Bewertung Air Berlin

Air Berlin Bewertung | Abzocke bei Umbuchung

Air Berlin Flug von Düsseldorf nach Rom

3 Personen möchten von Düsseldorf nach Rom fliegen. Tickets sind bezahlt. 2 Personen (Ehepaar) müssen sich leider genau in dieser Zeit operieren lassen. Nun wollte ich mit meiner Partnerin diese 2 Flugplätze übernehmen. 80 Euro pro Umbuchung plus Aufschlag der Differenz zwischen den schon bezahlten Flügen und dem aktuellen Preis. Unglaublich. Das ergibt aktuell ca. 600,00 EUR für 2 Personen hin und zurück.

Nur um die selben Plätze mit anderen Personen zu belegen. Was soll man dazu schreiben ausser das dies eine riesige Abzocke ist. Selbst die 80 Euro sind schon überzogen. Es wird schließlich im Computersystem nur der Name geändert. Ich werde nun für Inlandsreisen immer auf die Bahn ausweichen. Fast alle anderen Fluglienien zocken die Kunden auf die gleiche weise ab.

Ein trauriges Geschäftgebaren. 1 Stern für alles da wir nicht in den Genuss kommen deren Service zu testen. Danke, Air Berlin!



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1 Sterne
  • geflogen
  • Oktober 2012
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Düsseldorf nach Rom
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


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Kommentare

bisher 6 Kommentare

    • Graziano

    Sachlich FALSCH

    Hierzu ist einfach eine Klarstellung notwendig:
    Eine Namensänderung (Namechange) kostet bei Air Berlin 60,00 Euro (übrigens die selbe Gebühr, die auch bei einer Umbuchung berechnet wird). Dazu kommt dann (eventuell) die Differenz des ursprünglich gebuchten Tickets zum tagesaktuellen Flugpreis. Diese kann erheblich sein, wenn das Ursprungsticket zu einem sehr frühen Zeitpunkt gebucht wurde und somit sehr günstig war (z.B. Netto-Flugpreis 1,00 Euro). Wird dann die Änderung kurz vor Abflug durchgeführt, stehen naturgemäß nur noch preisintensivere Buchungsklassen zu Verfügung, die deutlich über dem Netto-Flugpreis liegenden Steuern und Gebühren verändern sich in der Regel nicht.
    Diese Bedingungen sind auch klar und deutlich auf der Homepage nachzulesen. Dies gilt natürlich nur für Tickets, die direkt bei AB gebucht werden. Jedes Portal, wie z.B. Expedia, billigflüge.de etc haben ihre eigenen Umbuchungsbedingungen und -kosten.
    Also...BITTE fair bleiben!
    Sicher, es gibt sehr viel bei AB zu kritisieren, aber bitte fair dabei bleiben.

    • Garfield

    Taurig,...

    ... dass die Leute immer noch nicht gelernt haben, die AGB vor der Buchung zu lesen...

    • Jürgen

    Abzocke

    So sind nun einmal die Richtlinien. Du hättest aber auch eine Rücktrittsversicherung abschließen können

    • Ch

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

    .... und braucht sich dann nicht sinnlos Beschweren. Die Umbuchungsbedingungen sind klar auf der Homepage von AB dargelegt. Passagiere die beim Buchen einfach das Hackerl bei den "Ich habe die Bestimmungen / AGB gelesen und akzeptiere diese" setzen, brauchen dann nicht mit Abzocke aufhorchen lassen. Gnediger Herr, Sie haben mit AB zu den Bedingungen einen Vertrag geschlossen. Sie haben die Bedingungen akzeptiert. Zukünftig kann Ihnen mit einem Rat geholfen werden...... Nicht nur das Hackerl setzten sonder auch das lesen was man akzeptiert.

    • Fluggast

    Durch Umbuchung Totalverlust - doch Abzocke?

