Bewertung Condor

Condor Bewertung | Erfolgreich Ausgleichsleistung von Condor

  • 30.10.2014
  • Bernd(56) Schweinfurt
  • 3
  • Condor

Condor Flug von Stuttgart nach Antalya

Wie alle Fluggäste vom Flug DE2832 waren auch meine Frau und ich von den fast 16 Stunden Verspätung des Fluges von Stuttgart nach Antalya am 20.05.2014 betroffen und bekamen, wie wahrscheinlich alle Passagiere von CONDOR, eine Absage bezüglich des Anspruchs auf die zustehende Ausgleichsleistung. Durch einen technischen Defekt an der Maschine wurde der ursprüngliche Abflugtermin gegen 15 Uhr mehrfach soweit verschoben, bis ein Abflug an diesem Tag nicht mehr möglich war und rund 150 Fluggäste dann auf Feldbetten auf dem Flughafengelände übernachten mussten und weitere 59 in der Nähe wohnende Betroffene nach Hause geschickt wurden.

Über das ganze Ereignis wurde sogar ausführlich in der Stuttgarter Zeitung berichtet und weitere Informationen hierzu können unter stuttgarter-zeitung.de/inhalt.panne-am-flugzeug-passagiere-schlafen-am-flughafen.23e0fa78-353a-4c13-9009-a57703a415f1.html nachgelesen werden. Dass ein Flugzeug mit einem technischen Problem nicht starten kann, wird auch jeder Fluggast verstehen. Man darf jedoch erwarten, dass eine Fluggesellschaft für eine schnelle Abhilfe sorgt oder aber die rechtlich zustehende Ausgleichszahlung dann auch leistet, wenn sie eben nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Passagiere rechtzeitig oder nur mit einer geringen Verspätung zum Zielort zu bringen.

In dem Fall Flug DE2832 war der technische Defekt jedoch bereits einige Zeit vor der geplanten Abflugszeit bekannt, was daran ersichtlich war, dass von dem CONDOR Personal schon etwa eine halbe Stunde vor der Bordingzeit plötzlich ein Zeitungsständer mit lauter hochpreisigen Zeitschriften in die Empfangshalle gebracht wurde, wo sich die Fluggäste daran bedienen konnten. Was im ersten Moment nach einem neuartigen Spitzenservice von CONDOR aussah, stellte sich schnell als Beruhigungspille für die Fluggäste heraus, auf die noch eine lange Geduldsprobe zukommen sollte.

Immer wieder wurden die Fluggäste in Zeitabständen von mehreren Stunden mit schönen Worten und auch mit einer kleinen Verpflegung vertröstet, bis dann spät am Abend endlich bekannt gegeben wurde, dass der Flug auf den nächsten Morgen verschoben wird und deshalb für die meisten Passagiere eine Übernachtung auf Feldbetten notwendig sei. Am nächsten Morgen wurde dann mit einem freundlichen Lächeln von dem CONDOR Personal an alle Fluggäste der Flyer „Informationen für Fluggäste zu EU-Verordnung 261/2004“ und die Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit zu dem Flug DE2832 ausgegeben.

Mit diesen Unterlagen haben sich wohl alle Fluggäste auch wieder etwas beruhigt in die eingeflogene Ersatzmaschine begeben, da sie davon ausgegangen sind, dass CONDOR das Recht auf eine Ausgleichszahlung auch ernst nehmen wird. Wahrscheinlich haben auch viele Fluggäste nach der Rückkehr mit einem Schreiben an CONDOR versucht eine Ausgleichszahlung zu bekommen, mit einem ähnlichen Text wie bereits in Musterbriefen vorgeschlagen, z.B.: “Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 haben Flugreisende bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 261/2004.

Dieser Rechtsprechung folgt auch der BGH (BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06). Gemäß der oben genannten Verordnung stehen mir folgende Zahlungen zu: 1. Ausgleichsleistung (Art. 6,7 EG-Verordnung Nr. 261/2004) Bei Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km pauschal 400.- Euro“ Das böse Erwachen dürfte aber bei den meisten Fluggästen spätestens dann eingetreten sein, als von CONDOR nach über 8 Wochen Wartezeit (mit einem „Bitten um Geduld Schreiben“ nach 4 Wochen) die lapidare Absage kam, dass sie eine Ausgleichsleistung leider ablehnen müssen, da nach Auskunft ihrer Verkehrszentrale die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel verursacht wurde und sie keine zumutbare Möglichkeit hatten, die eingetretene Verspätung zu verhindern.

