Bewertung Air Cairo

Air Cairo Bewertung | Flug gestrichen

Air Cairo Flug von Hurghada nach Hannover

Unser Flug wurde einfach gestrichen/gecancelt ! Wir waren ca. um 14.30 Uhr am Flughafen Terminal 2, sind da draußen festgehalten worden, durften nicht in das Gebäude rein, standen draußen mit älteren, Kinder bis ca.17.30 Uhr in der Hitze !!! von keinen Reiseleiter konnte man was erfragen, nur soviel das die Fluggesellschaft kein Flieger hatte, es war auch kein Personal vor Ort im Terminal,unser Reiseleiter von schauins land reisen ist nach kurzer Zeit abgehauen, hat sich verpisst ! gegen 17.30 hat man uns dann doch ins Gebäude gelassen, aber wir wußten zu diesem Zeitpnkt nicht wie es weiter geht, dann sagt man wir fliegen um 22.30 Uhr nach Hannover, mussten aber bis 23.10 Uhr warten, sind dann gegen 23.30 Uhr gestartet ! die Flugzeuge sind sehr, um nicht zu sagen Sau dreckig und Alt ! Dem lieben GOTT sei Dank, das wir noch nach Hause gekommen sind !



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • 11. September 2016
  • Flug Nr.
  • SM493
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 4 Kommentare

    • Brain

    Und ...

    ... Nächstes Jahr wieder dort den Billigurlaub?

    • ursula

    Ausgleichszahlung gefordert?

    Ich nehme mal an, Sie haben lt. Fluggastrecht die Ausgleichsforderung gestellt? Immerhin gibts dann für jede gebuchte Person diese Zahlung. Als unser Flieger (nicht Air Cairo) einmal 6 Stunden Verspätung nach Marsa Alam hatte, haben wir pro Person 600 Euro Ausgleichszahlung bekommen.

    • Frank

    Air Cairo Flug von Hurghada nach Hannover

    Hallo Ursula, leider haben wir die Ausgleichsforderung nicht gestellt, wir haben es über flight right checken lassen, sie meinten, Es tut uns leid, für diesen Flug haben Sie wahrscheinlich keinen Entschädigungsanspruch. Leider ist für diesen Flug die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht anwendbar, da der Abflugort der maßgeblichen Flugstrecke außerhalb der EU liegt und auch die ausführende Fluggesellschaft Air Cairo (SM) (MSC) nicht als EU-Fluggesellschaft registriert ist. Auf Basis Ihrer Angaben und unserer Flugdatenbank besteht in Ihrem konkreten Fall kein Anspruch auf Entschädigung, weswegen wir Ihren Fall leider nicht bearbeiten können. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich noch einmal selbst an die Fluggesellschaft zu wenden.

    • emmdee

    Keine Ausgleichszahlung für Verspätung

    Der Flug der Air Cairo ab Hurghada fällt nicht unter die EU-Verordnung 261/2004. Da es sich um eine Nicht-EU-Airline handelt, die aus einem Drittland (Ägypten) in das EU-Gebiet fliegt. Sie haben erheblich stärkere Rechte, wenn Sie für solche Flüge aus diesen Urlaubsländern einen Flug mit einer EU-Airline gebucht haben. Bei Reiseveranstaltern, die den Flug nicht zuletzt über den Preis einkaufen, ist oft keine Wahl möglich.

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