Bewertung Sun Express

Sun Express Bewertung | IT-mäßig absolut inkompetent

Sun Express Flug von Düsseldorf nach Fuerteventura

Ich hatte lange vor dem Flug sowohl für Hin-als auch Rückflug jeweils 2 Plätze elektronisch gebucht gehabt. Zusätzlich beim Rückflug 2 Mal Sandwichboxen bestellt. Das ganze kostete 60 EURO und wurde durch die Bankkarte abgebucht. Am Abflugtag war von unsere Sitzplatzreservierung im SUNEXPRESS Netz nichts zu finden. Am Urlaubsort habe ich telefonischen Kontakt gesucht und nach einiger Zeit wurde fernmünlich bestätigt, daß zumindest beim Abflug alles in Ordnung sein werde. Es kam, wie erwartet, daß am Abflugtermin wiederum nichts vermerkt war. Im Zeitalter der Elektronik zeugt das von uferloser Inkompetenz.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • - schlecht
  • Unterhaltung
  • - schlecht
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - mittel
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - gut
  • Durchschnitt
  • 2.38 Sterne
  • geflogen
  • Dezember 2017
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug Düsseldorf nach Fuerteventura
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 10 Kommentare

    • Hans

    Berechtigte Reklamation

    Eine berechtigte Reklamation. Kann man aber verhindern, in dem man die Online-Reservierung ausdruckt, und beim Check-in am Counter vorlegt. Ist sicherlich nicht im Sinne einer Papier sparenden Online-Buchung, aber ggf. hilfreich. Alternativ kann man die Reservierung - sofern möglich - auch auf das Smartphone laden.

    • Behrouz Eghbal

    Kommentar zu Antwort von

    Die vorgeschlagenen "Online-Reservierungen" hatte ich auch ausgedrückt und dabei gehabt. Es half aber gar nicht. Kommentar der Dame am check-in: "dies passiert bei SUNEXPRESS häufig". Ich nehme an, daß die "Daumen-hoch" Beurteilungen auch von SUNEXPRESS geschickt worden sind. Was hat dann eine Online-Reservierung denn für eine Sinn, wenn es eben online nicht geht? Schluß der Debatte.

    • Hans

    Schluss der Debatte

    * Wie soll man es nennen wenn ein Kritiker hier mal eben behauptet, dass die "Daumen hoch Klicks" von der Airline initiiert wurden ?
    * Wie soll man es nennen, wenn ein Kritiker mit der Kommentierung "Schluss mit der Debatte" glaubt hier den Administrator spielen zu müssen ? Ist es Selbstherrlichkeit oder Selbstüberschätzung ? Oder fehlen einfach nur die Argumente ?

    • armin

    Aussagekraft der Bewertung

    Was mich eigentlich brennend Interessiert ist, wie Sunexpress auf die doch berechtigte Reklamation reagierte. Sind die 60,-- Euro zurückbezahlt worden? Ansonsten käme auch der Gang zu einem Rechtsbeistand in Frage: Gewerbsmäßiger Betrug (Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig anzusehen (statt vieler: BGH, Beschluss vom 19.12.2007 - 5 StR 543/07)). Was ich allerdings bezeichnend finde ist, das der Flug "irgendwann im Dezember 2017" stattfand und auch die Flugnummer fällt mir auf, weil nicht vorhanden. Das muss nun nichts heißen, aber im Konsens mit einer möglichen Diskussion im Forum ("Schluss der Debatte") und der Behauptung dass die "Daumen-hoch" Beurteilungen auch von SUNEXPRESS geschickt worden sind" denke ich auch, dass hier eine gehörige Portion Selbstherrlichkeit im Spiel ist.

    • Peter

    Debatte

    Natürlich ärgerlich, jedoch nicht zu ändern. Aber, und ich betone das Aber: Die Dame am Check in ist am wenigsten in der Lage, den Umstand zu ändern, weil sie dazu nicht befugt ist. Irgendwer ist der Dumme, leider waren Sie das nun mal. Abschliessend noch erwähnt: die Debatte beendet entweder der Admin, oder die Kommentatoren, wenn sie keinen Bock mehr haben.

    • Brain

    Das wird nichts ....

    Es genügt nicht, hier ein paar Zeilen über angeblichen gewerbsmäßigen Betrug zu zitieren, auch noch abgeschrieben aus dem Internet. Das wird nie was. Wer soll der Täter sein? Der gesamte Vorstand und alle Mitarbeiter am Schalter sind Komplizen ? Alle wollen dann einen Gewinn abschöpfen teilen? Da lacht sogar der Pförtner am Amtsgericht. Gewerbsmäßig ist ein Faktor bei der Strafzumessung mehr nicht. Der Tatbestand Betrug verändert sich nicht.

    • Behrouz Eghbal

    Noch nicht zurückbezahlt

    Bis heute (12.03.2018) sind die von mir zuviell bezahlter Betrag noch nicht zurück überwiesen worden. Das nennt man Organisation im Zeitalter der Elektronik.

    • Armin

    @Brain

    Dann wär das laut ihnen sozusagen eine Spende an Sunnexpress und man muss die 60,-- Euro in die Tonne treten? Ganz egal wie man das nennt, ein Rechtsbeistand kann sicher weiterhelfen.

    • Brain

    @Armin

    Viel Erfolg .... Auskunft kann man sich immer holen, die Lebenserfahrung spricht etwas anderes und bei 60 Euro Schaden erfolgt sicher eine Einstellung. Mühe nicht wert.

    • gast

    Kenn ich

    am Schalter früh erscheinen, Ausdruck vorlegen und solange stehen bleiben drauf beharren - hat mir bei Sun schon dreimal bei gleichem Problem geholfen.

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