doch entgegen derer AGB

    Gerichte urteilen weniger nach Gefühl. So hat das 1. Handelsgericht in Santander Ryanair verurteilt, 2.000 Euro Entschädigung an einen Passagier zu zahlen, dem das Handgepäck auf dem Flug von Mahon nach Madrid verlorengegangen war. Wegen Platzmangel in der Kabine wurde das Handgepäck im Laderaum der Maschine untergebracht. Weil der Passagier praktisch dazu "gezwungen" wurde, das Handgepäck zu übergeben und er zu diesem Zeitpunkt wertvolle Dokumente, elektronische Artikel wie Computer, Kamera usw. nicht gegenüber der Fluggesellschaft deklarieren und beispielsweise gegen Aufpreis höher versichern konnte, wurde der Höchstbetrag des Montrealer Abkommens von ~ 1400 Euro als Entschädigungshöchstgrenze nicht herangezogen. Das Gericht kam zu dem Schluß, dass das rücksichtslose Verhalten der Fluggesellschaft den Schaden verursacht habe. Wie andere Gerichte da urteilen, bleibt zunächst offen und für den Preis einer Parfumflasche (falls ich den Wert jetzt relativ gut einschätze) wird wohl auch niemand Klimmzüge machen. Im Fall eines komplett verschwundenen Handgepäcks und dem Wert kann man darüber nachdenken.

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