Bewertung KLM

KLM Bewertung | In die Katastrophe

  • 28.10.2017
  • W.W.(55) Bayern
  • 10
  • KLM KLM

KLM Flug von München nach Amsterdam

Flug mit KLM ab MUC gebucht und mit anderer Fluggesellschaft weiter.
1. Flug, KLM wieder überbucht und trotz intensiven Insistieren, Reden das unbedingt der Flug notwendig ist, nicht mitgeflogen. Ist voll und Sie fliegen mit uns auch nicht weiter. "Stören Sie mich nicht weiter ich mache jetzt Boarding für die anderen Passagiere" war die Antwort.
- Lausige Kompensation, insg. 650 Euro sollten es sein - Witz. - Gesamtschaden, vermeidbar, im Wissen verursacht , 9000 Euro! Jetzt geht es zu Anwalt weil KLM sich nicht rührt.
Wenn alles top läuft, mit Glück und man Zeit hat geht es vielleicht mit der Airline.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - geht so
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - geht so
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 2 Sterne
  • geflogen
  • 19. August 2017
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug München nach Amsterdam
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 10 Kommentare

    • Vagabund

    Es bleiben Fragen

    Wohin ging denn die Reise? Was, womit, wohin war denn der 2. Flugabschnitt? Haben Sie bei KLM "durchgebucht oder den 2. Flug separat gebucht"? Wie kommen denn 9000,00 Euro Schaden zusammen? Etwas mehr Informationen wären hier für den Leser sicherlich hilfreich.

    • Hans

    ???

    Der Verfasser der Kritik produziert mit seiner Bewertung viele Frage, da seine Kritik eigentlich nur aus wirren Aussagen besteht, die substanziell fast nichts beinhalten. Und wofür er 9.000,- Euro einfordert, erfährt der Leser nicht. Wenn er seine (angeblichen) Forderungen so gegenüber dem Anwalt oder der Airline formuliert, dürfte er zunächst nur Mitleid erzeugen. Welche Versäumnisse er der KLM vorwirft - wir erfahren es nicht.

    • Mitch Rapp

    9000,00 EUR Gesamtschaden ?

    Das würde ich mir gerne erklären lassen !

    • W.W.

    In die Katastrophe

    3 Passagiere, 2 getrennte Carrier. heißt 1 Ticket von MUC-AMS und seperates Ticket AMS-Hawaii am selben Tag. Mußte daher am selben Tag für 3 Passagiere komplett neue Flüge nach Hawaii buchen weil KLM wissentlich, billigend in Kauf nehmend, rücksichtslos, trotz Betteln und Zetern uns nicht nach AMS zu unserem Weiterflug bringen wollte. "Nicht unser Problem"war schnelle Antwort. Sie haben ja nicht mit KLM gebucht. Interesssant das Andere die nur nach AMS fliegen wollten mitgenommen wurden. Eigentlich hätten die vom Flug runterfliegen müssen. Fehlmanagement würde ich sagen. - alles wäre so vermeidbar gewesen- sehr schlechter Service, Management, Kulanz( aber eher Verpflichtung) uns an unseren Zielort zu bringen. Weitere Infos kann ich dazu nicht geben, weil es sicher noch eine heftige gerichtliche Auseinandersetzung geben wird und mein Rechtsverständniss anders ist, als das hinzunehmen. Im übrigen stellt sich KLM stumm, ohne Reaktion auf Anschreiben. Jetzt wird es spannend...

    • Brain

    Schlimm...

    Das ist alles zusammgewürfelter Unsinn. Damit kann keiner was anfangen. Besser nichts schreiben.

    • W.W.

    Keine Reaktion

    An Vagabund 1. Flugabschnitt Ticket mit KLM. 2. Flugabschnitt mit Air Canada Ticket mit 3 Stunden Aufenhalt in AMS, also eigentlich genug Zeit. -3 Personen insgesammt.( 2 Tickets ist kein Grundfür so etwas) - Rechtzeitig am Flughafen und von Anfang an KLM auf den dringend notwendigen nachfolgenden Weiterflug hingewiesen, gedrängt, auf Konsequenzen der Katasthrophe vielfach hingewiesen, Weiterflugticket mehrfach gezeigt und dann doch nicht , Wissentlich!, billigend! den hohen Schaden für mich verursacht. Andere Passagiere die nur nach AMS geflogen sind sind mitgenommen worden. Die hätten eigentlich zur Schadensminimierung in MUC die nächste Maschiene nehmen müssen. Da hat wohl der Computer entschieden und der Mensch! nicht korrigiert! (KÖNNEN/WOLLEN) KLM ! -Kein Rerouting, Kompensation nur für Flug MUC-AMS. "Der Rest geht KLM nichts an, sei mein Problem".- Daher mußte ich komplett 3 neue Flüge (die günstigsten) nach Hawaii am selben Tag buchen, Hotelbuchung verfallen, ein Tag später angekommenund. Mit dem neuen Flug wars dann auch durch schlechte Verbindung sehr lang. (über 50 !Stunden Reisezeit). daher ca. 9000Euro KLM mit Vorwurf/Schaden angeschrieben. Keinerlei Reaktion, Einsicht, Entschuldigung, Stellungsnahme. Nix, Stille, aussitzen? kann KLM versuchen... Ich habe Biss! und wenn ich zurückdenke hält der noch sehr lange. Das wird nun eine höhere Instanz klären ob ich mit meinem Rechtsverstädniss falsch liege. Hier wurde, nochmals, bewußt, unter dem Wissen, würde ich sogar Absicht vermuten ein großer Schaden durch KLM Mitarbeiter verursacht/ nicht korrigiert. Mehr möchte ich im laufenden Verfahren nicht schreiben.- wird sich hinziehen aber... Aber eins ist für mich klar, nie ! wieder KLM. Andere Airlines machen auch Überbuchungen, aber die stehen dafür auch gerade und korrigieren auch Fehler von Mitarbeitern. Wünsche Allen hoffnungsvoll dort pünktlich und mit Gepäck anzukommen wofür sie bezahlt haben und genug Kraft Rechte einzufordern wenn Airlines den geschlossenen Vertrag ihrerseits nicht erfüllen.

