Bewertung Oman Air

Oman Air Bewertung | Katastrophal

  • 16.10.2015
  • joalla(53) kronau
  • 5
  • Oman Air WY818 Airbus

Oman Air Flug von Maskat nach Frankfurt

Hatte am 17. sep 2015 mein Rückflug von Bangkok nach Frankfurt hatten wegen irgend was an der Maschine oder sonst eine stunde Verspätung in Muscat für den Anschlussfug nach Frankfurt der dann weg wahr. Wir musten dann eine Nacht im Hotel in Muscat verbringen und das wegen einer Stunde Verspätung. Für mich wahr es ein verlorener und teurer tag weil ich wieder arbeiten sollte und ich mit dem Zug nach Hause fahren muste. wir wahren ungefähr 20 - 25 Leute deutsche und Italiener. Habe die Oman Air kontaktiert aber nicht mal ein leck mich am Arsch bekommen. Ich bin schon öfters mit Oman geflogen aber nie mehr wieder, mache es mir noch zur Aufgabe diese Fluggesellschaft bei meinen Bekannten negativ zu bewerten ich hoffe meine Weggefährten auch damit die Fluggesellschaft wenigstens etwas miese macht. Entschädigen müssen sie ja nicht auserhalb der EU



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • - gut
  • Unterhaltung
  • - gut
  • Sauberkeit
  • - gut
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - gut
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 3.38 Sterne
  • geflogen
  • 17. September 2015
  • Flug Nr.
  • WY818
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 5 Kommentare

    • Thomas

    Sie müssen entschädigen

    Wenn etwas mit der Maschine war müssen sie entschädigen. Die Verordung sagt Eu Fluggesellschaften und nicht Eu Flugggesellschaften deren Flug in der Eu startet oder endet,deiner endete wohl in der Eu. Mail schicken, Vorfall exakt schildern 14 Tage Frist setzen für Antwort. Es kommt nur eine vorgefertigte Antwortmail in der sie dir sagen es dauert noch. Zuviele Anfrage und bla bla. Nach 14 Tagen Anwalt für Reiserecht anmailen, den Vorfall schildern und nach einer ersten Einschätzung fragen, in der Regel kostenlos, das kann alles online passieren, wichtig wäre zu wissen was in BKK los war.

    • asahi

    @Thomas

    Warum kommunizierst du hier Fehlinformationen (Lügen will ich es nicht nennen). Das schreibt das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) zu den Fluggastrechten. Darüber hinaus gilt die Verordnung auch für Fluggäste, die in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet der Europäischen Union antreten, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen eines der Europäischen Union ist. Zu beachten sind die letzten Wörter, das die Fluggesellschaft eine aus der EU sein muss. Die Verordnung gilt daher für Flüge in die EU nicht für Fluggesellschaften, die außerhalb der EU beheimatet sind. Und das der Oman in Asien liegt, sollte eigentlich klar sein.

    • Thomas

    @asahi

    Bislang bin / war ich der festen Überzeugung das nicht EU Fluggesllschaften deren Flug in der EU startet oder endet unter die Verordnung fallen selbstverständlich möchte ich keine Unwahrheiten verbreiten, nur wenn dem so ist würde ich mir 2 mal überlegen ob ich mit nicht EU Fluggessllschaften fliege wenn sie nur wenig billiger sind als EU Fluggesellschaften

    • Charly

    Entschädigung

    @asahi: Es ist nicht notwendig, hier so agressiv auf Kommentare zu reagieren, auch wenn sie sachlich nicht richtig liegen. Eine gegebenfalls notwendige Korrektur ist ok, das kann aber auch im ruhigen Ton vorgebracht werden. Das erhöht auch den Glaubwüdigkeitsgehalt Ihres Korrekturkommentars.

    • asahi

    Thomas

    Wenn man etwas nicht zu 100% weiß, sollte man sich entweder informieren oder zurückhalten. So einfach ist es.
    Das immer wiederkehrende Thema mit den Entschädigungen und Kohle scheffeln geht einem auf den Geist.

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