Bewertung Eurowings

Eurowings Bewertung | Von Catania nach Hannover - Ausgleichsleistung

Eurowings Flug von Catania nach Hannover

Ich bewerte diesen Flug erst heute, da bis vor kurzem noch ein Streit mit Eurowings über die Zahlung der Ausgleichsleistung gemäß EU VO 261/2004 bestand. Der Flug war Anfang November. Nicht sicher war ich mir, ob diese Bewertung über Lufthansa oder Eurowings zu verfassen ist, da über LH gebucht, aber auf dem entscheidenden Stück von Eurowings durchgeführt. Ich habe mich dann für EW entschieden, da diese das Flugerlebnis maßgeblich beeinflusst haben, auch wenn ich mir von der Lufthansa als 5*-Airline mehr Unterstützung erwartet hätte, wenn die eigene Konzerntochter die Kunden vergrault, dazu im Detail:

Der Flug selber war im Wetlease von Niki durchgeführt. Etwas Branding-Durcheinander an Bord, die Crew wusste selber nicht so recht, für welche Airline sie denn nun arbeitet. Waren aber trotz der damals unsicheren Aussichten allesamt sehr freundlich und engagiert, der Flug selber war halt ein 08/15 Mittelstreckenflug ohne besondere Vorkommnisse, ob Getränke oder Snacks serviert wurden, erinnere ich nicht mehr. Der Abflug hatte sich allerdings aus unbekanntem Grunde um eine Stunde verzögert, damit war der Anschluss in München nicht mehr zu erreichen. Am LH-Schalter wurde ich ohne Probleme auf den nächsten Flug nach Hannover umgebucht, dass der LH-Mitarbeiter vergessen hat, mich über meine Rechte aufzuklären - geschenkt.

In Hannover mit deutlich mehr als drei Stunden Verspätung angekommen, habe ich dann entsprechend der EU VO 261/2004 meine Ansprüche geltend gemacht. Zunächst ggü. der Lufthansa, die mich allerdings richtigerweise darauf hinwies, dass diese Forderung ggü. der EW geltend zu machen seien, meine Beschwerde allerdings auch an EW weiterleitete. Also auf zu Eurowings, dann ging der Spaß los. Zunächst kann man seine Forderung nur über ein Online-Formular geltend machen, man erhält dabei keine Eingangsbestätigung und keine Kopie seiner Mail, man kann später also weder belegen, dass, wann, noch was man geschrieben hat.

Die von mir formulierte Forderung beinhaltete (zum zweiten mal) alle Daten, Buchungsnummern, Namen, Flugnummern, exakte Uhrzeiten die gebucht und exakte Daten, die tatsächlich eingehalten wurden. Daraufhin passiert erstmal mehrere Wochen lang nix. Nach ca. vier Wochen rief ich die (kostenpflichtige) Hotline an. Ich wurde, nachdem ich mich durch mehrere Untermenüs gewählt und ca. eine Viertelstunde gewartet hatte, mit einem netten Jungen Mann verbunden, der immerhin die Buchung einsehen und die von mir monierte Verspätung bestätigen konnte. Aber dies schriftlich fixieren, einen Bearbeitungsstand einsehen, die Vorgangsnummer von LH finden, mir ggf. eine Eurowings-Vorgangsnummer benennen, evtl. Schriftverkehr einsehen oder mir sonst irgendwie helfen, konnte er leider nicht.

Das war dem wirklich sympathischen Mann natürlich nicht anzukreiden, das ist halt die EW-Struktur. Ich sollte noch etwas warten, im Moment würde alles etwas länger dauern. Na gut, die Airlines haben gemäß EU VO 261/2004 zwei Monate Zeit zu reagieren. Und so erhielt ich auch exakt am letzten Tag der Frist eine Mail von Eurowings mit einem Standard-Textblock, dass man mein Anliegen geprüft hatte und mir leider keine Entschädigung anbieten kann. Auf meinen konkreten Fall und warum man mir keine Entschädigung anbieten könne, wurde leider nicht eingegangen.

