Bewertung Turkish Airlines

Turkish Airlines Bewertung | Nie, nie wieder

Turkish Airlines Flug von Stuttgart nach Istanbul

Im Mai 2016 geflogen, wegen Überbuchung stehen uns 800 Euro nach EU-Verordnung 261/2006 zu, um diese Summe warten wir heute, November 2016 auf einen Gerichtstermin. Frage ist: Was versteht TK unter Seriöistät? Meiner Frau wurde gleich zu Beginn des Fluges auch noch schlecht, und sie bekam furchtbare Kopfschmerzen. Wir dachten, vielleicht haben sie irgendwo eine Kopfschmerztablette. Danach gefragt, hiess es "haben wir nicht, ausserdem müssen Sie hier einen Arzt finden, wir geben nur dann eine Tablette". Was? "haben wir nicht "und" ....wir geben nur dann eine Tablette".

Wie kann man etwas geben, was man nicht hat, da dürfte auch die Anwesenheit eines Arztes auch keine Rolle mehr spielen. Und überhaupt wie der Satz anfängt "haben wir nicht...".. Ausserdem müssen wir einen Arzt finden? Gut, dann stehen wir auf und fragen uns durch "Entschuldigung, sind Sie ein Arzt?". Die Ausgabe einer Kopfschmerzetablette dürfte nicht nach einem Rezept verlangen denke ich. Auf jeden Fall: Wir warten auf eine Gerichtsverhandlung, weil wir unsere 800 Euro wegen Überbuchung nicht bekommen, obwohl die die EU-Vorordnung 261/2004 die TK dazu zwingt. Wir werden nie wieder mit TK fliegen, auch dann nicht, wenn man uns Gratis-Dauer-Ticket schenkt.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - vorbildlich
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - vorbildlich
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - gut
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 2.38 Sterne
  • geflogen
  • Mai 2016
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 3 Kommentare

    • Maik

    Geht nicht!

    Das Flugpersonal darf Ihnen keine Medikamente geben! Da die Damen und Herren keine Ärzte sind! Und warum haben Sie Anspruch auf dieses Geld? Hat die TK Ihnen keine Alternative angeboten? Waren noch andere Reisende betroffen? UND wenn Sie wg de Kopfschmerztabletten nicht mehr fliegen wollen... muss ich sagen: viel Spaß bei der suche! Ich freu mich au meinen Flug in einer Woche auf der gleichen Route!

    • Vagabund

    ich nehme dann sehr gerne das

    Das deutsche Arzneimittelgesetz besagt, dass eine berufsmäßige Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für den Endverbrauch nach § 43 AMG außerhalb der Apotheken grundsätzlich nicht zugelassen ist. Deshalb muss eine Abgabe von Arzneimitteln durch andere über die Notfallversorgung hinaus unterbleiben. Die gängigen Schmerzmittel (Aspirin, Paracetamol usw.) gelten als Arzneimittel. Das betrifft sowohl Hotels als auch Transportunternehmen etc.! Wie sich das in der Türkei verhält, weiß ich nicht. Aber, es ist tatsächlich so, dass auch ich meinen Mitarbeitern nicht einmal eine Aspirin geben darf, da ich bei unerwarteten Nebenwirkungen durch die Abgabe der Schmerztablette in die Haftung genommen werden kann. Ansonsten finde ich es kindisch sich über so etwas so nachhaltig aufzuregen. Sie sind doch erwachsen. Sollte man auf Reisen nicht immer eine Aspirin oder ähnliches dabei haben? Da bleibt doch die Eigenverantwortung schon wieder völlig auf der Strecke. Im Übrigen hätte mich die "Überbuchung" viel mehr interessiert. Aber, darüber schreiben Sie leider nichts weiter. Schade.

    • Brain

    Mein Gott ...

    ... ist das ein Geheule. Mir fehlen die Worte.

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