Bewertung Condor

Condor Bewertung | Nur negativ

Condor Flug von Frankfurt nach Kapstadt

Wir wurden von Premium Economy auf Economy downgegratet obwohl wir unsere Flüge schon im Januar (!!!) gebucht haben. Angeblich musste das Flugzeug getauscht werden. Aber wir sagen es war vollkommen überbucht. Auch auf dem Rückweg bekamen wir nicht die gebuchten Plätze. Letzte Reihe der Premium Economy war leider nicht so wie die anderen PLätze. Schon enger und die Sitze konnte man nicht so weit zurückstellen. Bis heute keine Entschuldigung oder Rückbuchung des zuviel bezahlten Ticketpreises. Nie wieder Condor.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - mittel
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - mittel
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2.5 Sterne
  • geflogen
  • 12. November 2015
  • Flug Nr.
  • DE2290
  • Klasse
  • Premium Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 2 Kommentare

    • emmdee

    Ihr Anspruch an die Airline

    Vielen nicht bewußt, aber bei einer "Herabstufung" der Leistungsklasse gibt es nach EG Verordnung 261/2004 Artikel 10 folgende Ansprüche:
    (1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.
    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
    a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
    b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder
    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
    Sie brauchen sich also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit der Rückerstattung des Aufpreises zufriedengeben. Wenden Sie sich ggf. an versierten Fachanwalt für Reiserecht oder an die SOEP in Berlin als Schlichtungsstelle. Bei letzterer entstehen Ihnen keine Kosten, der Schlichtungsspruch kann / muß aber nicht akzeptiert werden.

    • Gelegenheitsflieger

    Flugzeugtausch Condor Langstrecke

    Lesen Sie mal hier in anderen Condor Bewertungen nach wie häufig man auf der Langstrecke gesagt bekommt "Flugzeug musste getauscht werden". Das glaubt doch kein Mensch mehr, dass es keine absichtliche Überbuchung war.

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