Flughafen Frankfurt: Prozessbeginn mit Buhrufen gegen den Richter
Mit einer kleinen, aber friedlichen Demonstration hat in Kassel gestern der Prozess um den Ausbau des Frankfurter Flughafens begonnen. Nicht am Gericht selbst, sondern im „Haus der Kirche“, wegen des erwartet großen Interesses von Anwohnern im Rhein-Main-Gebiet. Und diese Entscheidung erwies sich als goldrichtig, denn es fanden sich rund 200 Zuhörer ein.
Buhrufe der Gegner gab es für den Vorsitzenden Richter Hartmut Zysk, Applaus für die eigenen Rechtsanwälte. Insgesamt verlief der erste Verhandlungstag jedoch in sachlicher Atmosphäre. Einige Bürgermeister, darunter der Offenbacher Bürgermeister Horst Schneider, repräsentierten die als Musterkläger ausgewählten Kommunen.
Im Mittelpunkt die Nachtflüge
Schon am ersten von zwölf geplanten Verhandlungstagen stand eine Frage im Mittelpunkt: Wie stark wird die Lärmbelastung sein, die weitere Landebahn 2011 in Betrieb genommen wird. Zehn der elf Musterkläger verlangen, wie vor neun Jahren von den Mediatoren empfohlen, auf Flüge zwischen 23 und 5 Uhr völlig zu verzichten. Dem steht die Ende 2007 erteilte Genehmigung des Verkehrsministeriums von durchschnittlich 17 Starts oder Landungen entgegen. Der elfte Musterkläger, die Deutsche Lufthansa AG, hält dagegen die 17 Flüge noch für zu gering und meldet einen Bedarf von 41 Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und fünf Uhr früh bis zum Jahr 2020 an.
Karl-Heinz Koepfle, Lufthansa Cargo AG, verlangt im Durchschnitt für seinen Geschäftsbereich alleine 23 Starts und Landungen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
Experten-Streit kommt nicht überraschend
Einen Bedarf für einen Ausbau bestritt Dieter Faulenbach da Costa, der für die Stadt Offenbach als Gutachter arbeitet. 34 Prozent des Passagier- und Frachtverkehrs könne man auf die Schiene oder andere Flughäfen verlagern. Das Drehkreuz habe gegenwärtig nur einen Bedarf von 410.000 Flug-Bewegungen im Jahr, es bestehe also Spielraum. Der Verkehrsplaner, der für Fraport die Bedarfsprognose von 700.000 Flugbewegungen bis 2020 erstellt hatte, widersprach dem vehement.
Entscheidend sei für den Standort, welche Kapazitäten zu Spitzenzeiten angeboten werden könnten. Die Verlagerung auf die Schiene sei in weitaus geringerem Maße möglich als von vielen angenommen. Man darf gespannt sein, aber nach Auffassung von Beobachtern ist schon heute klar, dass die Entscheidung des Gerichts ein Kompromiss sein wird, der jedoch zu Lasten der Gemeinden gehen wird.
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