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20.09.2009 11:21 Uhr
» Übersicht » Airlines » germanwings
Germanwings / Airlines: BGH untersagt 50-Euro-"Strafgebühr" von Germanwings
Es ist ein Grundsatzurteil, das der Bundesgerichtshof (Az: Xa ZR 40/08, 18. September 2009) gefällt hat. Damit wurde wieder einmal zumindest ein kleiner Schritt getan, der die Abzocke von Airlines einschränkt.

Geklagt hatte mit Erfolg die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern, Freitag, 18. September, eine Klausel im Kleingedruckten von Germanwings für unwirksam erklärt, wonach eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig wird, wenn ein über Kreditkarte oder Bankeinzug bezahltes Ticket von einer Bank auf Wunsch des Kunden rückbelastet wird.

Was heißt: Airlines dürfen keine zu hohen Bearbeitungsgebühren verlangen, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht.

Die Begründung
Die Kosten einer solchen Bearbeitung seien sehr viel geringer, so die Richter. Die Gebühr darf nicht als „pauschalierter Schadensersatz“ beansprucht werden, „da sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarteten Schaden übersteigt“. Gebühren dürfen nur für die tatsächlichen Kosten der Rücklastschrift verlangt werden, nicht aber für den eigenen Aufwand der Fluglinie selbst. Auch durch die Bezeichnung „Entgelt“ sind die 50 Euro nicht zu rechtfertigen.

Durch dieses Urteil wurde in einem weiteren Fall bestätigt, dass die Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaft nicht willkürlich sein dürfen, sondern den Realitäten entsprechen müssen. Bleibt zu hoffen, dass auch weitere sogenannte „Strafgebühren“ in den Geschäftsbedingungen aller Airlines den Realitäten entsprechen und nicht zur Abzocke von Kunden dienen.




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