Flughäfen: Bei Flughafen-Kontrollen keine Witze machen, sonst ...
Etwa vor einer Woche machte ein Passagier während der Flughafenkontrolle eine bittere Erfahrung. Dabei hatte er nichts, aber auch gar nichts getan, sondern, wie fast bei jedem Kontrollierten, piepste es. Wahrlich nichts, aber auch gar nichts Außergewöhnliches. Da wollte der Passagier nichts anderes, als lachend ein kleines Späßchen machen: „Das wird wohl eine Bombe sein!“
Dieser Satz kommt Tag für Tag mindestens einem Reisenden über die Lippen. Doch die Sicherheitsleute am Flughafen Rostock-Laage hatten anscheinend endlich einmal einen Grund, Großalarm auszulösen. Die damit einhergehende intensive Personenkontrolle des vermeintlichen „Bombenlegers“ brachte natürlich kein Ergebnis, was jeder Mensch mit auch nur ein wenig Menschenkenntnis schon vorher wusste.
Eine solche Humorlosigkeit zeichnet aber nicht nur die Beamten in Rostock-Laage aus, immer wieder liest und hört man von ähnlichen Vorfällen auch auf anderen Flughäfen. Was treibt die Beamten zu solchen Überreaktionen? Es gibt keine Vorschrift, die untersagt, dass ein Reisender solche Äußerungen nicht tätigen darf oder gar, dass wegen solch einer Bagatelle Großalarm ausgelöst werden muss. Es liegt im Ermessen der Beamten! Und vielleicht es ja der Frust, dass bisher trotz intensiver Kontrollen keine wirklich auf einen Anschlag hinweisende Gegenstände gefunden wurden.
Überreaktionen kennt man eher aus den USA, aber man muss nicht alles, was von dort kommt, auch in Deutschland übernehmen.
Etwas mehr Gelassenheit, Schulungen in Menschenkenntnis, Schulungen für mehr Selbstbeherrschung, gegen Überreaktionen, überhaupt für professionelle Verhaltensweisen, das wäre die einzig richtige Konsequenz aus solch einem Vorfall.
Der Hammer ist aber, dass der von den Sicherheitskräften so gebeutelte Mann, nicht nur seinen Flug verpasste, sondern auch noch ein einjähriges Hausverbot auf dem Flughafen Rostock-Laage bekam. Das ist eigentlich ein Skandal, und man muss sich schon fragen dürfen, was in den Köpfen der Flughafenleitung vorgeht, um ein solches Hausverbot auszusprechen.
Der Mann wird nun gleich drei Mal bestraft: Einmal durch die Überreaktion der Sicherheitsleute, durch den verpassten Flug und dann noch von den Flughafenfunktionären, mit dem absurden Hausverbot. Damit haben sich alle Verantwortlichen selbst disqualifiziert – man muss die Kompetenzfrage stellen und auch die für Konsequenzen.
Gegendarstellung des Flughafens Rostock-Laage
„Der Flughafen Rostock-Laage hat kein Hausverbot erteilt“.
Wir sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet, eine Gegendarstellung ohne weitere Prüfung zu veröffentlichen.
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