Bewertung Bulgarian Air Charter

Sitzplatzreservierung fehlerhaft, kein Geld zurück !!

Bulgarian Air Charter Flug von Leipzig nach Marsa Alam

Zu genannten Flug habe ich für 60€ Sitzplätze reserviert, den Link hatte ich direkt vom Reisebüro. Zahlung war nur mit Kreditkarte möglich und ich konnte NUR rechte Hälfte Sitzplätze auswählen. Beim Check-in sagte mir dann, dass keine Plätze reserviert wurden. Ich nahm dann Kontakt auf via email und die Antwort kam prompt!

Kein Geld zurück, trotz nicht erbrachter Leistungen, da ich den falschen Flugtag ausgewählt hatte. Dabei ging ich akribisch genau von Seite zu Seite, da ich das erst das 2.Mal überhaupt gemacht habe, um Fehler zu vermeiden. Der Flugtag, alles hatte vor dem Bezahlen noch gestimmt. Wer denkt denn dann an böses und kontrolliert hinterher bei der Bestätigung noch einmal alle Daten?

Und wer wählt absichtlich das falsche Datum, um sich hinterher herumärgern zu müssen? Jedenfalls blieb es bei einer Antwort und schob den Fehler auf mich. Keine weiter Korrespondenz und Geld trotz nicht erhaltener Leistungen einbehalten. Das war definitiv das letzte Mal für mich mit dieser Gesellschaft !!

Das Schönste an allem ist, dass auf der Bestätigung der Hinweis steht, wenn es zu Fehlern (auch von der Airline selber) kommt, dann gibt es kein Geld zurück... und das, nachdem man schon bezahlt hat. Geht gar nicht! Leider kann man für Auftreten, Fehler der Airline und dessen Korrespondenz keine Sterne vergeben.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - mittel
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 2 Sterne
  • geflogen
  • 11. August 2023
  • Flug Nr.
  • BUC8598
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 5 Kommentare

    • emmdee

    Wo lag der Fehler?

    Es bleibt unklar, ob sie tatsaechlich selbst ein falsches Flugdatum bei der Sitzplatzreservierung angegeben oder bestaetigt bekommen haben.
    Sollte das nicht der Fall sein, fordern Sie einfach per Chargeback den Betrag von ihrer Kreditkartengesellschaft zurueck.

    • Ralf

    Weiteres Vorgehen

    Hallo und vielen Dank fuer die Info. Ob es ein Bug vom System war oder der Fehler bei mir lag, kann ich nicht mehr sagen oder beweisen.
    Beim Flughafen eingeben bis zur Auswahl der Sitzplaetze war das Flugdatum jedenfalls noch korrekt.
    Bin nur von der Reaktion enttaeuscht und die letztendlich von mir gebuchten Sitzplaetze blieben garantiert nicht leer. Wie genau wuerde das Chargeback verlaufen ?
    Wurde bis dato noch nie mit solchen Dingen konfrontiert.

    • emmdee

    Fehlende Leistung

    Fuer den Chargeback-Antrag bei der Kreditkartengesellschaft oder ggf. ueber ihre Hausbank (Aber Vorsicht, denen ist das evtl. zu viel Arbeit und lehnen das unter fadenscheinigen Gruenden evtl. ab) verwenden Sie den Grund "Leistung wurde nicht erbracht" und beantragen die Erstattung. Es kann zu Rueckfragen und auch zu Ablehnung fuehren.
    Die Airline wird auch befragt. Aber ein Versuch ist es allemale wert.

    • Tom

    Chargeback

    Das Chargeback muss ueber die Bank, welche Ihre Kreditkarte ausgestellt hat, angestossen werden. Es handelt sich dabei um eine Reklamation des entsprechenden Umsatzes. In diesem Fall duerfte der Grund die "nicht erbrachte Leistung" sein.
    In der Regel muss man dann nachweisen, dass man bereits versucht hat das Problem mit der Gegenseite (in Ihrem Fall Bulgarian Air Charter) zu loesen, dies aber nicht zum Erfolg gefuehrt hat.
    Der Fall wird dann von der Bank geprueft und, sofern die Reklamation akzeptiert wird, wird der Betrag wieder gutgeschrieben.
    In Ihrem Fall bin ich mir aber nicht so sicher, ob das akzeptiert wird.
    Wie genau die Reklamation erfolgen muss ist von Bank zu Bank unterschiedlich und sollte bei Ihrer Bank erfragt werden.

    • emmdee

    Sitzplatz Fehlbuchung

    Noch eine Anmerkung: So lange eine Airline Sitzplatzreservierungen auf Fluegen akzeptiert, auf denen der Passagier gar nicht eingebucht ist, sollte sie fuer die Folgen dieser Programmierung auch zur Verantwortung gezogen werden koennen.

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