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Airline News Air Berlin




02.02.2010 17:02 Uhr
» Übersicht » Airlines » Air Berlin
Air Berlin / Reisepass / Thailand: Darf ein Reisepass beschädigt sein?
Es war reiner Zufall, dass unsere Redaktion in der kleinen regionalen „Hilpoltsteiner Zeitung“ einen Artikel entdeckte, der für alle Flugreisenden von grundsätzlicher Bedeutung sein könnte.

Die Überschrift in der „Hilpoltsteiner Zeitung“ lautete: „Abgegriffener Reisepass“ wurde nicht akzeptiert!“

Der Reisepass: Außen pfui – Innen hui
An Weihnachten wollte eine Gymnasiallehrerin mit Air Berlin nach Thailand fliegen. Sie wollte Sonne, Strand, Meer, doch ihre Reise endete nicht in Bangkok, sondern im heimischen Wendelstein. Der Grund: Ihr absolut gültiger Reisepass war zwar in seinem Inneren praktisch wie neu, aber seine Leinenhülle war schon ziemlich ramponiert.

Am Check-in gescheitert
Sie hatte über ein Nürnberger Reisebüro eine Pauschalreise mit Thomas Cook gebucht: Flug von Berlin nach Bangkok mit Air Berlin. Gesamtkosten: 2133 Euro. Als sie in Berlin einchecken wollte, bekam sie am Schalter von Air Berlin eine Abfuhr. Die Begründung: Ihr Pass sei zu abgegriffen, damit werde ihr die Einreise in Thailand verwehrt. Deshalb werde man sie auch nicht mit an Bord nehmen.

Das kann jedem Reisenden passieren
Trotz intensiver Bemühungen: Sie musste wieder die Heimreise antreten. Widerspruchslos wollte die Lehrerin dies nicht hinnehmen. Sie hat zwischenzeitlich recherchiert, sich offiziell beschwert und überlegt, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sie sagte nicht ohne Grund: „Was mir passiert ist, kann ja jedem Pauschalreisenden passieren.“

Ob das alles stimmt?
Man teilte ihr mit, dass Reisegesellschaften offensichtlich eine Strafe an den jeweiligen Staat zahlen und die Kosten für die Rückreise übernehmen müssen, wenn es am Äußeren des Reisepasses etwas auszusetzen gibt. Was sie stört: „Mich hat man mit keinem Wort im Vorfeld darauf hingewiesen, dass mein Reisepass äußerlich einwandfrei sein muss, weder bei Air Berlin noch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder auf denen der thailändischen Botschaft ist davon etwas zu lesen. Lediglich die sechsmonatige Gültigkeit wird eingefordert.

Nicht akzeptierter Reisepass = kurzfristige Stornierung
Es kam jedoch noch dicker: Auf ihre Beschwerde hin wurden ihr, wegen kurzfristiger Reisestornierung, nur zehn Prozent des Reisepreises zurückerstattet. Hierzu sagte sie: „Aber ich habe doch gar nicht storniert. Ich wollte doch mitreisen. Aber man hat mich nicht lassen.“

Besonders sauer ist die Lehrerin, dass sie von Air Berlin verlangte, die Schalter-Mitarbeiterin zu befragen und die Antwort bekam: Man wisse nicht, wer an diesem Tag Dienst hatte.

Gibt es doch noch ein gutes Ende?
Erst als sich die „Hilpoltsteiner Zeitung“ an die Thomas Cook-Pressestelle wandte, kam Bewegung in die Angelegenheit. Am letzten Freitag signalisierte Cook: „Es scheint so, dass die Geschichte positiv ausgehen wird.“

Wie es nun tatsächlich weitergeht, ob sie das Geld für den entgangenen Urlaub wieder sieht, weiß die Dame aber bis heute noch nicht, doch sie hat mittlerweile einen neuen Reisepass - äußerlich und inhaltlich einwandfrei.

Den vollständigen Artikel findet man auf http://www.hilpoltsteiner-zeitung.de/...kat=23.




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