    Die AGBs von AirBerlin bzgl. Umbuchungsbedingungen sind m.E. nach hart an der Grenze zur Sittenwidrigkeit. Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden stellen sie allenthalben dar - bis hin zum Totalverlust des Tickets. Die Umbuchungsmöglichkeit, die AriBerlin ja ausdrücklich beim Tarif FlyClassic einräumt, führte in meinem Fall zu dem kuriosen Ergebnis, dass ich für das umgebuchte Ticket (neues Flugziel neuer Name) im Ergebnis 87.-? mehr bezahlte als meine Frau, die neben mir im Flugzeug sitzt und deren Flug ich über das Internet zur fast gleichen Zeit (10 Minuten nach meiner telefonischen Umbuchung).


    AirBerlin muss sich der Frage stellen: Wo sind "meine 288.-? des bezahlten und umgebuchten Fluges geblieben? Selbst wenn ich die Gebühren für Umbuchung Namensänderung für insgesamt 120.-? in Ordnung finde, so habe ich bzgl. des ersten Flugtickets einen Totalverlust erlitten und sogar noch mehr bezahlt als meine Frau für ein und den selben Flug. Kann man das Abzocke nennen? oder muss man es so benennen? Jedenfalls ist desaströse Ergebnis in meinem Fall so aus den AGBs nicht herauszulesen - und auch wenn die Mitarbeiterin von AirBerlin am Telefon höflich auf meinem Umbuchungswunsch einging, so hätte ich doch erwartet, dass Sie mich darauf hinweist, dass ich bei Verzicht auf die Umbuchung Namensänderung (d.h. altes Ticket als Totalverlust abschreiben!) ein ganz neues Ticket günstiger buchen kann - hätte eine Ersparnis von 87,23 ? bedeutet.


    Trauriges Fazit: AGBs lesen hilft nicht, wie einige Kommentatoren hämisch anmerkten. Die Anwendung der AGBs durch AirBerlin bei einer Umbuchung zu überprüfen ist in Anbetracht des Tarifklasse-Dschungels nicht möglich - beim Telefonat war seitens AirBerlin immer die Rede von "ich kann nur in der Tarifklasse L bzw. N" umbuchen (wo bitte sind diese Tarifklassen erklärt und was beinhaltet die Tarifklasse W und O, die auf der Buchuungsbestätigung meiner Frau vermerkt sind). AirBerlin hat nach der von mir gemachten Erfahrung zu Lasten des Kunden wohl "Untertarifklassen" zum FLYClassic-Tarif gebildet. Davon ist in den AGBs aber nicht die Rede. Und zu guter Letzt noch die Anmerkung, dass ich selbstverständlich eine Reiserücktrittsversicherung habe, aber die greift verständlicherweise nicht, wenn die Flugreise aus rein persönlichen Gründen nicht angetreten wird.

    • Fluggast2

    Sittenwidrig und unseriös

    Nach meiner aktellen Erfahrung von heute, würde ich die Praxis von Airberlin am liebsten gerichtlich prüfen lassen. Ich hatte einen Flug im Wert von 410 Euro, den ich aus privaten Gründen nicht antreten konnte. Also habe ich versucht den (lt. AGB umbuchbaren Flug) an einen Bekannten zu verschenken. Der Bekannte hat die Flugstrecke geändert, und einen Flug für 250 Euro gebucht. An Stornogebühren wurden fällig: 75 Euro für die Namensänderung sowie 75 Euro für die Änderung der Route. "Passt genau - dann verzichte ich auf die 10 Euro Erstattung da ich ja nicht kleinlich sein möchte." wird jeder denken. -- Pustekuchen!


    Da wurde die Gier des Flugunternehmens unterschätzt. die 150 Euro werden zusätzlich zu der Ursprungssumme fällig. Egal wie hoch die Differenz sein man. Somit zahlten wir für den 200 Euro Flug die 150 Euro Umbuchungsgebühren und zusätzlich sackte Airberlin die 410 Euro ein, also Summa summarum: 560 Euro für einen Flug im Wert von nur 200 Euro. In meinen Augen ist dieses Geschäftsgebaren absolut sittenwidrig.

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