So wurden auch wir mit einem derartigen “Entschuldigungsschreiben“ einfach abgespeist und waren über diese Art von Kundenbetreuung sehr verärgert. Als ich daraufhin beim Luftfahrt-Bundesamt nachgefragt hatte, ob ihnen der Flugsicherheitsmangel gemeldet wurde und ob sie wissen was dazu geführt hat, bekam ich zur Antwort, dass nicht alle Mängel an das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet werden. Bei der weiteren Nachfrage, ob es sich bei solchen Mängeln um außergewöhnliche Umstände handelt, bekam ich die Information, dass die meisten Flugsicherheitsmängel eben nicht unter außergewöhnliche Umstände fallen und es dazu auch ein Urteil vom EuGH mit dem Aktenzeichen C 549/07 gibt.

Mit den genauen Informationen aus dem genannten Urteil hatte ich noch einmal versucht die CONDOR Kundenbetreuung zu überzeugen, dass sie ihre Entscheidung besser noch einmal überdenken sollten, was jedoch auch weiterhin erfolglos blieb. Deshalb musste ich dann einen Rechtsanwalt mit der Einforderung der Ausgleichsleistung beauftragen. Dieser hat auch gleich eine zumutbare Erledingungsfrist von 2 Wochen vorgegeben, mit dem Hinweis, dass danach die Beitreibung im Rahmen eines Mahnbescheids erfolgen wird. Was dann kam, gehört sicher nicht zu einer professionellen Kundenbetreuung sondern eher zu der Verhandlungstaktik auf einem Basar. Von CONDOR wurde eine Anwaltssocietät eingeschaltet, die ein „50% - Vergleichsangebot“ mit jeder Menge nichts aussagender Kommentare vorgelegt hat.

Mein Anwalt hatte zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, der nach Ablauf von weiteren zwei Wochen zu einem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides geführt hätte. Mit der Zustellung des Mahnbescheids kam CONDOR dann zu der Einsicht, die uns zustehende Ausgleichszahlung von insgesamt 800.- € neben meinen Anwaltskosten und die Kosten des Mahnbescheids als Gesamtbetrag von über 1.079.- € umgehend an meinen Anwalt zu überweisen. Daran kann man sehen, dass man sich nicht einfach abwimmeln lassen darf. Da das Risiko bei einen Mahnbescheid inklusive der Anwaltskosten sehr überschaubar ist, lohnt sich deshalb für jeden der Versuch auch diesen Schritt zu gehen, wenn die Sachlage so eindeutig ist, dass dafür das Urteil vom EuGH herangezogen werden kann.

Im Übrigen können derartige Forderungen auch noch einige Zeit später erfolgreich beigetrieben werden, auch wenn diese zunächst von der Fluggesellschaft einfach abgelehnt wurden. Dass wir zukünftig den CONDOR Flugdienst nicht mehr in Anspruch nehmen werden, liegt zum einen in der Tatsache, wie die Ansprüche von CONDOR abgewickelt wurden und dass CONDOR darüber hinaus der Meinung ist, dass einem Fluggast bei einer Ausgleichszahlung dann aber ein Feldbett als Ersatz für ein Hotelzimmer zumutbar ist.



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine Condor Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - mittel
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - geht so
  • Sauberkeit
  • - gut
  • Freundlichkeit
  • - gut
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2.5 Sterne
  • geflogen
  • 20. Mai 2014
  • Flug Nr.
  • DE2832
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 3 Kommentare

    • Kathrin

    Das kommt mir bekannt vor ...

    Ein ähnliches Problem hatten wir ebenfalls mit Condor. Der Flug fand genau heute vor einem Jahr statt. Wir haben es auch erst mal mit dem Musterbrief probiert und es lief alles genau wie bei Ihnen ab.
    Im August kam dann der Beschluss des Gerichtes, dass Condor verpflichtet sei uns die Entschädigung (1200 Euro Gerichtskosten) zu zahlen.
    Trotz 1. Mahnung haben wir leider noch nichts von dem Geld gesehen.
    Aber wir bleiben dran...
    Und mit Condor fliegen wir sicher nie wieder.

    • Andreas

    Condor

    Wenn man das hier so liest haben anscheinend viele probleme die ausgleichzahlung zu bekommen, liegt bei uns auch vor, das selbe antwortschreiben von der condor und dann ein vergleich von denen, nun läuft die klage gegen condor. traurig was aus der condor geworden ist, frage mich was condor von den sogenannten billigfliegern unterscheidet?

    • melanie

    Leidensgenossen

    Auch wir waren am 20.05.14 auf diesen Flug gebucht. Bei uns hat das Reisebüro die Abwicklung übernommen.
    Wir haben jeweils von Bucher und Condor eine Zahlung von 111,00 Euro angeboten bekommen. Auf eine weitere Einreichung kam keine Reaktion. Morgen haben wir einen Termin beim Anwalt.
    @ Bernd wenn Sie das hier lesen könnten Sie mich eventuell per Email kontaktieren?
    Ich hätte eine Frage diesbezüglich die ich hier nicht stellen möchte.
    Email Adresse Melanie_diller@web.de.
    Vielen Dank

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.