Sky Airlines Bewertung | Versuchte Körperverletzung?
- 05.11.2012
- Hartmut(67 Jahre) Dinkelsbühl
- 4
- Sky Airlines 737-800
Sky Airlines Flug von Nürnberg nach Antalya
Sehr geehrte Damen und Herrren,
am 16.10.12 reiste ich mit Ihrer Airline von Nürnberg nach Antalya –Flug ZY 0128.
Ich hatte in Vorbereitung dieses Fluges versucht, bei Ihnen eine XL-Sitzplatzreservierung zu erhalten, was bei Ihrer Airlines aus unverständlichen Gründen nicht möglich ist. In einem Telefonat mit einem Ihrer Mitarbeiter in Deutschland wurde mir geraten sehr zeitig am Flughafen beim Einchecken zu sein und dort meine Wünsche zu äußern. Man werde mir bestimmt entgegenkommen und einen Platz am Notausgang geben.
Diesem Rat folgte ich und war bei den ersten 20 –30 Fluggästen beim Einchecken. Der Mitarbeiter zeigte Verständnis für meine Bitte, denn er sah mich in voller Größe von 194 cm. Er gab mir ein Bordticket mit der Reihe 12! Sofort fragte ich nach, ob das denn ein XL-Platz sei und bekam die feste Versicherung, dass Reihe 12 mehr Beinfreiheit bieten würde, weil am Notausgang! Zu meinem Entsetzen musste ich beim Aufsuchen meines Sitzplatzes im Flugzeug feststellen, dass dieser Mitarbeiter (der 2. von 3 Mitarbeitern in der Mitte der Abfertigung) mich falsch beraten und bedient hatte. Ich quetschte mich in den Sitz Reihe 12, die Beine in Schrägstellung im Sitzbereich meiner Sitznachbarin und war der Verzweiflung nahe.
Meine Oberschenkelmaße im Sitzen sind ca. 75 cm. Ihre Sitzabstände weitaus geringer. Auf Anfrage eines Passagiers nach anderen Sitzgelegenheiten wurde ihm von einer Flugbegleiterin mitgeteilt, dass der Flieger ausgebucht sei und es keine freien Plätze gebe. Nach ca. 115 Minuten konnte ich nicht mehr sitzen und suchte die Toilette auf. Dabei sah ich in Reihe 1, dass da eine ca. 150 cm „große“ Dame saß, die so winzig war, dass sie ihre Beine auf ihr Gepäck stellen konnte und den Flug im Schlaf genoss! 2 Plätze waren neben ihr frei! Auf der anderen Seite saß ein junges Paar, normale Größe und ein freier Platz! Ich bat die Flugbegleiterin auf einem freien Platz den Flug beenden zu dürfen, was sie mir gestattete.
Herzlichen Dank dafür! Soweit die Tatsachen!
Fazit:
- Ich werde nie wieder einen Flug bei Ihrer Airlines buchen, so lange XL-Reservierungen nicht möglich sind.
- Ich werde Verbraucherschutzorganisationen kontaktieren, um abklären zu lassen, inwieweit es sich hier um vorsätzliche Körperverletzung handelt.
- Ich werde mich an den Reiseveranstalter „Schauinsland-Reisen“ wenden, die Bedingungen an Bord schildern und sie auffordern, die Kunden zu warnen, die eine bestimmte Körpergröße überschreiten.
Diese Negativ-Erfahrung mit Ihrer Fluggesellschaft war ein denkbar schlechter Einstieg in einen 5*-Urlaub, auf den man sich das ganze Jahr freut!
Erst nach 3 Massagen und Wellnessbehandlungen, die nicht ganz billig sind, kam Urlaubsstimmung auf.
Ich fordere Sie auf, Bedingungen an Bord Ihrer Flugzeuge zu schaffen, die es jedem Fluggast ermöglichen, bequem und unbeschadet in den Urlaub zu fliegen.
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- schlecht
- geht so
- mittel
- gut
- vorbildlich
- Service
- geht so
- Essensqualität
- schlecht
- Unterhaltung
-
- schlecht
- Sauberkeit
- mittel
- Freundlichkeit
- geht so
- Pünktlichkeit
- gut
- Sitzkomfort
- schlecht
- Preis-Leistung
- schlecht
- Durchschnitt
- 1.88 Sterne
- geflogen
- Oktober 2012
- Flug Nr.
- --
- Strecke
- Flug Nürnberg nach Antalya
- Klasse
- Economy
- Reiseart
- Privat/Urlaub
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Kommentare
bisher 4 Kommentare
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Würde mich brennend interessieren, was die Verbraucherschutzorganisation zu Ihrer Beschwerde sagt ...
Körperverletzung, wo?
Nur weil du 1.94m groß bist, hast du doch keine Sonderrechte.
Wo hier eine Körperverletzung sein soll, frag ich mich.
In einem öffentlichen Verkehrsmittel sind alle gleich. Wem das nicht passt, muß halt Business Class oder mit dem Privatjet fliegen.
Viel Spaß auch bei den Verbraucherschützern. Die werden sich köstlich amüsieren.
Mehr Sitzabstand = weniger Passagiere. Macht unterm Strich teurerer Flugtickets.
Übers Ziel hinausschiessen?
Da niemand Dich gezwungen hat, mit dieser Airline zu fliegen, ist wohl eine Entschädigung wegen Körperverletzung sehr unwahrscheinlich. Ein Reiseveranstalter muss auch nicht über alle Kleinigkeiten aufklären, das ist nämlich laut Reiserecht Sache des Reiseteilnehmers, sich vorab zu informieren. Die Auswahl der Fluggesellschaft steht auch immer unter Vorbehalt (Bedingungen imn Katalogen, meist auf den letzten Seiten, mal lesen).
Das sie bei einem Flug von ca. 3 1/2 h, wonach sie den eigenen Angaben ja nur knapp 2 h so "beengt" saßen, dann einige Wellnessbehandlungen benötigen, liegt wohl eher an ihrer Mißstimmung als an Ihnen körperlich zugefügtem Leid. Viel Spaß bei der Verbraucherzentrale, da werden sie sicher dort im Kollegenkreis für witzige Anekdoten sorgen.
Frau
Wir sind im November mit der Airlines von Rostock nach Antaly geflogen. Wir finden schon das man sehr beengt sitzt aber das ist im Flieger ebend so. Vielmehr haben wir uns über das unfreundliche ja fast unverschämte verhalten der Flugbegleiter geärgert. Wenn es nur auf dem Hinflug gewesen wäre hätten wir noch gedacht ok, schlechten Tag gehabt aber auf dem Rückflug war das Personal genau so unfreundlich. Das es keinerlei Unterhaltung gibt ist ebend auch das eine aber es gibt auch keine durchsagen wie solche Flughöhe erreicht oder beginnenmit Landeanflug oder, oder. ebendso empfanden wir es als eine Frechheit das erst das bezahlbare Essen angeboten wurde ohne hinweis darauf das es noch Sandwichts gibt. Ich würde diese airline nicht mehr Buchen und jeden davon abraten.