Also nächster Akt. In der Annahme, dass sich EW versucht darüber rauszuwinden, dass die Verspätung auf dem EW-leg CTA-MUC weniger als drei Stunden war, war ich gleich behilflich und habe in meiner Antwort die Urteile des EUGH rausgesucht, nach der die Verspätung am Zielort zählt.

Nun antwortete man immerhin etwas schneller, man bedaure, aber man könne mir mit Verweis auf irgendwelche Urteile des LG Hannover immer noch keine Entschädigung anbieten. Die Urteile betrafen allerdings Sonderfälle bei Flugannulierungen (nicht Verspätung), die unter bestimmten Umständen (die bei mir nicht vorlagen) die Airlines von der Pflicht zur Zahlung entbinden, kurz: sie hatten mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun und waren einfach nur ein Versuch, mit irgendwelchen Gerichtsurteilen und Aktenzeichen die Kunden ins Bockshorn zu jagen und - man kann es nicht anders sagen - um den zustehenden Schadenersatz zu prellen.

3. Akt. Ich informierte EW in aller Höflichkeit darüber, dass die Gerichtsurteile nichts mit mir zu tun haben und setzte eine angemessene Frist, die Ausgleichszahlung zu leisten. Danach passierte - nix, mittlerweile war es Januar geworden. Nachdem sich Eurowings ein paar Tage nicht gemeldet hatte, habe ich dann die öffentliche Schlichtungsstelle eingeschaltet. Diese leitete meinen Fall an Eurowings weiter und baten um Stellungnahme.

4. Akt. Vor wenigen Tagen und ca. zwei Wochen nach der Intervention der söp meldete sich Euworings per Mail. Man habe meinen Fall erneut geprüft und potzblitz, was soll man sagen, musste nach erneuter Prüfung völlig verdutzt feststellen, dass ich ja Recht hatte und wirklich Anspruch auf Ausgleichszahlung habe.

Nach einer weiteren guten Woche war das Geld dann auch da, mehr als drei Monate nach meiner Beschwerde.

Fazit: Nie wieder Eurowings? Nö, das ist albern. Aber es besteht Potential zur persönlichen Kostenoptimierung. Solange alles glatt geht, ist es auf der Mittelstrecke mittlerweile herzlich egal, was draußen auf dem Flieger steht. Sobald etwas schief geht, zumindest im Falle von Eurowings offensichtlich auch. So die Auswahl besteht (hätte auch für deutlich(!) schmaleres Geld direkt ab/nach FRA mit Ryanair fliegen können), kann man also auch richtig billig buchen. Da wird man bei Problemen genau so verar***t, muss aber für die schlechte Behandlung weniger bezahlen ;-)

Fazit 2: Bei Problemen ruhig die söp einschalten, so die betroffene Airline dort Mitglied ist. Ist mindestens genauso schnell und effizient wie flightright und Konsorten, aber umsonst.

Fazit 3: Hart bleiben. Die Verordnung und Referenzurteile sind bei einfachen Flugverspätungen klar formuliert und so eindeutig, dass im Anspruchsfall die Airlines auf Zeit spielen und auf die Resignation des Kunden hoffen, aber nie gewinnen können.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - vorbildlich
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - gut
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 3.17 Sterne
  • geflogen
  • November 2017
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 3 Kommentare

    • Brain

    Nun gut ...

    Der Text ist zu lang. Das ist alles bekannt und wenn der Fluggast was erstattet haben möchte, muss man Geduld haben.
    Kein Kostenpflichtiger erstattet irgendwas freiwillig und das gilt für alle Airlines.

    • peter

    Witzig

    @Brain: Der Text ist lediglich ausführlich geschrieben, aber dann könntest du ja nix monieren. Daher dein Spruch "der Text ist zu lang". Wieder ein Beispiel, das man dir ebenso wie Hans nichts rechtmachen kann. Einmal zu lang geschrieben, einmal zu wenig geschrieben, einmal nicht das geschrieben was euch ned passt.

    • Mitch Rapp

    Gute Info

    Vielen Dank für die ausführliche Info. Das hilft sicher dem einen oder anderem weiter. Ich habe ähnliche Fälle hinter mir und vermute ebenfalls eine Kostenoptimierung seitens der Airline. Erst wenn der Anwalt sich meldet bewegt sich auch was.

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