    • Hans

    Sachverhalt ?

    @W.W Es ist nicht ganz einfach, aus Ihren Formulierungen den tatsächlichen Sachverhalt abzuleiten. Ich mach es mal ganz einfach, folgendes habe ich verstanden.
    KLM Flug von München nach Amsterdam gebucht. Flug war überbucht. Sie verpassten daher in Amsterdam Ihren Flug mit Air Canada nach Honolulu. - Soweit komprimiert das Geschehen.
    Im Ergebnis natürlich mehr als ärgerlich und dazu noch verbunden mit einem hohen wirtschaftlicher Schaden zu Ihren Lasten. Trotzdem ist juristisch betrachtet (leider) alles korrekt gelaufen. KLM haftet nicht für Folgeschäden bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen, es sei denn Sie hätten den Flug durchgehend mit Umstieg in Amsterdam bei ein und der selben Airline gebucht oder bei einer Partnerairline. Daher steht Ihnen auch nur eine Ausgleichszahlung nach der EU Verordnung (3 Stunden Verspätung/ für den Flug bis 1.500 Km, a Pax 250,- Euro) für die verspätete Ankunft in Amsterdam zu.
    Sie alleine tragen nämlich die Verantwortung dafür, pünktlich (zum Flug von Amsterdam nach Honololu) beim Air Canada Check-in in Amsterdam-Schiphol zu erscheinen. Was wäre denn gewesen, wenn Sie mit der Deutschen Bahn angereist wären und hätten den Flieger verpasst oder mit einem Taxi ? Alle diese Carrier haften nicht für Folgeschäden, es sei denn Sie hätten die Buchung komplett z.B. bei Air Canada mit Umstieg in Amsterdam vorgenommen.
    Eine Airline haftet selbst dann nicht für eine Verspätung, wenn Sie am Zielflughafen beispielsweise ihr Kreuzfahrtschiff verpassen, weil der Flug verspätet war. Darum buchen z.B. Kreuzfahrtgäste gerne zur Sicherheit die Flug-Anreise zum Schiff bei der Reederei des Kreuzfahrtschiffes, denn dann haftet diese für das pünktliche Erscheinen. Insofern werden Sie die Ansprüche die Sie stellen juristisch nicht durchsetzen können, es sei denn Sie könnten gerichtssicher und belastbar belegen, dass KLM am Flughafen in München vorsätzlich gehandelt hat. Nur wird Ihnen leider der Nachweis der vorsätzlichen Handlung kaum gelingen. Zusätzlich reklamieren Sie noch, dass KLM nicht auf Ihr Schreiben reagiert. Da der gesamte Vorgang wohl offensichtlich inzwischen bei einem Gericht anhängig ist, wird sich KLM hüten, sich dazu zu äußern. Das gilt ebenso auch für Sie. Sollte es sich bereits um ein schwebendes Verfahren handeln, wären auch Sie gut beraten, den Vorgang nicht öffentlich (z.B. im Internet) zu behandeln und KLM damit an den Pranger stellen.
    Das Sie im Grundsatz ein anderes Rechtsempfinden haben, kann ich sehr gut nachvollziehen. Trotzdem ist es richtig, dass Airlines in solchen Fällen nicht für Folgeschäden haften müssen. Fazit: Lassen Sie sich gut beraten und nicht von einem Anwalt in ein kaum kalkulierbares Prozess-Risiko treiben. Selbst wenn es unter "allergünstigsten" Umständen (Vorsatz konnte glaubhaft dargestellt werden) zu einem Vergleich kommen sollte, tragen Sie bei solchen Urteilen 50% der Prozesskosten und ihre eigenen Anwaltskosten und haben dann trotzdem mit Zitronen gehandelt.
    Nochmals - ich kann Ihren Frust seht gut nachvollziehen, aber Ihr ganz persönliches und individuelles Rechtsempfinden entspricht nicht der bestehenden Gesetzeslage und Rechtssprechung.

