Bewertung Sun Express

Sun Express Bewertung | Personal top - Gesellschaft flop

Sun Express Flug von Hannover nach Antalya

Wir sind schon mehr als 20 x mit Sunexpress geflogen. In 2020 allerdings musste die Julireise wegen Corona storniert werden, der Flug wurde auch nicht durchgeführt. Auf Bitte zur Erstattung der 3 XL Seat Reservation gab es nur die Antwort:" Sonderleistungen sind nicht erstattungsfähig". Das mag durch die AGB abgesichert sein, aber wer hier keine Kulanz zeigt wird von uns auch nicht mehr gebucht!



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - mittel
  • Essensqualität
  • - gut
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - vorbildlich
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - schlecht
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2.75 Sterne
  • geflogen
  • Juli 2019
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 8 Kommentare

    • Hans

    Übliches Nörgeln

    Nicht nur bei Sun Express, auch bei diverses andere Airlines erfolgt keine Rückvergütung der Reservierungskosten für eine Sitzplatzreservierung, wenn der Flug nicht stattfindet. Das mag man kritisch sehen ist aber so. Man hat zu diesen VORHER BEKANNTEN Konditionen gebucht. Ergo handelt Sun Express völlig korrekt. Trotzig wie ein kleines Schulmädchen droht @Lulu nun an, zukünftig XQ nicht mehr zu buchen. Dabei vergisst sie, dass bei diversen anderen touristisch ausgerichteten Airlines analog gehandelt wird. Fazit: Übliches Nörgeln und das auch noch gegen eine Vereinbarung, die @Lulu so gebucht hat. Warum sollte Sun Express in Zeiten von Corona Kulanz zeigen ? Nur weil @Lulu das trotzig einfordert ? Zum Schluss die Frage was die Vergabe der Sterne soll - @Lulu ist doch offensichtlich nicht mit Sun Express geflogen, bewertet aber das Essen als gut.

    • Brain

    Na und ..

    Ich denke, die gute Lulu wird weiterhin Sunexpress buchen. Billige Airline für günstigen Türkei Urlaub.

    • emmdee

    Natürlich

    haben Sie auch bei abweichenden AGB der Airline das Recht auf Erstattung personenbezogener Abgaben wie bezahlte Sitzplatzgebühren oder Reisegepäck. Es wäre ansonsten eine ungerechtfertigte Bereicherung der Airline und diese vorab gezahlten Kosten müssen folglich von Fluggesellschaften zurückgezahlt werden. Dies steht Ihnen gem. § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der Buchung eines abgeschlossenen Flugbeförderungsvertrages zu. Ebenso wie gesetzliche Abgaben wie Steuern und Flughafengebühren sowie ggf. Kerosin- /Treibstoffzuschläge, die schon in ihrer Flugbestätigung aufgeschlüsselt sein müssen. Lassen sie sich nicht durch Beiträge irritieren, die stets versuchen, noch so durchsichtige und gesetzdehnende Vorgehensweisen von Airlines zu rechtfertigen. Wenden Sie sich an Reiserechtsexperten oder einen der Fluggast helfer wie Geld fuer Flug und informieren sich im Detail.

    • Hans

    Ach @emmdee

    Ach @emmdee, Du bist und bleibst ein Theoretiker. Schon mal versucht via Anwalt bei Sun Express in Antalya die 30,- Euro (oder wie viel ach immer) Kosten für eine Sitzplatzreservierung einzufordern ? Kennst Du die türkische Rechtsprechung und die türkische Justiz ? Wenn dort @emmdee etwas für 30,-Euro einfordert/einklagt und mit dem § 812 des BGB argumentiert, feiern dort die türkischen Juristen am Abend ein Fest in Antalya und kommen vor Lachen kaum noch dazu, genügend Raki zu trinken. Eventuell gönnen sie sich sogar noch Schampus.

    • PeterH

    Alter Spruch

    Wie sagt ein alter Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge!!!
    @emmdee: Ich würde mal langsam aufhören, Bewerter auf die Idee zu bringen, einen Anwalt einzuschalten, der einzige Gewinner hierbei ist der Anwalt.

    • emmdee

    Abschrecken, zemürben, verunsichern

    Feine Gesellschaft.

    • SusanneH.

    Ein lesenswerter Artikel !

    1.) - http://www.welt.de/Reise/article197692643/Airline-verweigert-Geld-dann-pfaenden-wir-das-Flugzeug.html
    2.) - oder
    3-) - Westfalen Blatt vom 19.7.19 "Gerichtsvollzieher holt Geld aus dem Flieger. (ONUR Air)
    4.) - Viel Spaß beim Lesen!

    • Mike

    Unglaublich

    Es ist doch immer wieder unglaublich, wie irgendwelche "Experten" Betroffenen abraten, sich gegen unrechtmäßiges Verhalten von Fluggesellschaften zu wehren. Ob eine Reklamation nun erfolgversprechend ist oder nicht sei mal dahingestellt, aber sie von vornherein als lächerlich abzutun ist scho n mehr als vermessen.

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