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30.07.2009 12:11 Uhr
» Übersicht » Airlines » germanwings
Germanwings: Unerlaubte Stornierungen und Verstoß gegen Datenschutz
Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) veröffentlichte gestern ein Urteil des Landgerichts Dortmund, das wieder einmal deutlich macht, dass es auch Fluggesellschaften nicht erlaubt ist, selbstherrlich Strafaktionen gegen Passagiere festzulegen.

Mutwillige Stornierung ist nicht rechtmäßig
Jetzt wurde Germanwings in die Schranken verwiesen und zu Schadenersatz verurteilt. Kurz gesagt: Fluggesellschaften dürfen einen per Internet gebuchten Flug ohne Information des Kunden nicht stornieren – selbst wenn eine Bezahlung per Kreditkarte scheiterte (Landgericht Dortmund. Az: 8 O 400/08).

Das Recht auf eine zweite Chance
Das Gericht urteilte, dass auch eine Fluggesellschaft verpflichtet sei, dem Kunden bei einer nicht erfolgten Zahlung zumindest eine zweite Chance zur Bezahlung zu geben. Das Entscheidende des Urteils ist aber, dass es unrechtmäßig ist, das Ticket weiter zu verkaufen, ohne dass man den Kunden vorher zumindest per Email darüber informiert. Die Fluggesellschaft muss dem Kunden eine Frist einräumen, in der er auf anderem Weg sein Ticket bezahlen kann. Selbst wenn der Kunde diese Zahlungsfrist versäumt, darf eine Airline erst nach einer Mahnung vom Vertrag zurücktreten.

Der Fall
Ein Kunde von Germanwings war bereits am Flughafen, als er von der Stornierung seines Flugtickets erfahren hat, weshalb er gezwungen war, kurzfristig bei einer anderen Airline einen zu buchen. Dadurch entstand ihm ein Schaden von 2350 Euro. Diesen Betrag muss Germanwings dem Kunden erstatten.

Auch umgehende Mitteilung an die Schufa ist rechtswidrig
Bei dieser Gelegenheit wurde Germanwings noch etwas untersagt: Die Lufthansa-Tochter darf im Falle eines Scheiterns der Bezahlung per Kreditkarte aus Gründen des Datenschutzes keine Meldung mehr an die „Schufa“ geben.




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