    • Vagabund

    KLM hat den Beförderungsvertrag erfüllt

    Ich hatte mir schon gedacht, dass Sie separate Tickets gebucht haben, was äußerst "fahrlässig" ist. Somit hatten Sie mit KLM nur einen Beförderungsvertrag von München nach Amsterdam, nicht jedoch für den Flug mit Air Canada nach Hawaii. Eine Kompensation von KLM halte ich in diesem Falle für aussichtslos. Außerdem ist in so einem Fall eine Umsteigezeit von 3 Stunden auch schon recht sportlich, denn Sie müssen Ihr Gepäck in Amsterdam in Empfang nehmen und bei Air Canada neu einchecken.

    • Gast

    Wie soll KLM von getrennten Tickets wissen ....

    Grundsätzlich wäre die korrekte Vorgehensweise bei Überbuchung, nach Freiwilligen zu fragen, die bereit sind, gegen eine entsprechende Entschädigung erst später zu fliegen. Wenn KLM das hier nicht gemacht haben sollte, wäre das eventuell ein Punkt, den man der Airline vorwerfen könnte. Sollte sie das aber getan haben, sich aber niemand gefunden haben, ist es die logische Vorgehensweise, Leuten die Beförderung zu verweigern, die sich einfach umbuchen lassen (also entweder keinen Anschlussflug oder Umsteigeverbindung mit guter Alternative). Irgendwelche getrennten Buchungen kann die Airline hier nicht berücksichtigen. Und wenn der eine kommt, er verpasse deswegen die Hochzeit, der nächste, er verpasse einen wichtigen Geschäftstermin, der Dritte, er verpasse irgendeinen getrennt gebuchten Weiterflug? wie soll hier der Gate-Mitarbeiter (der an Außenstationen oft nicht mal ein Angestellter der Airline, sondern irgendeines Handling Agent ist), vielleicht noch unter Zeitdruck, eine Entscheidung treffen, wen er mitnimmt und wen nicht? Vermutlich wird das eher vom System vorgegeben, nach Kriterien wie eventueller Vielfliegerstatus, Buchungsklasse, Ticketpreis oder einfach Zeitpunkt des Check ins? Hier derart teure Reisen auf getrennten Tickets zu buchen, ist einfach ein Risiko. Was hätten Sie gemacht, wenn der erste Flug wegen Wetter (gerade in AMS sind Nebel oder Sturm keine Seltenheit...) ausgefallen oder stark verspätet gewesen wäre? Dann hätten Sie überhaupt keine Ansprüche gehabt, nicht mal auf die EU-Ausgleichszahlung, da außerordentliche Umstände.

    • W.W.

    In die Katastrophe

    So, nun melde ich mich wieder zu Wort, nachdem viele hier qualifiziert und manche leider doch eher platt ihren Kommentar abgegeben haben. -"Hans", man könnte deiner Argumentation folgen aber, Vagabund , ganz so einfach ist es nicht. Sicher, es bleibt bei unvorhersehbaren Störungen im Flugablauf (Wetter , Terror, ect.) sicher für mich ein Restrisiko mit 2 Tickets, aber nicht wenn die Airline wissentlich, überbucht , trotz Info den Schaden herbeiführt, 8darum geht es hierbei, haftet sie in gewissen Rahmen für indirekte Folgeschäden!!!! Ich will die vollständige Argumentation des Gerichts hier nicht niederlegen.- Spannend und etwas aufreibend war die Zeit bis jetzt.- Also ich habe es mit meiner Reiserechtsschutzversicherung bis zu einem ziemlich annehmbaren Vergleich getrieben. 77% gewonnen, 23% verloren. So ist der Richterspruch im Schadensersatz- Vergleich und ich sehe mich bestätigt. Ich wollte dieses Verfahren nach nun fast einem Jahr zu Ende bringen. Einige Abstriche, Zugeständnisse mußte ich am Schaden machen, da auch schwer nachweisbar, aber es hat sich definitiv gelohnt für sein Recht, Rechtsverständniss zu kämpfen. Immerhin insgesamt 5500 Euro Schadensersatz.. Mein Fazit und Empfehlung: Dokumentation, Zeugen, Schriftstücke sind unentbehrlich zum Nachweis für Schäden. Dies ist nicht immer selbstverständlich und spannend, was da bei der Güteverhandlung nachgewiesen werden muss oder angezweifelt wird. Wer viel reist sollte eine Reiserechtsschutzversicherung in der heutigen Zeit mit Verspätungen, Überbuchungen, Verlust, ect überlegen, Auf alle Fälle seinem Rechtsgefühl befragen und sich beraten lassen, denn man hat auch Chancen gegen eine große Airline, insbesondere wenn diese einem, wie mir am Flugtag klar sagt, das sie nichts mit Folgeschäden zu tun hätten. Ich wünsche Allen gutes Reisen, die richtige Wahl der Airline.- KLM ist sicher nicht mehr meine. Nichts desto trotz auch andere Airlines haben Probleme die Fluggäste zufrieden zu stellen, nur einige sind da erheblich kulanter und umgäglicher.

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