Bewertung LAN

LAN Bewertung | Beschädigtes Gepäck

  • 02.03.2016
  • Waldschrat(61) Siegen
  • 9
  • LAN

LAN Flug von Frankfurt nach Lima

Das eigentliche Thema: Verschlissenes und beschädigtes Gepäck, die Unmöglichkeit, dieses auf der Homepage zu reklamieren, fehlende Kontaktmöglichkeiten in Deutschland werden hier leider nicht abgefragt? Warum? Ist das Standard bei Flugreisen?



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - mittel
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - geht so
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.88 Sterne
  • geflogen
  • Februar 2016
  • Flug Nr.
  • LA2701
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 9 Kommentare

    • Bernd

    Ich verstehe es einfach nicht ...

    wirklich subjektiv JEDER, der sich hier über beschädigtes Gepäck beschwert, kommt wohl NIEMALS auf die Idee, dass die FLUGLINIE dafür ÜBERHAUPT nichts dafür kann ... meinem Verständnis nach ... denn das Ein- bzw. Ausladen übernimmt ja wohl der Flughafenbetreiber und NICHT die Fluglinie, somit wäre der Airport zuständig, oder lieg ich jetzt total daneben?

    • Sven

    Handling Agents

    Bernd, was Sie sagen ist schon richtig allerdings ist es so, dass die Airline die Verantwortung für die Beförderung trägt und der erste Ansprechpartner für die Pax darstellt. Wie das danach abgerechnet wird und mit wem spielt keine Rolle.

    • Hans

    Beschädigtes Gepäck

    @Bernd, du liegst leider falsch. Natürlich erfolgt die Beladung in der Regel nicht durch die Airline, sondern durch externe Dienstleister auf dem Airport. Das ist aber juristisch betrachtet unerheblich. Der Passagier gibt sein Gepäck in die Obhut der Airline. Damit ist die Airline für das Gepäck verantwortlich, unabhängig davon wer das Gepäck transportiert und verladen hat.


    Der Fluggast hat mit dem Kauf des Tickets einen (Dienstleistungs) Vertrag mit der Airline abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet auch die Verantwortung der Airline für das Gepäck.. Die Airline haftet für das Gepäck, denn nur zwischen ihr und dem Fluggast besteht ein Vertragsverhältnis.

    • Waldschrat

    Ja, aber völlig!

    Wer hat die Reise denn angenommen - der Flughafenbetreiber? In meinen Augen ist der Flughafenbetreiben ein Subunternehmer. Verantwortlich ist in erster Linie der, der auch von mir das Geld bekommt. Auf jeder Baustelle ist es dann die Aufgabe dessen, der die Leitung hat, auch für eine ordnungsgemäße Abwicklung zu sorgen. - Aber andere Länder, andere Sitten.

    • Bernd

    Wie gesagt ...

    ... deswegen meine Frage, ob ich falsch liege, was ich offensichtlich tue und akzeptiere.

    • Waldschrat

    Lieber Bernd, ...

    ... selbst wenn Du es nicht verstehst, Du liegt völlig daneben!

    Hier die Antwort der Fraport: Sehr geehrter Herr Waldschrat, vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tage. Wir bedauern, dass nach Ihrer Ankunft in Frankfurt zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Grundsätzlich obliegt die Abfertigung von Reisegepäck der Fluggesellschaft, bei der das Reisegepäck aufgegeben wurde. Diese ist nach dem Warschauer Abkommen/Montrealer Übereinkommen als Gesetzesgrundlage auch für die Abwicklung von Schäden verantwortlich, die während der Luftbeförderung an aufgegebenem Reisegepäck entstehen.


    Zur Luftbeförderung im Sinne des Warschauer Abkommens/Montrealer Übereinkommens zählt auch der Zeitraum, während dessen sich das Reisegepäck im Flughafen befindet. Wir möchten Sie daher bitten, sich nochmals Ihre Fluggesellschaft zu wenden mit der Sie den Beförderungsvertrag geschlossen haben.


    Mit freundlichen Grüßen Fraport AG Kundenbetreuung i.A. Annette S.

    • Bernd

    Noch etwas

    was ich nicht verstehe ... ich sehe meinen Irrtum ein und bekomme dafür rote Daumen ?

    • Peter

    Unwille

    Bernd ... weils Leute gibt, die nicht verstanden haben, das DU es verstanden hast. Meistens sind das Menschen, die unbedingt dumm spielen wollen, aber keiner spielt mit. Nicht wundern also ...

    • Waldschrat

    Was nutzt Recht, wenn es nicht durchgesetzt wird???

    Gut, der Schaden ist da - auch vor mehr als 3 Monaten gemeldet. Die Reaktion von LAN ? Keine! Das hat System: eine erforderliche Klage wäre eine Klage nach Zivilrecht. Die Kosten hätte ich selbst zu tragen. Streitwert? - dafür macht kein Rechtsanwalt den Bleistift spitz. Das Ergebnis: Du blöder Kunde zahle doch Deinen Schaden selbst! Bei einer solchen Einstellung von LAN halte ich die Mitarbeiter der Firma LAN für Betrüger.

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