Oman Air Bewertung | Klage auf Entschädigung
Erfahrungsbericht
Wir buchten April 2012 eine 10 Tägige Pauschalreise vom 23.4.2012 an- um 22 Uhr von Frankfurt nach Thailand. Auf dem vorangegangenem Vorflug kam es angeblich beim Landeanflug der Oman Air zu einem Vogelschlag an der rechten Tragfläche. Laut Lufthansa Technik wurde das Flugzeug aufgrund des Defekts sofort aus dem Umlaufbetrieb genommen. Am Gate kam die Durchsage das es zu Verzögerungen kommt. Wir saßen dann 1 Std. im Flugzeug und wegen des Nachtflugverbotes ab 23 Uhr durften wir nicht mehr starten. Also raus aus dem Flieger, Gepäck holen und mit Bussen ins Hotel. Alles Chaotisch - keine Informationen, auch am frühen Morgen als wir vom Hotel zum Airport abgeholt wurden das gleiche.
Unser Flug wurde von Lufthansa bis Muskat durchgeführt, allerdings mit einem zusätzlichem Stop Via Riad und Oman Air hat nicht unser Gepäck bis Bangkok durchgebucht, was zu einem weiteren Chaos am Flugschalter in Muscat führte- da neue E-Tickets ausgestellt werden mußten. Somit erreichten wir unser Urlaubsziel einen Tag verspätet und 1 Tag Urlaub weniger. Wer kommt dafür auf? Am Urlaubsort erfuhren wir auch das Leute 1 Tag früher oder 1 Tag später mit der gleichen Airline abreisen mußten? Trotz mehrerer Anschreiben über Anwalt keine Reaktionen der Fluggesellschaft. Mittlerweile haben wir Klage eingereicht und hoffen den Vorfall aufzuklären.
Leute, laßt euch so etwas nicht gefallen und einfach abspeisen da Fluggesellschaften gerne Außergewöhnliche Umstände vorschieben um eine Entschädigung zu umgehen !!! Dafür gibt es die Fluggastverordnung in der dies geregelt ist. Für uns kommt diese Fluglinie trotz günstigen Angeboten nicht mehr in Betracht. Wir haben daraus gelernt und werden wieder mit Thai Air fliegen,auch wenns teuerer ist. Gruß die Thailandurlauber
Details zum Flug
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....ihr Ärger..
Kommentar
Oman Air weist immer noch die Verantwortung für den technischen Fehler an dem Flugzeug zurück, der Gerichtsprozess ist für Dezember 2013/Januar 2014 in Erding anberaumt. Meine Empfehlung an die Airline: am besten nicht von Europa aus starten oder nach Europa fliegen, wenn man die rechtliche Situation der Fluggäste nicht akzeptieren will. In unserem Fall lag ein Getriebeschaden vor, der nicht von dem Technikerteam vor Ort repariert werden konnte, aber dann die Fluggäste einfach sitzen zu lassen und danach nicht die Verantwortung für die gesetzliche Entschädigung übernehmen zu wollen - ganz ehrlich, der Imageschaden dürfte schon jetzt höher liegen als die Entschädigungszahlung.