Bewertung easyJet

easyJet Bewertung | 5 Std. Verspätung - keine Entschädigung

  • 14.06.2011
  • Joachim(36) München
  • 0
  • easyJet

easyJet Flug von München nach London

Von easyJet kann ich nur dringend abraten. Die Maschine traf mit mehr als fünfstündiger Verspätung in London ein, aufgrund einer technischen Störung. Die Rechtssprechung durch den Europäischen Gerichtshof sieht ab 3 Stunden Verspätung bei innereuropäischen Flügen eine Entschädigung von 250 Euro p.P. vor. Ausnahme: Fabrikationsfehler, Sabotage (beides lag nicht vor). Bis heute warten wir auf eine entsprechende Entschädigung. Das Krisenmanagement und die Kommunikation durch das Personal vor Ort war katastrophal (keine Ansprechpartner), die Kundenbetreuung im Nachgang ebenfalls. Zudem hält sich die Airline in Sachen Passagierrechte nicht an die geltenden Konventionen. (EuGH) Mein Tipp: easyJet meiden und lieber ein paar Euro mehr in eine seriöse Airline investieren.

Entschädigung bei Flugverspätung



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine easyJet Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - mittel
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - schlecht
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.5 Sterne
  • geflogen
  • Mai 2011
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug München nach London
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 0 Kommentare




Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.