Bewertung Pegasus Airlines

Keine Entschädigung trotz 3,5 Stunden Verspätung, keine Antwort auf Beschwerdemails!

Pegasus Airlines Flug von Istanbul nach Düsseldorf

Obwohl es mittlerweile gesetzlich festgelegt ist, dass Airlines bei über 3 Std. Verspätung Entschädigung zahlen müssen, hält es Pegasus Airlines noch nicht einmal für notwendig auf Beschwerdemails zu reagieren. Auch die Verpflegung und Informationen während der Wartezeit am Flughafen waren gleich Null. Es wird einfach abgewartet, ob die Kunden tatsächlich einen Anwalt in Anspruch nehmen, absolut kundenunfreundlich!!

Entschädigung bei Flugverspätung



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - geht so
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 1.88 Sterne
  • geflogen
  • 22. August 2015
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Istanbul nach Düsseldorf
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 5 Kommentare

    • Airline Bewertungen - Admin

    Entschädigungsanspruch

    Gemäß der EG Verordnung 261/2004 haben Sie als Fluggast das Recht auf eine Entschädigung bei Flugverspätung.
    Wichtig: Die Verordnung gilt für Flüge mit Ausgangspunkt in der EU oder für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU. Drittländer deckt die Fluggastrechte-Verordnung nicht ab. Sie selbst müssen für einen Anspruch kein EU Bürger sein.

    • Hans

    Pauschalreise ?

    Warum sollte Dir Pegasus eine Entschädigung zahlen ? Ich gehe mal davon aus, dass du eine Pauschalreise gebucht hast und dein Reiseveranstalter dich mit Pegasus befördert hat. Somit besteht zwischen dir und der Airline kein Vertragsverhältnis. Insofern musst du mögliche Ansprüche bei deinem Reiseveranstalter geltend machen. Es sei denn, du hast bei Pegasus ein Ticket gebucht - also nur einen Flug und keine Pauschalreise.

    • levoton

    @hans

    Eine Entschädigung bei Flugverspätungen gibt es natürlich auch bei Pauschalreisen. Zusätzlich können Pauschalreisende evtl. auch einen Mangel beim Reiseveranstalter geltend machen. Problematisch dürfte es aber sein bei einer türkischen Airline sein Recht auf Entschädigung auch durchzusetzen.

    • emmdee

    Nicht doppelt

    Der Ansprechpartner bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden am Ankunftsflughafen ist In erster Linie und auch bei Pauschalreisen die Airline. Im Gegensatz zur 4-Wochen-Frist beim Reiseveranstalter können Ansprüche noch bis zum Ablauf von 3 Jahren zum Jahresende geltend gemacht werden. Ein weiterer Antrag beim Reiseveranstalter im Rahmen der Mängelanzeige rechnet sich kaum. Gerichte haben entschieden, dass der Anspruch nicht doppelt geltend gemacht werden darf und wird mit geleisteter Ausgleichszahlung verrrechnet.

    • Hans

    Natürlich nicht doppelt

    Natürlich kann der Pauschalreisende seine Ansprüche nicht beim Veranstalter und bei der Airline einfordern.

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